Bewährung Widerrufen - Jugendstrafrecht

13. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
tchre321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung Widerrufen - Jugendstrafrecht

Hallo, ich bin 22 Jahre alt und werde in einem Monat 23 und wurde Im Mai 2011 Wegen Betruges zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt und zusätzlich sollte ich noch 150 Sozialstunden machen, die ich aber nicht gemacht habe.

Ab Januar 2012 bin ich von Zuhause ausgezogen habe meine eigene Wohnung bekommen und bin auch seitdem nicht mehr bei meinem Bewährungshelfer gewesen, da ich nicht dachte ich würde das überhaupt mit dem Umzug gebacken bekommen.
Da habe ich mir gedacht, dass ich viel lieber in den Knast gehen,(Hatte damals kein Geld und auch keine Wohnung) aber ich hätte nicht gedacht dass sich das alles so in die Länge zieht.

Ich bin in meiner neuen Wohnung nicht gemeldet, deswegen findet die Polizei mich auch nicht.
Ich habe nun erfahren, dass das Ordnungsamt bei meinen Eltern war und die Polizei mich an meinem alten Wohnort aufgesucht hat.

Ich weiß echt nicht was ich tun soll ich denke sogar schon an selbstmord, weil ich auf keinen fall in den Knast will.
Ich bin irgendwie in eine art Depression verfallen seitdem ich von Zuhause ausgezogen bin und habe fast nie die Wohnung verlassen das ganze geht jetzt schon fast ein halbes Jahr so habe auch zeitgleich die Schule abgebrochen.

Weiß jemand was ich am besten machen kann???

und falls ich in den Knast muss, muss ich dann in eine erwachsenenvollzugsanstalt? da ich ja jetzt 23 werde.

Viele Grüße und danke im Vorraus für eure Antworten.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
und falls ich in den Knast muss, muss ich dann in eine erwachsenenvollzugsanstalt? da ich ja jetzt 23 werde.


Die Bewährung wird wohl rechtskräftig widerrufen sein. Und erfolgsversprechend ändern, wird man daran wohl auch nicht mehr können.

Was die JVA angeht, kommt es aufs Bundesland an (Vollstreckungsplan). Einige haben sog. Jungtäterabteilungen-/anstalten, in die junge Erwachsene (über 21) kommen. Wobei man dazu sagen muß, dass es im Erwachsenenvollzug meist friedlicher uns gesitteter abgeht, als in den meisten -geschlossenen- Jugendanstalten. Bei offenen ist es wieder was anderes.

Aus welcher Stadt kommst Du denn? Dann kann ich Dir sagen, in welche JVA Du kommst. Und die Info, ob das Deine erste Haftstrafe ist, brauche ich auch.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
tchre321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich komme aus Duisburg und das wäre dann meine erste Haftstrafe. Ich war bisher nur für 2 Wochen in einer Jugendarrestanstalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann ist es prinzipiell die JVA Hövelhof (offener Jugendvollzug), die zwischen Paderborn und Bielefeld liegt.

http://www.jva-hoevelhof.nrw.de/

Dort wird dann überprüft, ob Du für den offenen Vollzug geeignet bist. Wenn ja, bleibst Du dort. Du solltest Dir übrigens überlegen, Dich selbst zu stellen. Was kam denn an Post bisher von der Jusitz (ggf. noch zu Deinen Eltern) Bewährungswiderruf? Ladung zum Strafantritt? Am besten meldest Du Dich mal bei Deinem Bewährungshelfer.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


-- Editiert !!Streetworker!! am 14.06.2012 01:15

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#4
 Von 
tchre321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Ich habe weder Post noch sonstiges erhalten, da ich ja umgezogen bin und meine Eltern wissen auch nicht, dass meine Bewährung widerrufen wurde.
Als das Ordnungsamt bei denen war, waren sie nicht zuhause.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich wüßte aber nicht, was das Ordnungsamt damit zu tun hat - zum Verhaften kommt dann schon die Polizei. Wenn Sie sich NICHT selbst stellen, kommt der offene Vollzug übrigens nicht in Frage - insofern sollten Sie sich da mal dringend drum kümmern.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Ordnungsamt hat überprüft, wo er lebt. Offensichtlich ist da Post zurückgegangen. Nur, ob es sich sonderlich gut macht, zu den Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten (nicht ummelden) anzuhäufen, das wage ich zu bezweifeln.

wirdwerden

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#7
 Von 
tchre321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Ich habe mich heute bei meinem Bewährungshelfer gemeldet, nachdem er mir auf die Mailbox gesprochen hat.
Morgen früh habe ich ein Termin bei ihm und vielleicht kann man sogar die Haft vermeiden sagte er, da ich bisher keinen Haftbefehl draußen habe wegen einem Bewährungswiderruf sondern nur, wegen dem versäumten Antritt in der Jugendarrestanstalt, weil ich die Sozialstunden nicht gemacht habe.
Ich bin aufjedenfall etwas erleichert und hoffe darauf, dass alles gut ausgehen wird.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
da ich bisher keinen Haftbefehl draußen habe wegen einem Bewährungswiderruf sondern nur, wegen dem versäumten Antritt in der Jugendarrestanstalt, weil ich die Sozialstunden nicht gemacht habe.


Ach so, dann waren die Stunden keine Bewährungsauflage, sondern eine eigene Strafe, wegen der jetzt Ungehorsamkeitsarrst verhängt wurde. Das ändert die Lage natürlich.

Ab zum Bewährungshelfer...

Was das Ordnungsamt angeht, hat wirdwerden recht. Die werden zur Aufenthaltsermittlung losgeschickt. Ist bei uns hier auch so.

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