Bewährung und eine anzeige hilfe hab angst

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung und eine anzeige hilfe hab angst

Guten tag ich bin seid august aus der Haft, habe eine Bewahrung bekommen. (Verurteilt wegen Betruges) ja ich habe daraus gelernt. Nun habe ich aber sachen verkauft (diese auch ordnungsgemäß versendet, habe auch Feedback von den Käufer bekommen) Nun bekam ich gestern post das eine Anzeige vorliegt von wem oder um was es genau geht steht da nicht drin, nur das es um warenbetrug geht. Den termin habe ich erst nachste woche donnerstag. Jetzt mach ich mir hier mega den kopf, ich will nie wieder in diese Hölle und frage mich natürlich was es sein kann, habe ja alles versendet. Wird meine bewährung jetzt wideruffen?

Ich habe keinen betrug begangen, denn ich will da nie wieder hin. Ich habe solch eine Angst.



-- Editiert von Moderator am 01.12.2017 10:26

-- Thema wurde verschoben am 01.12.2017 10:26

-- Editiert von Moderator am 01.12.2017 10:59

-- Thema wurde verschoben am 01.12.2017 10:59

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Shivaom):
und frage mich natürlich was es sein kann


Das wird man erst dann erfahren. Man kann hingehen und sich das anhören und erstmal schweigen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Man kann hingehen und sich das anhören und erstmal schweigen. Erfahrungsgemäß können die Leute das nicht (Schweigen, meine ich), aber wenn der TE so ganz unschuldig ist, kann er sich ja nicht "verplaudern".
Wird meine bewährung jetzt wideruffen? Jetzt noch nicht. Und ob sie irgendwann widerrufen wird, hängt vom Verfahrensergebnis ab, und das kann hier keiner vorhersehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ohne zu wissen, ob die Anzeige eine Tat nach der Entlassung, also innerhalb der Bewährungszeit betrifft, oder eine von früher, kann man nichts dazu sagen. Einen Bewährungswiderruf kann es nur geben, wenn die Tat innerhalb der Bewährungszeit lag.

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#4
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker: die Anzeige kam am montag, ich bin seid august aus der haft. Aber kann die bewehrung widerrufen werden ohne das man es mir 100% nachweisen kann?
Ich meine ich weis ja das ich keinen betrug begangen habe, nur da ich in dem bereich ja auffällig geworden bin und dadurch eine haft strafe bekam.

Ich habe allen käufer geschrieben, und keiner war unzufrieden. Deswegen versteh ich es nicht. Der Polizist kennt mich ja, deswegen glaube ich kaum das er mir einen termin schickt wenn die Anzeige von den Taten vor der haft ist. Saß ja 2jahre in haft warum sollze da jetzt noch was kommen?

Ich hab echt angst das ich da donnerstag fest genommen werde, wobei ich ja nichts getan habe, aber eben wegen der Vergangenheit.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber kann die bewehrung widerrufen werden ohne das man es mir 100% nachweisen kann? Ja. Angeklagte verstehen nämlich unter "100%ig nachweisen" nachweisen was anderes als Gerichte...
Ich hab echt angst das ich da donnerstag fest genommen werde Ach nee - wieso das denn? Wenn man Sie in U-Haft nehmen wollte, würde man Sie abholen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber kann die bewehrung widerrufen werden ohne das man es mir 100% nachweisen kann? Ja. Angeklagte verstehen nämlich unter "100%ig nachweisen" nachweisen was anderes als Gerichte...
Ich hab echt angst das ich da donnerstag fest genommen werde Ach nee - wieso das denn? Wenn man Sie in U-Haft nehmen wollte, würde man Sie abholen.



Ohne beweis meiner schuld?

Naja wenn ich doch erst einmal da bin ist es doch ein klacks.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ohne beweis meiner schuld? Naja wenn ich doch erst einmal da bin ist es doch ein klacks. Aha - wenn Sie da sind, gibt es also plötzlich einen Schuldbeweis. Was für ein wirrer Unfug...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ohne beweis meiner schuld? Naja wenn ich doch erst einmal da bin ist es doch ein klacks. Aha - wenn Sie da sind, gibt es also plötzlich einen Schuldbeweis. Was für ein wirrer Unfug...


Die können doch nicht einfach einen haftbefehl erlassen ohne beweise meiner schuld, und das mit den klaks war darauf bezogen wenn ich doch erst einmal da bin und die es auch ohne beweis erlassen können, dann können die mich ja schon direkt dort festnehmen, davor habe ich angst.

Immer hin bin ich auf bewährung draußen.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

dann können die mich ja schon direkt dort festnehmen, davor habe ich angst. Ich schrieb, man könne Ihre Bewährung widerrufen - von einem Haftbefehl habe ich nichts geschrieben. Und natürlich kann man Sie NICHT festnehmen.
Immer hin bin ich auf bewährung draußen. Na und? Seit wann stellt das einen Haft- oder Festnahmegrund dar? Aber wenn Sie so absurd überbesorgt sind, dann bleiben Sie der Vorladung doch einfach fern. Dann können Sie zwar auch nichts zu Ihrer Verteidigung vorbringen, aber so angstschlotternd, wie Sie sind, käme da wohl auch nichts Sinnvolles...

-- Editiert von muemmel am 04.12.2017 11:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im brief stand, das es um warenbetrug ging bei ebaykleinanzeigen. Tat am 16.10.17
Ich habe mal meinen e. Mail und den nachrichten verlauf direkt bei eBay durchstöbert, da gab es keinen abgeschlissen verlauf meiner seits.

Es macht mich kirre.
Als wäre es nicht schon genug das man noch mit der Vergangenheit zu kämpfen hat, weil man noch immer schlecht träumt usw, jetzt muss ich auch wieder zur polizei.

Hab mir auch von allen Käufern eine mail zu kommen lassen, das alle ohne probleme ihre Sachen bekommen haben.

Ich hab mir nichts vorzuwerfen, aber dennoch bin ich angespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Shivaom):
Ich habe mal meinen e. Mail und den nachrichten verlauf direkt bei eBay durchstöbert, da gab es keinen abgeschlissen verlauf meiner seits.


Zitat (von Shivaom):
Hab mir auch von allen Käufern eine mail zu kommen lassen, das alle ohne probleme ihre Sachen bekommen haben.



Aus #1
Man kann hingehen und sich das anhören und erstmal schweigen.
Ergänzung: Wenn man dann weiß, worum es geht, kann man ja die Ausdrucke zeigen, unter welchem Namen man verkauft.

-- Editiert von Tasti123 am 05.12.2017 11:18

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#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn man willens und in der Lage ist ca. 100 Euro auszugeben gäbe es folgende Alternative:

1. Teile der Polizei mit dass Du den Termin absagst und Dich nach Akteneinsicht ggf. schriftlich äußern wirst
2. Suche Dir über das Internet einen Anwalt, der für Dich Akteneinsicht nimmt und Dir einen Scan der Ermittlungsakte zukommen lässt - mehr muss der Anwalt nicht für Dich tun
3. Lies die Ermittlungsakte und überlege Dir dann die weitere Strategie

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Also im brief stand, das es um warenbetrug ging bei ebaykleinanzeigen. Tat am 16.10.17
Ich habe mal meinen e. Mail und den nachrichten verlauf direkt bei eBay durchstöbert, da gab es keinen abgeschlissen verlauf meiner seits.


Ah, schön dass wir nun auch das Tatdatum erfahren, nach dem ich schon vorgestern gefragt hatte. Also lag die Tat innerhalb der Bewährungszeit. In dem Fall ist natürlich grundsätzlich ein Widerruf möglich.

Zitat:
da gab es keinen abgeschlissen verlauf


abgeschlissen verlauf?

Davon ausgehend, dass das "abgeschlossener Verkauf" heißen soll, stellt sich die Frage, was gab es dann? Einen nicht abgeschlossenen Verkauf?

Es ist davon auszugehen, dass niemand (der Sie nicht mal kennt) Sie aus Spaß an der Freude wegen Betruges anzeigt. Irgendeine "offene Baustelle" wird es da also geben ... ?!?!

Ansonsten -um Ihnen ein wenig die Angst zu nehmen- ist der Verlauf bei einem möglicherweise Bewährungswiderruf folgendermaßen:

Damit die Bewährung widerrufen werden kann, müsste es für die neue Sache erst mal eine rechtskräftige Verurteilung geben (oder minimum ein Geständnis)

Dann gäbe es eine Anhörung zum Widerruf (wenn denn die StA überhaupt einen beantragen würde und nicht nur eine Verlängerung der Bewährungszeit. Diesbezüglich ist mit entscheidend, zu was für einer Strafe man verurteilt wird. Bei einer Geldstrafe wird iaR. nicht widerrufen)

Wenn man vom schlimmsten Fall ausginge, dass die Bewährung tatsächlich widerrufen würde, gibt es dagegen auch noch Rechtsmittel. Solange der Widerruf nicht rechtskräftig ist, kann man nicht verhaftet werden (mal von der Möglichkeit des § 453c StPO und von U-Haft abgesehen, wobei hier offensichtlich weder die Voraussetzungen des einen noch des anderen vorliegen).

Bis Sie also wegen dieser Sache verhaftet würden, müsste alles schiefgehen was schiefgehen kann, Anhörungen stattfinden, mehrere Rechtsmittel erfolglos bleiben und -ggf.- eine Ladung zum Strafantritt unbeachtet bleiben. Bis es so weit ist, würden viele Monate vergehen.

Fazit: Am Donnerstag wird Sie weder irgendjemand verhaften noch festnehmen. Auch am Freitag, Samstag und Montag nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber stellen die nicht einen haftbefehl aus, wegen Wiederholungs gefahr?

Ich werde den termin bei der polizei erst einmal verschieben müssen, da ich da nicht ohne anwalt hin gehen werde.
D. H ich denke Akten Einsicht einfordern und dann erst die Aussage tatigen. Kann ich das so machen? Oder geht es dann direkt an die StA?

Ich weis ja nicht um was es sich genau handelt, jedoch weis ich das ich keinen vorsätzlichen betrug begangen habe, da ich weiß das ich somit wieder einwandere.

Können bzw werden die meine bewährung widerrufen wenn es sich zb nur um eine tat handelt und der betrag nicht höher als 40euro ist? Und ich dieses nicht vorsätzlich getan habe? Und einen Festen wohnsitzt habe, und die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz? Es kann gut möglich sein das es unter gegangen ist, aber ich habe im verlauf ja nach gesehen, es kam ja auch von niemanden eine nachricht wo denn das paket bleibt o. Ä. Deswegen kann ich mir das nicht vorstellen.

Hab Angst wieder ein zu fahren, ich habe daraus gelernt und will auch nie wieder so etwas machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Gedanken sammeln und Frage beantworten.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Davon ausgehend, dass das "abgeschlossener Verkauf" heißen soll, stellt sich die Frage, was gab es dann? Einen nicht abgeschlossenen Verkauf?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Gedanken sammeln und Frage beantworten.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Davon ausgehend, dass das "abgeschlossener Verkauf" heißen soll, stellt sich die Frage, was gab es dann? Einen nicht abgeschlossenen Verkauf?


Na es gab am dem tag keinen verkauf, bzw ein abschließen eines verkaufs. Deswegen wundert es mich ja.

Ich werde eine aussage machen keine frage aber nicht ohne anwaltlichen beistand. Kann ich den termin verschieben, ohne gründe anzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber stellen die nicht einen haftbefehl aus, wegen Wiederholungs gefahr? Nein, tun sie nicht, auch wenn es Ihnen offenbar Spaß macht, sich das einzureden.
Können bzw werden die meine bewährung widerrufen wenn es sich zb nur um eine tat handelt und der betrag nicht höher als 40euro ist? Ja. Übrigens eine komische Frage für einen Unschuldigen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war nur ein Beispiel.

Ich habe einen Anwalt gefunden der jetzt sich die akte holt.
Solange dies in arbeit ist, wird es doch nicht an die staatsanwaltschaft gehen oder?
Aussage werde ich erst tätigen wenn ich weis was sache ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aussage werde ich erst tätigen wenn ich weis was sache ist. Schon verwunderlich, wo Sie doch nach der Haftentlassung nichts mehr gemacht haben...
Solange dies in arbeit ist, wird es doch nicht an die staatsanwaltschaft gehen oder? Keine Ahnung - ich kenne die internen Abläufe der Polizei nicht. Aber es gibt da nicht wirklich einen Zusammenhang - ob Sie nach Akteneinsicht aussagen oder nicht, kann die Polizei doch schließlich nicht wissen. Sie müssen bekanntlich keine Aussage machen....
Kann ich den termin verschieben, ohne gründe anzugeben? Da würde ich auch eher auf "nein" tippen. Wenn Sie es hingegen damit begründen, daß Sie nach der Akteneinsicht eine Aussage machen, dürfte das schon erfolgversprechender sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aussage werde ich erst tätigen wenn ich weis was sache ist. Schon verwunderlich, wo Sie doch nach der Haftentlassung nichts mehr gemacht haben...

Naja der anwalt hat mir geraten nicht auszusagen, da die so geschult sind das man sich um kopf und Kragen redet auch wenn man unschuldig ist.

Solange dies in arbeit ist, wird es doch nicht an die staatsanwaltschaft gehen oder? Keine Ahnung - ich kenne die internen Abläufe der Polizei nicht. Aber es gibt da nicht wirklich einen Zusammenhang - ob Sie nach Akteneinsicht aussagen oder nicht, kann die Polizei doch schließlich nicht wissen. Sie müssen bekanntlich keine Aussage machen....

Naja wenn ich da anrufe und sage ich möchte den Termin verschieben da mein anwalt erst einmal akten Einsicht anfordert, dan heisst es ja das ich aussage nur eben noch nicht an den genannten termin.
Also bleibt es doch bei dennen oder etwa nicht?


Kann ich den termin verschieben, ohne gründe anzugeben? Da würde ich auch eher auf "nein" tippen. Wenn Sie es hingegen damit begründen, daß Sie nach der Akteneinsicht eine Aussage machen, dürfte das schon erfolgversprechender sein.

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Können bzw werden die meine bewährung widerrufen wenn es sich zb nur um eine tat handelt und der betrag nicht höher als 40euro ist? Und ich dieses nicht vorsätzlich getan habe?


Also wissen Sie offenbar doch, worum es geht. Betrug geht im Übrigen nur vorsätzlich. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Und als wegen Betruges offenbar mehrfach Vorbestrafter muss man da doppelt vorsichtig sein, denn da glaubt einem in der Regel niemand, dass man irgendwas nicht absichtlich gemacht hat.

Ansonsten habe ich weiter oben ausführlich erklärt wie und wann eine Bewährung widerrufen werden kann.

Zitat:
Naja wenn ich da anrufe und sage ich möchte den Termin verschieben da mein anwalt erst einmal akten Einsicht anfordert, dan heisst es ja das ich aussage nur eben noch nicht an den genannten termin.
Also bleibt es doch bei dennen oder etwa nicht?


Nein, das heißt es nicht. Der Anwalt kann nach der Akteneinsicht genau so gut dazu raten, weiterhin nicht auszusagen.

In der Regel formuliert aber auch der Anwalt in seinem Antrag auf Akteneinsicht (der eh an die StA geht und nicht an die Polizei), ob ggf. noch mit einer Aussage gerechnet werden kann. Abgesehen davon kann die Akte aber auch schlecht bei der Polizei bleiben, da sie ja an den Anwalt zur Einsicht übersendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)


"" Also wissen Sie offenbar doch, worum es geht. Betrug geht im Übrigen nur vorsätzlich. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Und als wegen Betruges offenbar mehrfach Vorbestrafter muss man da doppelt vorsichtig sein, denn da glaubt einem in der Regel niemand, dass man irgendwas nicht absichtlich gemacht hat. ""

Nein das weis ich eben nicht. Ich habe aber nie vorgehabt zu betrügen, und habe es auch nicht. Habe die sachen immer alle nach geld eingang versendet.


"" Ansonsten habe ich weiter oben ausführlich erklärt wie und wann eine Bewährung widerrufen werden kann.
""
Ja nur ist meine sorge das sie haftbefehl beanzragen.


"" Nein, das heißt es nicht. Der Anwalt kann nach der Akteneinsicht genau so gut dazu raten, weiterhin nicht auszusagen. " '

Naja aber wenn ich nicht aussage, (so empfinde ich es) können die mich doch eben für die sache einbuchten.



# "In der Regel formuliert aber auch der Anwalt in seinem Antrag auf Akteneinsicht (der eh an die StA geht und nicht an die Polizei), ob ggf. noch mit einer Aussage gerechnet werden kann. Abgesehen davon kann die Akte aber auch schlecht bei der Polizei bleiben, da sie ja an den Anwalt zur Einsicht übersendet wird. ""

Also ich meinte das so, momentan liegt ja alles bei der polizei, ich habe den Termin ja erst mal bei der polizei nur verschoben.
Ich denke das nun alles an die StA geht und somit diese haftbefehl beantragen, da sie denken (was man ihnen ja nicht verübeln kann) das ich wieder betrug begangen habe.
Und ich gar nicht die Möglichkeit habe all das mit meinem anwalt zu besprechen, also sprich zu wissen worum es geht, und dem endsprechend die beweise vor zu legen.
Denn am dienstag habe ich den termin bei dem anwalt. Wissen sie was ich meine?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Haben Sie alle Versandbelege?

Ich würde die alle einpacken und mit zur Polizei nehmen.

Da Sie Dienstag eh den Termin beim Anwalt haben, nehmen Sie die Belege dort mit hin.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um es mal genauer zu sagen folgendes ist meine Sorge......

Mein Anwalt wird ja die Akteneinsicht beantragen und ich soll den Termin verschieben.
Nun frage ich mich aber wie es weiter geht, gibt er es dann an die StA weiter oder wartet er den nächsten Termin ab?
Oder erfährt die StA erst davon wenn mein Anwalt diese kontaktiert hat?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Haben Sie alle Versandbelege?

Ich würde die alle einpacken und mit zur Polizei nehmen.

Da Sie Dienstag eh den Termin beim Anwalt haben, nehmen Sie die Belege dort mit hin.


Ja die habe ich , aber ich soll nicht zur Polizei gehen riet mir der Anwalt,

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dann tun sie was er sagt.

Im Übrigen:

Zitat:
Ja nur ist meine sorge das sie haftbefehl beanzragen.


Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Mümmel hat es auch 1-2 x geschrieben, dass es keinen HB geben wird. Glauben Sie es halt oder nicht. Wenn wir es noch 5mal wiederholen, wird das auch nichts ändern.


Zitat:
Naja aber wenn ich nicht aussage, (so empfinde ich es) können die mich doch eben für die sache einbuchten.


Dasselbe in grün. Wenn Sie es so empfinden, werden Sie es sich von uns wohl kaum ausreden lassen.

Zitat:
Nun frage ich mich aber wie es weiter geht, gibt er es dann an die StA weiter oder wartet er den nächsten Termin ab?


Dann kann nur ein Hellseher beantworten. Ist aber auch vollkommen egal, da Akten ohnehin ständig zwischen Polizei und StA hin- und hergehen, wenn es noch was zu ermitteln gibt. Und: Ich wiederhole mich: Erst mal geht die Akte (die Originalakte) an Ihren Anwalt. Sie kann also denklogischerweise nicht bei der StA sein, gleichzeitig (oder bei der Polizei). Solange die Akte nicht zurück ist, wird die StA nichts unternehmen, da es absolute juristische Gepflogenheit ist, dass man bei der StA wartet, ob der Anwalt nun nach Akteneinsicht nun noch eine Einlassung ankündigt oder nicht. Aber auch das müssen Sie mir natürlich nicht glauben.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.12.2017 14:51

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)


Danke dir für deine ausführlichen antworten.
Ja es mag so klingen als würde ich nichts glauben, doch hab ich einfach angst mein kind plötzlich alleine lassen zu müssen über weihnachten. Ich werde bei der polizei anrufen und den termin verschieben. Alles andere kläre ich dann über meinen anwalt.

Werde berichten. Und dir nochmal vielen dank.





-- Editiert von Moderator am 07.12.2017 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe grade mit den Polizisten gesprochen bei dem ich den termin habe. Ich soll erst den anwaltstermin wahrnehmen und dann ihn anrufen und bescheid geben ob ich aussage oder nicht, solange wartet er dann.

Kenne ihn ja durch meine vorherigen taten, er war auch ganz nett am Telefon.

Naja mal gucken was kommt. Hoffe es geht alles gut.

0x Hilfreiche Antwort

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