Bewährungswiderruf. Auswandern?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Earlgrey123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Bewährungswiderruf. Auswandern?

Guten Tag,

Angenommen Herr X. erhält eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ausgesetzt zu 2 Jahren Bewährung. Kurz vor Ablauf der Bewährungszeit begeht er eine erneute, einschlägige Straftat (Geldstrafe à 40 Tagessätze). Er bezahlt die Strafe und wartet ab. Mittlerweile ist die Bewährung schon seit zwei Monaten abgelaufen und Herr X. hat noch immer keinen Bescheid über Straferlass oder einen eventuellen Bewährungswiderruf erhalten. Die Frage ist nun, was passiert wenn sich Herr X. aus Deutschland abmeldet? Er möchte nämlich ins EU Ausland ziehen. Sollte er seine Auswanderung den Behörden melden und wenn ja, was hätte dies zur Folge für ein eventuelles Bewährungswiderrufsverfahren?

Vielen Dank.

-- Editiert von Earlgrey123 am 14.11.2018 19:29

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was ist mit dem Bewährungshelfer,kann der da nicht Auskunft geben?

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#2
 Von 
Earlgrey123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt keinen Bewährungshelfer.

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#3
 Von 
Earlgrey123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was ist mit dem Bewährungshelfer,kann der da nicht Auskunft geben?


Es gibt keinen Bewährungshelfer.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Er möchte nämlich ins EU Ausland ziehen. Ziemlich riskant. Noch steht die Möglichkeit eines Widerrufes im Raum, und dafür holt man ihn ggf. auch aus dem Ausland zurück.
Was ist mit dem Bewährungshelfer,kann der da nicht Auskunft geben? Nicht jeder kriegt einen Bewährungshelfer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Earlgrey123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Er möchte nämlich ins EU Ausland ziehen. Ziemlich riskant. Noch steht die Möglichkeit eines Widerrufes im Raum, und dafür holt man ihn ggf. auch aus dem Ausland zurück.
Was ist mit dem Bewährungshelfer,kann der da nicht Auskunft geben? Nicht jeder kriegt einen Bewährungshelfer...


Vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber wie sieht es gesetzlich aus? Untersteht er denn noch der Meldepflicht (Meldung ans zuständige Gericht bei Wohnortwechsel) wie bei laufender Bewährung? Immerhin ist diese ja bereits abgelaufen. Also wäre eine jetzige Abmeldung aus Deutschland theoretisch kein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also wäre eine jetzige Abmeldung aus Deutschland theoretisch kein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen? Gab es denn eine Bewährungsauflage "Wohnsitznahme in Deutschland"? Wenn nicht, hätte man sich jederzeit aus D abmelden können, ohne gegen irgendwas zu verstoßen...
Untersteht er denn noch der Meldepflicht (Meldung ans zuständige Gericht bei Wohnortwechsel) wie bei laufender Bewährung? Kann ich nicht sagen, aber es spricht ja nichts dagegen, das dem Gericht zu melden - einen Beschluß über Erlaß oder Verlängerung der Bewährung würde man doch gern zugestellt bekommen, oder? Und beim Stand der Dinge (Geldstrafe während der Bewährung) würde ich am ehesten mit einer Verlängerung rechnen - einen Widerruf gibt es eher, wenn man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Earlgrey123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gab es denn eine Bewährungsauflage "Wohnsitznahme in Deutschland"?
Soweit ich weiß nicht. Es gab lediglich die Auflage einen Wohnsitzwechsel dem Gericht mitzuteilen.

[i]einen Beschluß über Erlaß oder Verlängerung der Bewährung würde man doch gern zugestellt bekommen, oder?

Also geht es hier hauptsächlich um die formelle Zustellbarkeit per Post? Nun, die ex Ehefrau lebt noch an der Adresse und könnte theoretisch den Beschluss entgegen nehmen.

Was mich vielmehr interessiert ist, was passiert wenn ein Vorbestrafter sich direkt nach Ablauf seiner Bewährungszeit abmeldet und auswandert und KEINE neue Adresse angibt. Also quasi auswandert nach "unbekannt". Und ein paar Tage nach seiner Auswanderung stellt sich heraus, dass er während der Bewährungszeit erneut Straftaten begangen hat. Wie geht dann der Staat vor?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wie geht dann der Staat vor? Er entscheidet über die Bewährung. Und falls er auf Widerruf entscheidet, wird derjenige halt zur Fahndung ausgeschrieben. Falls er auf Erlaß oder Verlängerung entscheidet, passiert nichts weiter - dann existiert halt keine Adresse, wo man das hinschicken könnte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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