Betrunken sachbeschädigung und körperverletztung

13. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
-Roman-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken sachbeschädigung und körperverletztung

Hallo,

Ich brauch Hilfe:

An Halloween war ich mit einem Freund unterwegs um zu feiern was in einem regelrechten besäufniss endete. Jeder von uns trank zimlich genau 3 Litter Long Island Eistee (Cocktail mit 10-18% Alkohol) Ab ca. 2 Uhr nachts weiß ich nichts mehr. Das nächste was ich wieder weiß ist das mich ein Mann am Arm festhielt und ich mich versucht hab losszureißen da mir schrecklich kalt war und ich nur noch Heim wollte. Ein paar Minuten später war die Polizei da, hat mich mit aufs Revier genommen, wo ich meinen Freund wieder traf. Wir mußten in den Ausnüchterungszellen übernachten. Als wir am nächsten tag fragten wieso Sie uns mitgenommen haben meinte der Polizist das wir ein Auto beschädigt hätten.

Hierfür gibt es auch 2 Zeugen.

Also ich dann eine Woche später zur Polizei gerufen wurde wegen der Befragung, wurde mir auch noch mitgeteilt das ich dem Mann der mich festgehalten hat 4 mal ins Gesicht geschlagen haben muss. Was ich allerdings nicht mehr weiß. ich weiß wie gesagt nur noch, das mich ein mann festgehalten hat, irgendwas zu mir gesagt hat was ich allerdings nicht wirklich wargenommen hab und ich versucht hab mich loszureißen da es kalt war und ich nur noch heim wollte.

Noch ein paar kleine infos: Beim Blasen hatte ich 1,7 Promille. Blut wurde keins abgenommen was mich sehr verwundert.
Nach 3 Litter 10-18%igem Cocktail über ca. 5 stunden verteilt, hätte ich normal knapp 3 Promille haben müssen.

Könnt Ihr mir irgendwelche Tipps geben was ich machen soll??
Ich bin nicht vorbestraft oder sonnst etwas.

Hätte die Polizei nicht den Blutalkohol wert messen müssen?
Darf mich der Mann überhaupt festhalten wegen der Sachbeschädigung?

Ich bin dankbar für jede Info.

Gruß Roman (21 Jahre)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> Darf mich der Mann überhaupt festhalten wegen der Sachbeschädigung?

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ich würde sagen, da kommt die "Whitmarksche Formel" zur Berechnung der Tatzeit-BAK ins Spiel - die ich jetzt aber leider so auf Anhieb nicht parat habe... Danach läßt sich aber die ungefähre BAK zur Tatzeit unter Zugrundelegung ua des konsumierten Alkohols und Ihres Körpergewichts berechnen.
Nach Ihren Schilderungen (Ausfallerscheinungen, Erinnerungslücken) würde ich aber auf jeden Fall von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen - auch wenn die idR erst ab einer BAK 2,00 g/Promille angenommen wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie ggf. mit einer milderen Strafe rechnen können, als wenn Sie die Taten nüchtern begangen hätten.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Roman-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnellen Antworten.

Laut einem Promille Rechner den ich Online gefunden habe, mit Körpergröße - Gewicht - Mageninhalt und Zeitspanne waren es zur Tatzeit 3,2 Promille

Soll ich mir einen Anwalt suchen?
Wie hoch kann die Strafe ausfallen?

0x Hilfreiche Antwort

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