Bewährungsstrafe - nicht mehr zum Bewährungshelfer gegangen, jetzt Gefängnis

27. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
katja1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsstrafe - nicht mehr zum Bewährungshelfer gegangen, jetzt Gefängnis

Hallo

ein Kumpel von mir hat eine 1 jährige Bewährungsstrafe bekommen wegen Checkkarten Betrug. IEr ist regelmäßig zu seinen Bewährunshelfer gegangen und nach einiger Zeit hat er sich nicht mehr gemeldet, Post kam auch nie an weil eine falsche Hausnummer angegeben war.

Nun wurde er gestern von Kommisaren von Arbeitgeholt und der Haftrichter hat erstmal in schieden das er ins Gefängniss muss, bis irgendjemand anderst das geprüft hat.

Wie schlimm kann es für meinen Kumpel ausgehen??

Ich hoffe mir kann jemand dadrauf ne Antwort geben.

Gruß
Katja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Bewährung wird widerrufen und er muss das Jahr absitzen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das klingt eher, als wäre er in einer anderen Sache festgenommen worden. Wenn schon widerrufen ist, würde im Falle der Nicht-Befolgung einer Ladung oder falls er nicht geladen werden kann, Vollstreckungs-HB ergehen. Dann erfolgt aber keine Vorführung vor einen Richter, sondern die Einlieferung in die nächste JVA. Wenn es wiederum ein Sicherungs-HB gem. § 453c StPO ist, würde er zwar einem Richter vorgeführt, aber dann dem, der den HB erlassen hat.

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
würde er zwar einem Richter vorgeführt, aber dann dem, der den HB erlassen hat.

Sofern das innerhalb eines Tages möglich ist....

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wird denn einem Vorgeführten kein Haftbefehl eines fremden Gerichts eröffnet ?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sicher. Könnte auch sein, dass der eigentliche Richter nicht mehr greifbar war und die Verkündung von einem Vertreter gemacht wurde, der die letzte Entscheidung dem eigentlichen Abteilungsrichter überlassen will. Nur ein Vollstreckungs-HB kann es eben nicht sein.

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn es ein Sicherungshaftbefehl war, wird er angehört und entschieden, ob dieser ausser Vollzug gesetzt wird. In Hessen gibt es die Transportpolizei, da ist der Kumpel schnell beim zuständigen Richter.
Ansonsten ist er vermutlich noch einige Tage quer durch Deutschland unterwegs, je nach Verschubungsplan der JVA.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wird denn einem Vorgeführten kein Haftbefehl eines fremden Gerichts eröffnet ?
Doch, wenn die Festnahme woanders erfolgt. Aber wie gesagt, ein Vollstreckungs-HB muss halt nicht verkündet werden, es findet also keine Richter-Vorführung statt.

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#8
 Von 
katja1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Der Kumpel ist zu einer neuen Freundin mit Sohn ( 15 Jahre ) gezogen und hatte die richtige Adresse angegeben und der BW Helfer hatte eine andere Hausnummer auf die Post gesetzt, wie er angegeben hatte, war auch beim HF nachzuweisen.
HF Richter hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft beantragt, dass er ein neues Jahr B- Hilfe bekommt ,mit der Begründung das er zum 1. Dezember einen Mietvertrag unterschreibt und geht jeden Tag seine Arbeit ordentlich nach.
Können wir Hoffnung haben, dass der Staatsanwalt positiv entscheidet????


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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

reichlich wirr. Es ist die Staatsanwaltschaft, die etwas beantragt, und der Richter, der darüber entscheidet. Sonderbar, daß das bei Ihrem Kumpel andersrum sein soll...

Gruß vom mümmel

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