Betrunken Fahrrad mitgenommen

9. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
nigelas94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Fahrrad mitgenommen

Hallo an alle.
Ich hab ein problem. Ich war vergangene nacht feiern. Nach der Feierei haben wir aus Langeweile einen großen Blumentopf der Stadt umgeschmissen, der danach verbogen war.
Als wir dann noch sahen, dass am Fenster auf der anderen Straßenseite jemand mit einem Telefon uns beobachtete, ergriffen wir die Flucht. Nach etwa 200 Metern Sprint, fühlten wir uns sicher. Wir entdeckten ein Fahrrad das an einer Stange "angekettet" war. Das Schloss war aber lediglich am Zaun fest gemacht und dann um den Sattelgelegt worden. Sodass es mir ein leichtes war es zu entfernen. Zu Fuß marschierten wir einige Meter mit dem Rad.
Und dann: Zivilpolizei. Personalien. Und Blasen (1.36)
Wir waren sofort geständig.

Meine Frage:
Was für eine Strafe erwartet mich? Sachbeschädigung und Diebstahl? und zähl es als schwerer Diebstahl? weil es war ja nicht wirklich angekettet. also das schloss hängt noch unversehrt am Zaun.
Ich bin 17 Jahre, Schüler und wohne noch daheim.
ich hatte vorher noch nie mit der Polizei zu tun.

Danke schonmal

Und ja ich bereue die tat zutiefst. Ich weiß auch nicht was da in mich/uns gefahren ist. Getrunken und hald unfug gemacht. (Ich hätte lieber nach hause fahren sollen)

Gruß Niklas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das war meines Erachtens nur ein einfacher Diebstahl. Ob auch noch eine Sachbeschädigung dazu kommt wegen dem Blumentopf kann man so nicht sagen.

Es wird vermutlich eine Verfahrenseinstellung gegen ein paar Sozialstunden geben. Also nichts wildes.



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"justice"

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#2
 Von 
nigelas94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, aber ich mache mir wirklich gedanken wegen der kette. zählt sie als überwunden wenn ich sie einfach über den sattel gehoben habe? wenn ja dann wäre es ja schwerer diebstahl.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nein, meines Erachtens zählt das nicht. Die Sicherung wurde ja nicht wirklich überwunden, bzw. die Sicherung war ja gar nicht wirksam verwendet. Und selbst wenn, dann wird im Jugendstrafrecht ja ungeachtet der Tatbestände ja ohnehin eine Maßnahme verhängt, die sich nicht an den offiziellen strafandrohungen orientiert. Es wird keinesfalls mehr als ein paar Sozialstunden geben.

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"justice"

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#4
 Von 
nigelas94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen dank.!

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