Bewährungswiderruf von 6 Jahre alter Bewährung?

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf von 6 Jahre alter Bewährung?

Guten Tag,

es ist garnicht so einfach wo ich anfangen soll. ich wohne in bayern und wurde im jahre 2006 zu einer haftstrafe von 1 jahr 6 monaten ohne bewährung verurteilt. ich saß 2/3 der strafe ab und kam 2007 aus der haft. am ende meiner 3 jährigen bwährung wurde ich wegen einer sms auslesung zu 1 jahr bewährungsverlängerung und 1200 euro strafe verurteilt.
2011 wurde ich mit cannabis erwischt wieder ein jahr bewährungsverlängerung, beide male mit strafbefehl.
2012 wurde ich dann zu guter letzt mit cannabis im würzburg am bahnhof erwischt und hatte zuletzt eine verhandlung und wurde zu 3 monaten auf 3 jahren bewährung mit erwachsenenstrafrecht verurteilt, dass problem an der sache nun wird die über 6 jahre alte bewährung vom jugendstrafrecht wiuederrufen und ich bin mit meinem latein echt am ende was nun?

Ich bedanke mich schonmal für jede antwort

Mfg

M.K.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wie: was nun? Du hast dreimal einen Schuß vor den Bug bekommen und bist weiter gerannt als wäre nichts gewesen. Jetzt hat halt ein Schuß getroffen - was soll man dazu noch sagen?

Hast Du gedacht, Du bekommst nie mehr als eine Bewährungsverlängerung?

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#2
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nene des is mir alles klar nur nun ist die frage kann man beide strafen zusammen absitzen? oder muss ich jetzt die jugendstrafe absitzen und hab danach immernoch die erwachsenenstrafe im nacken?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
und hab danach immernoch die erwachsenenstrafe im nacken?


was heißt denn "in Nacken"? Planst du denn, auch in Zukunft weitere Straftaten zu begehen?



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"justice"

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#4
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein plane ich nicht. ich will nur für ein und alle mal fertig mit dem gerichtszeug sein und von bayern wegziehen. und solange ich in einer bewährung bin is das nicht gerade einfach

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#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Den Widerruf dieser Uralt-Bewährung aus der Jugendzeit kann man vielleicht noch verhindern. Beauftragen Sie mal einen Verteidiger.

Ansonsten gilt: Wenn Sie gerne Straftaten nach dem BtMG begehen, ist Bayern für Sie vielleicht nicht der richtige Ort. Gehen Sie mal besser in rot regierte Länder wie z. B. Berlin oder NRW.
:smoke:

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#6
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

genau daran bin ich gerade, ich will nicht behaupten ich bin ein dauerkiffer oder sonstiges. ich habe in der bewährungszeit meine lehre als schwabenbester abgeschlossen habe einen sehr gut bezahlten job in der luftfahrt. ich bin kein dealer ich mache keine kinder von rauschgift abhängig ich möchte lediglich frei leben!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Den Widerruf dieser Uralt-Bewährung aus der Jugendzeit kann man vielleicht noch verhindern.


Sehe ich auch so. Allerdings muß binnen 1 Woche "sofortige Beschwerde" gegen den Widerrufsbeschluß eingelegt werden. Und ohne Anwalt macht es wenig Sinn.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hab gerade mit dem anwalt gesprochen um halb 5 werde ich mit allen schreiben sonstigem bei ihm vor ort sein. die anhörung war gestern.. also zeitmäßig sollte des alles noch machbar sein

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
genau daran bin ich gerade, ich will nicht behaupten ich bin ein dauerkiffer oder sonstiges. ich habe in der bewährungszeit meine lehre als schwabenbester abgeschlossen habe einen sehr gut bezahlten job in der luftfahrt. ich bin kein dealer ich mache keine kinder von rauschgift abhängig ich möchte lediglich frei leben!


Sie planen also sehr wohl, auch in Zukunft Drogen zu erwerben und somit weitere Straftaten zu begehen. Bisherige Verurteilungen haben Sie nicht geschreckt, stattdessen wollen Sie in eine Gegend umziehen, wo die Strafen milder sind. Zu guter Letzt sind Sie auch noch in einem sicherheitsempfindlichen Bereich beschäftigt.

Dazu fehlen mir die Worte.

Ich schlage vor, Sie äußern sich bei einer Anhörung zur Bewährungswiderrufung genauso wie hier. Dann ist der Widerruf wenigstens sicher.



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"justice"

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#10
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube sie kapieren nicht worum es geht!? ich werde keine drogen kaufen genauso wie ich seit geraumer zeit keine konsumiere! ich will nur nichtmehr weiter hier leben! und solange ich hier mit gerichtlichen sachen festsitze kann ich nicht weg! wenn irgendwann mal alles vorbei sein sollte weiß ich ned ob ich nochmal was anrühre. ist das jetz klar genug für alle?!

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#11
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin einfach ehrlich sonst brauch ich hier keine frage stellen, selbstgerechte aussagen helfen hier niemandem weiter!

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#12
 Von 
ABCXYZ123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Natürlich können Sie weg?! Ich bin auch im Zwischenverfahren umgezogen und jetzt ist - laut bewährungshelfer - ein anderes Amtsgericht für mich zuständig. Wie das bei einem Bewährungswiderruf ist, weiß ich allerdings nicht.

Aber Sie dürfen und können Umziehen wohin Sie möchten und wann sie möchten.
Allerdings nicht vergessen dies dem Gericht und dem Bewährungshelfer mitzuteilen.

:)

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig, ein Umzug während einer Bewährung ist kein Problem. Die Bewährungsaufsicht geht dann auf ein anderes Gericht über. Das aktuelle Widerrufsverfahren wird man jetzt natürl. erst mal in Bayern zu Ende bringen müssen.

Insgesamt sehe ich hier in dem Widerruf auch wenig Sinn (obwohl ich ja eig. auch eher zur gemäßigten-hardliner-Fraktion des Forums gehöre ;) ). Der neue Tatrichter hat Bewährung gegeben. Hier bei uns in Niedersachsen würde das in solch einer Konstellation "niemals" zum Widerruf einer 6 Jahre alten Jugendstrafen-Bewährung führen. Jedenfalls nicht in einem Fall von sporadischem Erwerb kleiner Mengen Cannabis.

Ich bin der bayrischen Strafjusitz nicht so bewandert, aber ich denke eine gut begründete Beschwerde sollte erfolgreich sein. Zumal die Sozialprognose ja ebenfalls recht gut zu sein scheint.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#14
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

jawohl, danke für die treffenden und guten aussagen bezüglich des umzugs! in erster linie geht es auch darum einen passenden arbeitsplatz zu finden bevor man umzieht! grundvorraussetzung nummer 1. ich werde auf jeden fall nochmal rückmeldung geben wenn ich vom anwalt wieder zuhause bin!

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#15
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
von bayern wegziehen


Johannes, es ist sehr löblich (und strafmildernd), das du der schlechten Gesellschaft dauerhaft entsagen willst.

-- Editiert dreckiges Schandmaul am 11.07.2013 15:08

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#16
 Von 
Hansi2k
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich war gestern beim Anwalt.
so wie es aussieht hab ich`s wohl schön verkackt und es wird auf eine Inhaftierung rauslaufen. selbst schuld
mal sehen

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#17
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

verkackt?

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
verkackt?

Slangausdruck. Wenn etwas in die Hose geht, dann hat man verkackt ...



Bei dem TE ist wohl was in die Hose gegangen.

Ansonsten ist ein Anwalt in der Situation wohl das beste, effektivste wenn man noch etwas retten will.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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