Bewährung wird widerrufen?

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Smiel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung wird widerrufen?

hallo und erstmal ein frohes neues!

leider hat mein jahr nicht sonderlich gut angefangen. habe gerade (kurz nach mitternacht) meine emails kontrolliert und finde doch gleich auch eine email von meinem bewährungshelfer der o.g. ankündigt bzw. mir mitteilt, dass er einen Anhörungstermin beantragen wird.

zur vorgeschicht: im januar 2001 habe ich im alter von 19 jahren eine tankstelle überfallen. zur meiner überraschung wurde damals keine u-haft angeordnet und das alles zog sich tierisch in die länge bis ich dann im september 2002 zu einer freiheitsstrafe von 2 jahren verurteilt wurde, die auch zu 2 jahren bewährung ausgesetzt wurde.

jedenfalls geht es bei mir jetzt um folgendes: ich hab mich irgendwann im august diesen jahres von meiner ex-freundin getrennt und wir haben uns ziemlich zerstritten, trotzdem nichts wirklich ernstes. jedenfalls haben wir halt die üblichen beleidigungen (per email) ausgetauscht. seit einigen wochen nun schickt meine ex-freundin diese emails an meinen bewährungshelfer und nicht nur das, sie fälscht bzw. verfälscht die emails, indem sie zu den relativ harmlosen beleidigungen auch noch drohungen gegen ihre person hinzufügt, offensichtlich mit dem ziel mich so in den knast zu bringen.

als mein bewährungshelfer mich bzgl. dieser angelegenheit erstamls kontaktiert hat, habe ich ihm gegenüber versicht nicht absender der meistens emails zu sein und habe ihm versucht zu erklären was für ein falsches spiel da mit mir getrieben wird. natürlich, da ich verurteilter straftäter, glaubt der mir kein wort, obwohl ich bereits 1. selbst strafanzeige wegen dieser falschen behauptungen (verdächtigungen) erstattet habe und 2. absolut zustimme das die staatsanwaltschaft meine computeranlage überprüft und auskunft bei der telekom bzgl. IP adressen einholt. vergebens, meine ex-freundin hat mittlerweile wohl richtig spass dran gefunden und treibt das spiel munter weiter und ich kann nichst machen und unglaubwürdig bin ich ja sowieso.

dazu kommt noch das meine ex-freundin zur zeit und noch für die nächsten 6 monate in den usa studiert, somit also für unsere justiz kaum zu erreichen ist.

meine frage nun: kann das echt sein, dass ich wegen sei einem mist ins gefängnis muss? ich meine die beleidigungen räume ich ja teilweise ein (viel ist auch da gefällscht worden) aber drohungen echt nicht. zur zeit hab ich echt das gefühl das ich hilflos ausgeliefert bin und das zu unrecht!

für jegliche antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG,

Daniel

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nunja, eine Anhörung ist ja noch kein Widerruf.

Du solltest sofort jeglich Kontakt zu Deiner Ex einstellen (auch per mail, sms usw.)

Außerdem solltest Du in der Anhörung tunlichst darauf verzichten dich als "Opfer" darzustellen ("einem unter Bewährung stehenden glaubt eh keiner,") Das kommt nicht besonders gut an.

Entschuldige Dich für die Beleidigungen, die Du wirklich begangen hast, und bitte darum, daß die Bew. nicht widerrufen wird. Das klappt dann schon. :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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