Bewährungsauflagen nicht erfüllt

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2009 22:22:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsauflagen nicht erfüllt

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:

Angenommen, jemand wird zu 8 Monaten verurteilt. Die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit 3 Jahre. Auflagen: Bußgeld und Meldung des Wohnsitzwechsels.

Okay. Der Verurteilte zieht kurz danach ins Ausland und teilt diesen Wohnsitzwechsel dem Gericht mit. Einige Zeit später heiratet derjenige und nimmt auch den Namen der Ehefrau an. Dann zieht er wieder einige Zeit später zurück nach Deutschland. Wegen der Rumzieherei und Hochzeit etx etc. wäre kein Geld da, um das Bußgeld zu zahlen. Auch der neue Wohnsitz in Dtld. ist noch nicht dem Gericht mitgeteilt.

Frage: Kann die Bewährung widerrufen werden? Oder wird man vorher abgemahnt?
Habe Antrag auf Ratenzahlung beim AG gestellt, aber es hat sich keiner gemeldet.

Danke euch allen im voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da muss man schon ein wenig hinterher, wenn sich keiner meldet. Einfach zurücklehnen würde ich mir in der Situation nicht erlauben.

Wenn die Bewährungsauflagen nicht erfüllt werden, wird die Bewährung widerrufen. Eine gesonderte Mahnung etc. gibt es in der Regel nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

nun ja, wenn das gericht den neuen wohnsitz in deutschland... nach rückzug... noch nicht kennt, dann kann man lange auf eine nachricht vom gericht warten, oder?
melde dich erst einmal ordentlich zurück und dann versuche noch einmal eine ratenzahlung zu vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.07.2009 22:22:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die alte Adresse existiert noch,d.h. ich hätte es schon mitbekommen, hätten die mich angeschrieben. Aber: wenn ich jetzt mich ans Gericht wende, kommt es dann nicht so, dass die das erst recht merken? Oder muss die Initiative von der Sta ausgehen? Wir die Bewährung echt so schnell aufgehoben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und Sie glauben, wenn Sie sich nicht melden, merkt keiner, daß die Auflage nicht erfüllt wurde? Und die Bew. wird 'echt schnell' aufgehoben. Sie kennen ja Ihre Auflagen - da müssen Sie nicht extra angemahnt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.07.2009 22:22:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,das habe ich mir nicht gedacht. Es wäre aber evtl sinnvoll, irgendwie was zu zahlen, bevor ich mich bei denen melde.
Noch eine Sache: ich hab mir jetzt den Strafbefehl angeschaut. Da ist zwar zur Auflage gemacht worden, dass ich einen Betrag x an die xxx zahle. Eine Frist ist nicht gesetzt. Was bedeutet das?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen