Bewährung trotzdem Diebstahl

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Bewährung trotzdem Diebstahl

Hallo ich haben ziemlichen Mist gebaut. Ich bin auf Bewährung noch 2 Jahre wegen Diebstahl. Und wie ihr euch denken könnt habe ich dasselbe noch mal gemacht. Ich habe einen Bewährungshelfer.
Ohne lange drum herum zu reden mit was habe ich zu rechnen? Aufstockung der Bewährung auf 4 oder 5 Jahre ? Oder Aussetzung der Bewährung?
Und bitte keine dummen Sprüche ich weiß das es ******* war.

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19 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Aufstockung der Bewährung auf 4 oder 5 Jahre ? Oder Aussetzung der Bewährung?


"Aussetzung" der Bewährung gibt es nicht. Wenn dann "Widerruf" der Bewährung.

Möglich ist beides. Mit den wenigen Infos kann man nichts dazu sagen.

Wieviele Vorstrafen gibt es insgesamt? Und weswegen?

Für was genau gab es die Bewährung (wie viele Einzeltaten, Wert?)

Wie hoch ist die zur Bewährung ausgesetzte Strafe?

Was steht jetzt an? (wie viele Einzeltaten, Wert?)

Wie lange nach dem Bewährungsurteil fand(en) die neue(n) Tat(en) statt?





-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.09.2018 19:20

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#2
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das Urteil war letzten Juli.

Das war ein wert von ca. 130 € nur einmal wie gesagt.

Die Strafe ist 1 Jahr Gefängnis und das zu 3 Jahren Bewährung.

Vorstrafen 2 (wegen Diebstahl)

Ich habe immer meine Termine beim Bewährungshelfer war genommen.

Und das war das einzige mal seit dem Urteil.

Und die geld strafen habe ich immer in raten pünktlich gezahlt.

-- Editiert von Quantum88 am 19.09.2018 22:31

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sehe ich auch so. wenn die Bewährung erst im Juli 2018 ausgesprochen wurde, wird es wirklich sehr, sehr eng. Alleine dass es für einen Diebstahlswert von 130 € eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gab, zeigt recht deutlich dass das Gericht relativ bedient ist.

Wenn der neue Diebstahl wieder in dem finanziellen Bereich liegt, und es sich nicht nur um 5 oder 10 € handelt, kann es durchaus passieren dass jetzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wird, und die Bewährung widerrufen wird.

Du solltest dich an einen Anwalt wenden, und die Möglichkeit checken, ob der sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann. Denn inklusive der offenen Bewährung steht ja eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr im Raum. Damit sind die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger eigentlich erfüllt.

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#6
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

OK danke für die Antworten.
Zur Frage in welchem Bundesland in Sachsen.
Sollte ich jetzt zum Anwalt gehen oder warten bis was von der Polizei kommt wegen äußern ? Oder wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt ? Sollte ich meinem Bewährungshelfer es sagen ?

Und noch eine Frage kann der Bewährungshelfer das Ruder noch rumreisen beim Richter wenn er positiv für mich aussagt?

-- Editiert von Quantum88 am 20.09.2018 08:07

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Anwalt:
Frühestens wenn was von der Polizei kommt, spätestens wenn die Anklageschrift kommt.

Bewährungshelfer: Weiß man vorher nicht. Fakten wegzaubern kann der auch nicht.

Wann war das Urteil denn jetzt? 2017 oder 2018?

Und ging es damals um 130 Euro oder jetzt?

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#8
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Urteil war 2017 im Juli.

Und um 130€ ging es jetzt.

Bewährungshelfer werde ich ihm sagen wenn es von der Polizei kommt.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

OK, und um wie viel Schaden (und wie viele Einzeltaten) ging es bei dem Bewährungsurteil?

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#10
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Das waren 5 einzeltaten und da wurde ein Gesamtstrafe gebildet.

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, insgesamt sieht es dann doch nicht ganz so übel aus, wie es zuerst den Anschein hatte. 50:50 chance würde ich sagen...

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#12
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

OK da hoffe ich mal das der Richter gute Laune hat und mein Bewährungshelfer was richten kann.

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#13
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute kam Post von der Polizei wegen äußern. Jetzt sollte ich zum Anwalt gehen stimmt? Und morgen habe ich Termin beim Bewährungshelfer sollte ich ihm das da auch gleich sagen?

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#15
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist es wirklich gut so, so lange zu warten mit dem Anwalt. Soweit ich weiß selbst wenn man kein Geld hat wird der Anwalt erstmal vom Staat bezahlt und das ich das dann an den Staat zurück zahlen muss.

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig, wenn ein Fall der Pflichtverteidigung gegeben ist, wird der Anwalt zunächst vom Staat bezahlt. Ein weiterer Vorteil, jetzt gleich zum Anwalt zu gehen ist der, dass man das Erstgespräch im Moment noch per Beratungshilfe abrechnen kann, wenn die Voraussetzungen für Beratungshilfe gegeben sind. Wenn erst die Anklageschrift da ist, ist das nicht mehr möglich. Wenn also die finanziellen Voraussetzungen für Beratungshilfe gegeben sind, solltest du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und damit dann zu einem Anwalt gehen.

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#17
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe es ja geschafft in arbeit zu kommen, aber erst nach der Tat. Ist da ja auch gut vorm Richter. Muss ich heute fragen weil mein Bewährungshelfer sitzt ja im Gericht.

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#18
 Von 
Quantum88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn die Bewährung noch weiter verlängert wird, gibt es da ein maximum also 4 Jahre oder 5?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, es gibt ein Maximum. Wo das liegt ist etwas strittig. Mindestens ist es die Hälfte der ursprünglichen Bewährungszeit obendrauf. Waren es also ursprünglich 4 Jahre, kann bis auf 6 Jahre verlängert werden. Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, nach denen anders gerechnet wird. Demnach könnte zunächst auf das gesetzliche maximum, also 5 Jahre, verlängert werden plus dann noch mal die Hälfte der ursprünglichen Zeit obendrauf. Nach der Rechnung könnte dann also auf 7 Jahre verlängert werden, wenn es ursprünglich 4 waren.

Bei Deinen ursprünglich 3 Jahren Bewährungszeit sind es also entweder max. 4,5 Jahre oder max. 6,5 Jahre, je nachdem wie man rechnet.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.10.2018 13:34

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