Bewährung u sozialstunden

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lisa31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung u sozialstunden

liebe leute, weiß nicht so ganz ob ich mit meinen fragen im richtigen forum gelandet bin:-(

vieleicht kann mir jemand antworten.
bin vor einem jahr wegen nicht gedeckter ec karte beim einkaufen auf Bewährung verurteilt wurden.darf ich in der bewährungszeit eigentlich ins ausland um urlaub zu machen?
wie lange kann man wiederruf einlegen nach dem urteil.denke das urteil war zu hart.habe eine angstkrankheit was wohl mit der dummheit zu tun hatte als ich mit der ec-karte einkaufen ging.nur damals bei der verhandlung war ich so dumm und hab mir kein psychologisches gutachten geben lassen.:(
also darf ich ins ausland um urlaub zu machen und wie lang kann ich wiederruf (oder wie man es nennen darf) einlegen machen?
liebe grüße

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4 Antworten
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#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
also darf ich ins ausland um urlaub zu machen und wie lang kann ich wiederruf (oder wie man es nennen darf) einlegen machen?

Solange die Bewährungsauflagen eingehalten werden, sollte das mit dem Urlaub kein Problem sein, sollte es Meldeauflagen oder eineN BewährungshelferIn sollte man das aber besser vorher mit der Staatsanwaltschaft (oder dem Gericht?) klären. Berufung gegen das Urteil hätte man dagegen innerhalb einer Woche einlegen müssen, dafür ist es jetzt zu spät.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn Sie keine Auflage(n) (§ 56a StGB ) erfüllen, oder insbesondere Weisung(en) (§ 56c StGB , dort insb. Abs. 2) befolgen müssen, die einem Urlaub entgegen stehen könnten, ist es kein Problem in Urlaub zu fahren.

Die beiden o.g. Vorschriften finden Sie hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/56c.html

= § 56c, für § 56b dann dort eine Seite zurückblättern.

Wenn Sie einen Bewährungshelfer haben, melden Sie sich bei dem ab, für die Dauer des Urlaubs, bzw. besprechen mit ihm, dass Sie in Urlaub fahren wollen. Sollte es Bewähungsauflagen geben, müssen Sie denen -wie auch Daniel schon sagte- trotz Urlaubs nachkommen. Sollte es sich z.B. um Arbeitsauflagen handeln, müssen Sie zusehen, dass Sie die fehlende Zeit vor- oder nacharbeiten. Falls es eine Weisung zur regelmäßigen, persönlichen Meldung bei Gericht oder Polizei gibt, müßte die für die Dauer des Urlaubs ausgesetz werden usw. usw.

Die Berufung gegen das Urteil hätten Sie innerhalb 1 Woche einlegen müssen, wie schon gesagt wurde.

Es wäre allerdings auch zieml. zweifelhaft gewesen, ob es zu einem andern Urteil gekommen wäre, wenn Ihre Angststörung (ich vermute mal, dass es sich um irgendwas in Richtung ICD 10 - F 60.6 handelt --> ängstlich- vermeidende oder selbstunsichere Persönlichkeitsstörung) bei Gericht bekannt gewesen wäre, da gerade 'Betrug' ja nicht gerade unbedngt die Art von Tat ist, die durch diese Störung hervorgebracht wird. F.60.6. ist eher bei BTM-Staftaten/drogenabhängigen Tätern öfter zu beobachten. Aber wie auch immer - das Urteil ist ja eh rechtskräftig.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Lisa31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antwort.
habe keine bewährungshelferin, habe eine gerichtshelferin .weiß nicht ob es da einen unterschied macht. aber ich kann ech sagen,ich habe keine bösen dinge getan, aber ich hab nachts schlafstörungen und weine sehr viel weil ich mich so schlecht fühle mit der strafe, fühl mich total kriminell durch die bewährung.viele waren geschockt über das urteil.aber ich muß jetzt dadurch.bin nunmal mit dem gsetz in konflikt geraten und wurde bestraft.aber psychisch belastet es mich sehr.bin zum glück noch in therapie und die ärztin baut mich auf,so fühl ich mich nicht als wär ich kein wertvoller mensch mehr.muß jetzt auch sozialstunden ableisten.hab sehr große angst davor.wie werden mich dort die leute ansehen.u.s.w., klar, ich habe zwar nur etwas getan idem ich etwas eingekauft habe ohne es später zahlen zu können im wert viell. von insg,300 euro und die karte war nicht gedeckt.aber ich fühle mich dadurch wertlos und diese strafe das ich auf bewährung bin macht mich tag für tag fertig.bin selber schuld und muß da durch.hoffe die sozialstunden sind nicht schlimm.wisst ihr wo man ausser altenheime noch die stunden ableisten kann,ich darf mir das selber aussuchen.altenheim würd ich auch machen, aber was gibt es da noch?
danke u liebe grüße

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Sozialstunden kann man prinzipiell bei jeder Einrichtung machen, die als 'gemeinnützig' im Sinne der AO (Abgabenordnung) anerkannt ist, und die bereit sind die Leute zu beschäftigen. Wir hier z.B., in unserer Einrichtung in der ich arbeite (Straffälligen- und Drogenhilfe), beschäftigen auch mehrere. Weitere Möglichkeiten wären z.B. Tierheime, Naturschutzverbände, kommunale Schwimmbäder usw.

In der Regel kann man sich die Stelle selbst suchen und sich dann von der Gerichtshilfe dorthin zuweisen lassen.

Wenn man sich eine Tätigkeit sucht, die vllt. sogar noch ein wenig Spass macht, werden die Stunden sicherlich nicht schlimm. Unsere Leutchen hier, die wir beschäftigen, sind immer ganz zufrieden :)

Für Minderwertigkeitskomplexe in einem derartigen Ausmaß gibt es keine Veranlassung.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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