Bewährung und erneute Anklage

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
vani321recht
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)
Bewährung und erneute Anklage

Es geht um folgendes ein bekannter von mir wurde letzes Jahr zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.Jetzt hatte er im Febuar streit mit seiner Freundin die wusste das er auf Bewährung ist und nach dem streit die Polizei rief und sagte er hätte sie Geschlagen bedroht und Hausfriedensbruch begangen.Obwohl es nur ein gegenseitiges geschubse war und er doch sogar einen Hausschlüssel für ihre wohnung hatte .Dann folgte wie gesagt die anzeige von ihr wegen Körperverletzung Hausfriedensbrch und Bedrohung.Nachdem die beiden sich wieder vertragen hatten nahm sie die anzeige bei der polizei zurrück und stellte dort klar das sie mit absicht falsch ausgesagt hatte um meinen bekannten probleme zu machen,jetzt ist aber von der Staatsanwaltschaft ein brief gekommen das das verfahren eröffnet ist im öffentlichem interesse wegen der drei oben genannten dinge.was könnte im schlimmsten fall meinen bekannten erwarten auch wen seine freundin vor gericht sagt das sie gelogen hat und es doch garnicht so war wie zuerst geschildert,und soll er sich einen anwalt suchen?

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dei sollten sich beide Anwälte suchen.

Was ihn erwarten könnte, ist dass auch das Gericht der Freundin die neue Version nicht glaubt, ihn verurteilt, die Bewährung widerruft und er in den Knast geht.

Die Freundin hätte dann ein Verfahren wegen Falschaussage an der Backe.

Auch die Freundin sollte sich gut überlegen, was sie sagt. Sie pendelt näml. ganz schwer zwischen falscher Verdächtigung und versuchter Strafvereitelung (wie immer in solchen Fällen, wo plötzlich alles ganz anders war).

Bei Hausfriedensbruch gibt es übrigens kein "öffentliches Interesse". Ohne Strafantrag kann desw. nicht verurteilt werden. Aber das alleine nützt wenig. Die KV und die Bedrohung sind ja trotzdem noch da.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
vani321recht
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Da mein Bekannter kein unbeschriebenes Blatt ist was Körperverletzungen angeht ca 5 anzeigen eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von 9 Monaten( vor 5 Jahren )hat er angst das diese vorgeschichte von der Staatsanwaltschaft bzw vom Gericht berücksichtigt wird und er als unglaubwürdig in der neuen verhandlung dargestellt wird, kann das sein?

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#3
 Von 
vani321recht
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

würden sie sich meinen neuen beitrag ansehen und ggf beantworten danke im vorraus

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Natürlich kann das sein.

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