Bewährung vorbei - Trotzdem zum Bewährungshelfer?

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ronny1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung vorbei - Trotzdem zum Bewährungshelfer?

Hallo,

meine Bewährung ist vor zwei Monaten abgelaufen - Habe jetzt jedoch Post vom Gericht erhalten, dass diese noch nicht "offiziel" beendet wird weil eine Strafanzeige gegen mich vorliegt.

Ich habe diese Strafanzeige einfach ignoriert - Weil diese einfach lächerlich war / ist meiner Meinung nach. Ich habe dem Sachverhalt auch einem Rechtsanwalt geschildert und er meinte auch, dass er (nach meiner Schilderung) der Meinung ist, dass es (wenn es so ist wie ich sage) definitiv gut für mich ausgehen wird und ich tatsächlich nichts unrechtes getan habe.

Nunja, seit der Strafanzeige sind nun 6 Monate vergangen und die Staatsanwaltschaft reagiert weder auf meine Aufforderung auf Akteneinsicht und auch nicht auf meine Aussage die ich per Post zugesendet habe (Polizei bin ich nie hingegangen).

Jedenfalls - Ich habe echt keine Lust mehr zum Bewährungshelfer! Er hat mir jetzt aber wieder einen neuen Termin gemacht obwohl meine Bewährung schon 2 Monate (theoretisch) abgelaufen ist.

Ich habe echt keine Lust jetzt noch 1-2 Jahre weiterhin zum Bewährungshelfer zu gehen, je nachdem wie lange die Staatsanwaltschaft sich da Zeit lässt den Fall zu bearbeiten (bin mir zu 100% sicher, dass ich unschuldig bin!)

Daher meine Frage: Muss ich nach den 2 Jahren Bewährung noch weiterhin zum Bewährungshelfer gehen? Die Bewährung wurde noch nicht beendet weil eine weitere Ermittlung läuft ... Ich habe jetzt aber, wie gesagt, keine Lust 4 Jahre zum Bewährungshelfer zu gehen weil der Staat langsam arbeitet....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Rein formaljuristisch ist wohl mit Ablauf der Bewährung auch die Unterstellung unter die Bewährungshilfe beendet (wenn diese nicht schon sowiso durch kürzere Unterstellungszeit vorher beendet war). Auf den Zeitpunkt des Straferlasses kommt es dabei m.E. nicht an. Eine nun begangene Straftat würde auch nicht als "in der Bewährungszeit begangen" gelten. Eine weitere Zusammenarbeit kann daher m.E. nicht mehr erzwungen werden.

Aber verlaß Dich jetzt nicht 100% darauf. Ich bin mir nur zu 90% sicher ;)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ronny1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hui, ich hätte jetzt nicht mit einer so schnellen Antwort gerechnet. Erstmal vielen Dank dafür...

Werde ich ihn nacher wohl mal anrufen und das Angebot weiterhin in Verbindung zu bleiben bis zur endgültigen Entscheidung "versuchen" abzulehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.01.2011 09:06:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.01.2011 15:14:09
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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