Bewährung - gilt die alte Strafe als verbüßt?

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
vossy32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung - gilt die alte Strafe als verbüßt?

hallo,

habe bis vor knapp 4 jahren eine freiheitsstrafe von 2jahren und 9 monaten verbüßt.die letzten ca.6 monate wurden mir auf vier jahre bewährung erlassen.diese 4 jahre sind nächsten monat normalerweise vorbei. letzten monat bin ich wegen zu einer haftstrafe von 5 monaten auf 4jahre bewährung verurteilt worden wegen einer anderen sache.

nun meine frage: die alte bewährung die normal nächsten monat endet wurde nicht widerrufen. läuft die jetzt noch 4 jahre mit der neuen oder ist die nächsten monat weg und die alte strafe gilt als verbüßt ??


wäre nett wenn mir jemand das beantworten könnte.

mfg
vossy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Derzeit laufen beide Bewährungen nebeneinander. Die neue 'frisst' also nicht die alte. Da Sie in der Bewährungszeit eine Straftat begangen haben, wird in dem alten Verfahren darauf reagiert werden. Entweder kann die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen oder die Bewährungszeit verlängert werden. Letzteres ist wahrscheinlicher, weil Sie in der neuen Sache wieder eine Bewährung bekommen haben. Die Verlängerung kann auch unter Erteilung von Auflagen (Geld zahlen/Arbeiten) erfolgen. Mit einem Straferlass in der alten Sache können Sie hingegen nicht rechnen.
Das gilt natürlich nur, wenn die Straftat, für die Sie jetzt verurteilt worden sind, in dieser Bewährungszeit begangen wurde.

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