Bewährung nun Gefängnis Trunkenheit im Verkehr!

23. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung nun Gefängnis Trunkenheit im Verkehr!

Hallo,

ich stehe seid 2008 unter dreifacher Bewährung wegen Beamtenbeleidigung, am 31.12.2009 hatte ich noch einen Vorfall wieder beamtenbeleidigung, die Sache ist noch am laufen ich war nun bei einer Landsgerichtsärztin die ein Gutachten wegen verminderter Schuldfähigkeit stellt!

Nun hatte ich am Wochenende und ich schwöre ich weiß gar nichts was passiert hat einen Vorfall wegen Trunkenheit im verkehr angeblich soll ich knapp 2,5 Promille haben!!!

Ich habe einen guten Job und mache zur zeit eine Teilzeit Weiterbildung am Wochenende zum Industriemeister...

denkt Ihr ich kann einer Freiheitsstrafe entgehen oder stehen bei den Vorbelastungen keine Chancen mehr????

Vielen dank im voraus!!!

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24 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was ist die "Landsgerichtsärztin?" Wo spielt das alles, in Deutschland?

wirdwerden

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#3
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das alles spielt sich in Süddeutschland ab, Bayern!

Die Bewährungsstrafen sind halt wegen Polizistenbeleidigung!

Sprich 3mal Bewährung bekommen wegen Polizistenbeleidigung!

Eine 4te Polizistenbeleidigung vom 31.12.2009 wurde schon 4mal verhandelt nun musste ich letzte Woche am Montag zu Landsgerichtsärztin die gut 3Std. mit mir redete u. ein Gutachten erstellt wegen evtl. verminderter Schuldfähigkeit!

Jetzt ist mir eben am Wochenende noch das mit der Trunkenheit im Verkehr passiert wobei ich aber im Revier einen Bürostuhl beschädigt haben soll u. die Polizisten beleidigt laut Aussage der Polizei hatte ich am Tatort knapp 2,5 Promille!

Ich weiß ich muss jetzt abwarten, werde heute zu den Polizisten gehen u. mich entschuldigen da ich wirklich von nichts mehr weiß gar nichts mehr!

Aber wie stehen meine Chancen? Habe seid 01.02 einen Festvertrag u. mache seid ende Februar in Teilzeit Meisterschule!

Vielen dank im voraus!



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#4
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde berichten nachdem ich bei der Polizei war, was gegen mich vorliegt ausser Trunkenheit im Verkehr!

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#5
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde berichten nachdem ich bei der Polizei war, was gegen mich vorliegt ausser Trunkenheit im Verkehr!

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Na, offensichtlich mal wieder Beleidigung von Polizisten sowie Sachbeschädigung. Selbstverständlich werden Sie keine neue Bewährung mehr erhalten - womit sollte die denn begründet werden? Mehrere einschlägige Bewährungen haben Sie von neuen Straftaten nicht abgehalten - also sollten Sie mit einer Strafe ohne Bewährung sowie dem Widerruf der anderen Bewährungen (sofern die noch laufen) rechnen.

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#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Also es gibt KEINE Beamtenbeleidigung, der einzige Unterschied zw. einer normalen Beleidigung und der Beleidigung eines "öffentlichen Amtsträgers" besteht darin, dass eine normale Beleidigung strafrechtliche verfolgt werden KANN aber nicht muss, während das bei einem beamten von "Amtswegen" her eingeleitet wird.

Die Frage, ob eine verminderte Schuldfähigkeit, vorliegt wird vermutlich von einer Amtsärztin oder einem anderen Gutachter des Gerichtes zu beantworten sein, ebenso wie die Frage mit wieviel Promille die Trunkenheitsfahrt begangen wurde.
Bei 2.5 Promille kann sogar darauf spekuliert werden, ob nicht § 323 a StGB in Frage kommt!

Was muemmel schrieb, ist im Grunde genommen das, worauf es hinauslaufen wird.
Bei dir scheint sich dieses Verhalten wie ein roter Faden durchzuziehen.

Da meine Kristallkugel leider derzeit von analog auf digital umgestellt wird, kann ich Dir nicht exakt sagen, was Dich erwarten wird, aber es können sicherlich mehr als 9 Monate in der Summe werden (nach der Regel der Gesamtstrafenbildung). Zwar wäre es auch möglich diese Strafe zur Bewährung auszusetzen, aber da ja hier eine deutlich negative Tendenz vorliegt, würde ich nicht darauf hoffen, sondern einen fähigen Strafverteidiger aufsuchen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

...und dann stellt sich noch die Frage, wie der Gute unterwegs war. Trunkenheitsfahrt? Und wenn nein, wieso ist er dann auffällig geworden?

wirdwerden

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#9
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeuted das ich mir jetzt einen sehr guten Anwalt holen soll, u. sehen das ich soviel zeit wie möglich noch arbeiten u. meine Schule machen kann! Falls jemand aus Bayern einen sehr guten Anwalt empfehlen kann!!!

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Wie lange geht denn die Ausbildung noch? Eine Haftstrafe kann in begründeten Fällen 4 Monate aufgeschoben werden. Wenn Sie also z. B. im August verurteilt werden und Ihre Ausbildung geht noch bis Dezember, könnte der Haftantritt entsprechend verschoben werden.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

..zumal sich ja Suff und Aggressivität wie ein roter Faden durch das Leben zu schlängeln scheinen. Wenn man mit Alkohol nicht umgehen kann, dann sollte man ihn nicht trinken! Für diese Erkenntnis braucht es keinen Psychologen. Das wird auch schon das Ergebnis der Therpie 2010 gewesen sein, oder?

wirdwerden

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#12
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte auf den Tank genau 6Monate keinen Alkohol mehr getrunken, ich weiß weder wie ich aus dem Club rausgegangen bin oder noch zum Auto gefunden habe, ich winfach gar nichts mehr! Sonst hätte ich niemals so gehandelt der erste Teil meiner Meisterprüfung ist im Juli 2013 die 2te Prüfung im April 2014 da Teilzeit! Also denkt Ihr falls bei der offenen Sache verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, u. das Blutergebnis 2,5 Promille entspricht habe ich trotzdem keine Chance mehr ich habe das erste mal mit 29Jahren einen festen Arbeitsvertrag und die Weiterbildung!

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Weder Arbeit noch Weiterbildung haben Sie von neuen Straftaten abgehalten. Die Voraussetzung einer Bewährung ist aber, daß das Gericht glaubt, Sie würden allein durch eine Verurteilung zur Bewährung von neuen Straftaten abgehalten - das ist sehr offensichtlich hier nicht der Fall.

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#14
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie ich bereits geschrieben habe, anscheinend willst Du es nicht verstehen, wird man aller Wahrscheinlichkeit Dir entweder wegen der Trunkenheitsfahrt ODER wegen der Straftat des Vollrausches einen Strick draus drehen wollen.

BEIDES sind Straftaten die einen Bewährungswiderruf nach sich ziehen (können und vermutlich werden).
Selbst wenn Du VERMINDERT schuldfähig gewesen sein solltest (ich rede bewusst im KONJUNKTIV), bedeutet dies keineswegs ein Freispruch für Dich, da Du die tat dennoch mit VORSATZ begangen hast. Wer wird schon "zufällig" oder gar fahrlässig mit 2.5 Promille besoffen?

Die Tatsache, dass Du Dich dennoch ans Steuer gesetzt hast zeigt, dass Du Dich nicht beherrschen oder gar kontrollieren kannst (vgl. auch andere Straftaten). Denn Deine "Beamtenbeleidigung" scheint ja daher zu rühren, dass Du bestimmt schon mehrfach auffällig im Verkehr etc. geworden bist - ist nur ein Tipp ins Blaue :)

Wie muemmel geschrieben hat, spielt die Sozialprognose hier entscheidend mit hinein.
Es mag aber sicherlich Möglichkeiten Ausbildung und Gefängnis unter einem Hut zu bekommen oder bei günstiger Sozialprognose in der JVA einen Teil der Freiheitsstrafe abzusitzen und dann den restlichen Teil auf Bewährung "erlassen" zu bekommen.

Nimm es mir nicht übel oder persönlich, aber sieh es als Warnschuss an, auch anderen Menschen mehr Respekt entgegenzubringen und diese Menschen (und natürlich Dich) durch Trunkenheitsfahrten nicht mehr in Gefahr zu bringen...
Denn durch dieses Verhalten wird vermutlich auch eine MPU fällig werden, was bedeutet, dass Du Deinen Führerschein wohlmöglich auch verlieren wirst, zumindest zeitweilig.

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#15
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

War soeben bei der Polizei, habe mich entschuldigt, das mit der Beleidigung u. Sachbeschädigung wird nicht zur Anzeige gebracht, nur die Trunkenheit im Verkehr!

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Er hat es immer noch nicht kapiert. Besoffen Auto gefahren, das ist doch schlimmer als alles, was er bisher gemacht hat. Deshalb wird das andere auch nicht weiter verfolgt. Bei dem, was ihn jetzt erwartet, fällt das andere nicht mehr ins Gewicht.

wirdwerden

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#17
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es schon verstanden, das viel schlimmeres hätte passieren können und bei meinem Ausgangspunkt nicht allzuviel zu retten ist! Es kommt nun auf den Richter sowie einen guten Anwalt an! fakt ist das ich mit fast 30 Jahren nach sagen wir ca. 12Monaten JVA nie wieder richtig auf die Beine kommen würde! Ob der Staat nun mich einsperrt jemanden der im durchschnitt Monatlich 2200€ Netto verdient Lohnsteuerklasse 1, danach ich mich wieder resozialiesieren muss Arbeit finden 12Monate unterhalt zurückzahlen führerschein machen usw... Das muss nun der Staat entscheiden!!! Es kommt wie es kommt!

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#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

flowd, hier das Gegenargument der StA: Warum sollten wir jemanden auf freien Fuß lassen, der sich permanent nicht an die Gesetze hält und durch sein Fehlverhalten nicht nur sich sondern auch andere Personen im Strassenverkehr in Gefahr bringt?

Und was kann der Staat dafür, dass Du Dich nicht an die Gesetze hälst?
Wenn der Richter intelligent ist, wird es so entscheiden, wie es für das Volk am "besten" ist (Im Namen des Volkes....)

Dein grosser Fehler war es, das alles zu leichtsinnig zu sehen und zu keinem Zeitpunkt Reue zu zeigen oder den Ansatz einer Besserung. Dafür ist die Bewährungszeit da.
Der Anwalt wird dies auch wissen und versuchen zumindest SCHADENSMINDERUNG zu betreiben.
Selbst jetzt versuchst Du Dich herauszureden, statt Deinen Fehler einzusehen, und das spricht absolut NICHT für Dich.

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#19
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Reue gezeigt eine Psychotherapie abgelegt, meine 3 Bewährungen sind wegen polizistenbeleidigungen kein Widerstand oder sonst was ich sage doch ich weiß von gar nichts mehr hatte auf den tag genau 6Monate keinen Alkohol mehr konsumiert und davor auch ganz selten!!!

Dann mein gegenargument ein anfang 30ig jähriger der alles verloren hat antriebslos ist muss nach der JVA erstaml auf eine Langzeittherapie Psycho oder wie auch immer muss resozialisiert werden empfängt vom Staat geld kann seinen unterhalt an sein Kind nicht zahlen und wird zu einem sozial hoffnungslosem Fall!!!

Ist das besser anstatt 10000€ strafe zu kassieren danach stehen mir eh mindestens 5000€ wegen dem Führerschein und bestimmt nocht 3000 - 5000€ Anwaltskosten!!!!

nur werde ich nie wieder so eine Arbeitsstelle bekommen und meine Meisterschule wer weiß ich bin nicht mehr anfang 20ig sondern fast 30ig und alles was in meiner Akte steht ist kleinmist!!!

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hast Du eine Vorstellung, wie oft Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwält diesen Schwachsinn hören? Letztlich die Forderung nach rechtsfreien Räumen, weil man gerade in der Ausbildung ist, die Freundin schwanger, man einen Job hat? Also, Menschen, denen es sozial schlechter geht, die sollen verbüßen, so wie im Gesetz vorgesehen, und Menschen wie Du sollen ungestraft davon kommen?

Offensichtlich verträgst Du keinen Alkohol, und dann darf man eben auch keinen trinken. So einfach ist das.

wirdwerden

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#21
 Von 
flowd1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

"denen es sozial schlechter geht, die sollen verbüßen"

genau so ist es in Deutschland die manager postbank vorstände wie sie immer auch heißen zahlen 2...3stellige summen und kommen davon der kleine mann der polizistenbeleidigung und weitere nichteinmal kleinkriminelle taten vollzogen hat wird die existenz genommen und das krasseste der staat zahlt dafür knastaufenthalt...und die geschichten danach....

dann bin ich mal frei zu sagen wie du mir so ich dir du steckst mich bei einer günstigen sozialprognise rein dann kann ich nie wieder arbeiten da ich keinen führerschein habe...emotionslos antriebslos durch die welt laufe zum psychologen muss usw....

das ist doch super oder!!!!

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wieviel Menschen hat vor einem Jahr jemand in einer Fahrt getötet in Hamburg, obwohl er fahruntüchtig war? Wieviel Menschen hat in Berin vor nicht allzu langer Zeit jemand im Suff getötet? Da hab ich die Akten auf dem Tisch: zwei, zwei schwer verletzt, einer davon ein Pflegefall. Dieser Fall kam vor ein amerikanisches Militärgericht in Deutschland. Der Fahrer hat 12 Jahre Knast bekommen. Der fährt keinen mehr tot.

Und warum man ohne Führerschein, wenn so eine Gefahr von jemanden ausgeht, nicht arbeiten kann, das erschließt sich mir nicht. Dann muss man sich eben einen anderen Job suchen.

wirdwerden

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#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

@ TE,

den Führerschein sind Sie sowieso für lange Zeit los, ob Sie nun in den Knast kommen oder nicht.

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#24
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ohne jetzt böse oder sarkastisch werden zu wollen: Du verträgst nicht nur keinen Alkohol sondern auch nicht die Wahrheit.

Rein sachlich betrachtet, hast Du bereits mehrere Warnschüsse vor den Bug bekommen, welche anscheinend bei Dir nicht gefruchtet haben.
Warum sollten die Gerichte eine Ausnahme bei Dir machen? Welche sachlichen und juristischen Argumente gibt es, die dafür sprechen, dir erneut eine Bewährung zu geben? Das bei deiner letzten Trunkenheitsfahrt ausser deinen Gehirnzellen durch den Alkohol niemand anderer Schaden genommen hat, ist nichts weiter als ein glücklicher Zufall und nichts, was wirklich für Dich spricht.
Die fehlende Einsicht, die Du auch hier erneut wieder zeigst, wird Dir spätestens vor Gericht den Hals brechen, dies ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Findest Du es gerecht, wenn Dich ein Betrunkener fast zu tode fährt und dann vor Gericht, obwohl bekannt war, dass er vielleicht schon lange keinen FS mehr hat und bereits wegen Fahren ohne FS verurteilt wurde, auf freien Fuss bleiben soll bzw. nur eine milde Strafe bekommt, weil er gerade eine Prüfung hat? Dann kann ja jeder kommen und sagen:"Sorry, hatte eine Prüfung, bitte drücken sie ein Auge zu."
Du selber hast Dir im Endergebnis deine Zukunft verbaut und nicht irgendein Richter, staatsanwalt oder eine andere Person, die die Gesetze einhält bzw. überwacht.

Denk mal darüber nach!

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