Bewährung nun Futsch ?????

14. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)
Bewährung nun Futsch ?????

Bräuchte mal dringend Hilfe in folgendem Fall

1996 bin ich zu einer Geldstrafe zu 50 Tagessätzen wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Hatte meine damalige Freundin in Notwehr Verlezt. Da mein damaliger Anwalt mich falsch beraten hat bei der Verhandlung und mir geraten habin ich in der sache t die Geldstrafe anzunehmen obwohl es genug Zeugen gab das meine damalige Freundin mir gegenüber des öfteren gewalttätig wurde.
Hab die Geldstrafe dann angenommen weil mir auch gesagt wurde das dieser vorfall in keinster weise mehr auftauchen wird , da die starfe unter 90 tagessätzen liegen würde.

1999 habe ich auf falschen Namen bei der Telekom einen Telefon anschluß bekommen . Wurde dann von meinem damaligen Nachbarn bei der Telekom angeschwärzt und eine Anzeige wegen Betrugs bekommen.
2000 bin ich in der Sache zu einer geldstrafe verurteilt worden.
Zu diesem Fall muß ich noch sagen das ich mir meiner Schuld völlig bewust war .
Beide geldstrafen wurden sofort bezahlt.

2002 habe ich mich selbständig gemacht und über Ebay waren verkauft. Am anfang liefen die geschäfte noch sehr gut doch 2003 hatte ich so große Umsatzeinbussen das ich meine ebay geschäfte beenden wollte . Leider bekamm ich bevor ich meine geschäfte einstellen konnte besuch von der Kripo die meine kompletten geschäftsunterlagen beschlagnahmten, incl. meiner EDV.
5 Anzeigen wegen Betrug lagen vor.
Konnte mit dem eingenommen Geld grade mal die laufenden Kosten decken und daher keine Ware mehr an die Kunden versenden.
Der damalige ermitelnde StA wollte wohl ein exempel an mir statuieren und vorderte eigentlich Freiheitsstrafe . Der Richter Verurteilte mich aber nur zu 3 Monaten auf Bewährung ( 3 Jahre Bewährungszeit) und die Auflage den schaden wieder gut zu machen so wie jede Adressänderung dem AG sofort mitzuteilen.
Lezte Rate zahl ich 12.05 .

Nun habe ich lezten Samsatg Post vom Hauptzollamt bekommen.
In dem Schreiben wird mir mitgeteilt das gegen mich ein verfahren wegen Betruges zu lasten der Agentur für Arbeit eingeleitet wurde.
Habe vom 22.02.2005-23.02.2005 sowie vom 01.04.2005-12.04.2005 als Aushilfe bei meinem ehmaligen Arbeitgeber ( im Dezember davor betriebsbedingt gekündigt worden ) gearbeitet.
Ich habe im Februar dem AA telefonisch mitgeteilt das ich dort als Aushilfe auf 400Euro Basis tätig bin.
Habe dann nach erhalt meiner Lohnabrechnung dem AA eine Kopie zukommen lassen damit sie mein zuverdienst mit anrechnen . Also hätte ich entweder weniger ALG bekommen oder ich hätte den vollen satz bekommen.
Am 24.05.2005 habe ich dann bei einer anderen Firma ein Versicherungspflichtiges beschäftigungsverhältniss aufgenommen.

Im Sommer dieses Jahres bekam ich vom AA einen Aufhebungs und erstattungsbescheid über 2331,28 Euro und zwar für die zeit vom 22.02.2005-23.05.2005 weil ich eine versicherungspflichtige beschäftigung aufgenommen habe ohne dem AA dies mit zuteilen. Ich vermute das mein damaliger Arbeitgeber mich ohne meines wissens nicht als gerigfügig Beschäftigter geführt hat
Habe dann dem AA schriftlich mitgeteilt das ich sehr wohl meiner mitteilungspflicht nachgekommen bin und zwar vor Arbeitsaufnahme im februar. Das AA hat dies wohl garnicht Interessiert und ich bekam Post von der Reginaldirektion Hannover den ich nun das Geld zurückzahlen darf. Bzw es wird zurzeit immer ein teil meines ALG einbehalten um die Forderung auszugleichen.
Leider habe ich die Frist versäumt gegen die Forderung einspruch einzulegen.

Meine Frage ist jezt eigentlich was mit meiner noch laufenden bewährung passiert. Wird sie jezt schon wiederufen oder erst nach dem Urteil wegen der neuen sache ??
Habe echt Panik das Plötzlich die Grünweißen vor der Tür stehen
und mich einbuchten...

Falls es noch mal zu einer Verurteilung kommt gibt es da noch mal eine möglichkeit das man die Strafe noch mal auf bewährung aussezt ??
Wann muß mir ein Pflichtverteidiger zur seite gestellt werden und ab wann bekommt mann einen bewährungshelfer ??

Hab hiersoviel geschrieben damit Ihr alle hintergründe kennt um mir evtl tips und ratschläge geben könnt was ich nun machen soll.
Wäre echt über jede hilfe dankbar.

Lg
Silent

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Bewährung muß überhaupt nicht widerrufen werden, sondern kann auch verlängert etc. werden. Wenn sie widerrufen wird, dann erst nach Rechtskraft der neuen Sache. In der neuen Sache kann theo. auch eine Geldstrafe verhängt werden. Kommt drauf an, ob Sie dem Gericht glaubhaft machen können, daß Sie ggf. nur eine geringe Schuld trifft.

Pflichtverteidiger gibt es in solche einem Fall nicht.

Ob ggf. ein Bewährungshelfer bestellt wird, entscheidet das Gericht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die schnelle antwort..

es ist sicherlich ratsam in der neuen sache einen anwalt hinzuzuziehen oder ??
habe heute nachmittag eh in einer anderen sache ( keine strafsache ) eh ein termin ..

lg
silent

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist auf jeden Fall ratsam.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Sollten Sie glaubhaft machen können, dass Sie ohne Vorsatz gehandelt haben (das Arbeitsamt wurde ja über den 400€-Job informiert und müßte dazu noch Unterlagen haben, ich denke, das könnte schon ein Indiz sein), ist das eventuell nur eine Ordnungswidrigkeit. Dann würde es nur teuer aber käme keinesfalls zum Bewährungswiderruf. Aber da Ihre persönliche Freiheit davon abhängt, ob man eben sowas glaubt, würde ich trotzdem auf jeden Fall empfehlen, in der Sache einen Anwalt einzuschalten.

-- Editiert von danielB am 14.11.2005 23:58:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

also es ist übriegens nicht das erste mal das ich probleme mit dem AA habe/hatte.
als ich im september beim vorstellungsgespräch die zusage bekommen habe das ich 2tage später bei der firma anfangen kann, bin ich noch am selben tag zum AA gegangen um 1. fahrkostenbeihilfe zu beantragen ( was nicht möglich ist wenn der arbeitsplatz/arbeitgeber in der selben stadt wie der arbeitnehmer ist)
und 2. um mich dort persönlich abzumelden.

ende september bekam ich dann einen anruf von einem mitarbeiter des AA der mich dann fragte warum ich meine fortbildung zum kraftfahrer nicht angetreten habe.
ich habe dem mitarbeiter dann am telefon erklärt das ich seit dem 1.09.2004 wieder arbeite und mich persönlich auch abgemeldet habe. hab ihm am telefon auch darum gebeten dafür zu sorgen das am 01.10.2004 keine ALG zahlung an mich erfolgt.
doch darum gekümmert hat er sich wohl weniger den am 01.10.2004 erfolgte doch eine zahlung vom AA an mich.
hab dann noch mal beim AA angerufen und gefragt wohin ich das geld zurücküberweisen soll da mir das geld ja garnicht zugestanden hat. mir wurde dann gesagt ich solle auf ein bescheid der regionaldirektion warten in dem mir dann ein aktenzeichen und kontonummer genant wird auf das ich es zurücküberweisen soll.
bevor ich aber dieses schreiben bekommen habe flatterte mir ein schreiben vom AA ins haus in dem mir mitgeteilt wurde ich hätte mich nicht rechtzeitig abgemeldet und und bekomm nun ne Ordnungswiedrigkeiten Anzeige oder wie immer sich das auch schimpft.
hab dann dem AA schriftlich mitgeteilt das ich mich persönlich abgemeldet habe und es eine sauerrei finde wenn mitarbeiter die daten dann einfach nicht in den computer eingeben oder sich einfach nicht darum kümmern das keine zahlung erfolgt.
interssiert hats den sachbearbeiter in keinster weise .
das zum thema unfähige mitarbeiter des AA

muß auch dazu sagen das es auch sehr sehr fähige mitarbeiter dort gibt die einem sehr schnell und unbürokratisch weiterhelfen aber die kann man leider an einer hand abzählen..

gruß
silent

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Da kann ich nur zustimmen. Es wundert mich überhaupt nicht, dass bewaffnete Sicherheitsmänner in den Gängen des AA herumschleichen müssen, um Ihre trägen Angestellten auch noch zu schützen.
Würden die sich nämlich mal ein bisschen mehr reinknien und Verständnis für die psychische Situation von Arbeitslosen aufbringen, wäre deren Schutz nämlich gar nicht nötig.
(ich will nicht verallgemeinern aber 80% meiner Bekanntschaften mit AA-Mitarbeitern stellten mich vor große Fragezeichen)

Das Problem mit dem Abmelden hatte ich auch. Ich hab es telefonisch getan (rechtzeitig, um Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe zu haben) und natürlich geschah gar nix. Später hieß es, die Abmeldung sei nicht rechtzeitig erfolgt und es bestünde kein Anspruch. Nachdem ich dieses Problem geklärt hatte, gings aber weiter. Ich sollte Kostenvoranschläge von 2 Umzugsfirmen einholen zum Vergleich (obwohl ich privat umzog und es so eh viel billiger war). Also habe ich zwei Preise von etwa 1000 Euro (statt den von mir veranschlagten 500) vorgelegt mit dem Ergebnis, dass ich am Ende eh nur 100 Euro Beihilfe bekommen habe. Und dafür so einen Wind machen.

Gut war auch die Nummer mit dem Anrufer bei meiner Beraterin. Während ich bei ihr saß, wollte sie jemand anrufen. O-Ton: >>Der belästigt mich schon den ganzen Vormittag<< Anschließend wurde er weggedrückt. Und das 3x. Unglaublich!

Ich komme gar nicht mehr raus aus dem Schreiben vor lauter Rage. Gut, dass ich mit diesem Verein erstmal nix mehr zu tun habe.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

das natürlich echt krass dieser O-Ton wo du dabei warst....

das problem bei der ganzen sache ist natürlich wie soll ich nun beweisen das ich mich wirklich telefonisch dort abgemeldet habe .. die anrufe laufen nämlich nicht direkt im AA auf sondern in einem callcenter die dann zugriff über edv auf die daten des arbeitslosen haben.
das 2te problem was ich sehe ist das zb. die briefe den ich das AA geschrieben habe ganz plötzlich aus der akte verschwunden sind..
kann mir echt vorstellen das die sowas bringen würden nur nicht im unrecht zu sein und die schuld wie immer auf den arbeitslosen abwälzen.

mir ist es schon passiert das ich ein antrag auf bewerbungskostenpauschale gestellt habe und plötzlich war der antrag verschwunden muste dann erneut einen antrag stellen .. hab dann die kosten erstattet bekommen aber erst 3 monate später.

lg
silent

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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ohne Anwalt wird da gar nichts gehen. Nach meiner Erfahrung wird von den Richtern unterstellt (meistens ja auch zurecht), daß alles mit rechten Dingen zuging und das Verfahren tatsächlich wegen Versäumnissen des Leistungsempfängers entstanden ist. Nach dem Motto: Was nicht in der Akte steht, hat auch nicht stattgefunden. Gerade Telefonate werden scheinbar eher selten dokumentiert.
Ein Rechtsanwalt wird da vielleicht ernster genommen und ist vor allem viel eher imstande, den zuständigen Sachbearbeiter als Zeugen auseinander- und zu vernehmen.
Kleiner Tip am Rande: Alle Schriftstücke an AA/Arge per Fax und immer BG-Nummer (Arge) oder Kundennummer (AA) draufschreiben.
Sendebericht aufheben und im Bedarfsfall präsentieren. Wir haben bei der Arbeit da ein sehr schönes Fax, wo ein Teil des Schriftstücks auf den Sendebericht gedruckt wird. Da hilft dann kein Rausreden mehr...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert von Bewährungshelfer am 15.11.2005 18:34:38

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

mein anwalt hat nun die sache übernommen...
und alles was ich ich in zukunft dem AA mitteile wird ausschlisslich per einschreiben passieren und wenn ich doch mal persönlich dort bin mir es schriftlich bestätigen lassen...

lg
silent

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