Betrunken Anzeige bekommen wegen "Diebstahl"?

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
HierBinIch_Now
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Anzeige bekommen wegen "Diebstahl"?

Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand etwas auf die Sprünge helfen:

Ich habe noch nie eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Polizei gehabt, weshalb ich in diesen Belangen relativ neu bin und dankbar um jegliche Hilfe oder Hinweise wäre.

Gestern ist folgendes passiert:
Drei Freunde und ich (alle Studenten oder Azubis) waren in einer Bar was trinken, und wir haben uns einen Eimer bestellt mit einem Cocktail drinnen. "Eimertrinken". Nun wollten wir gehen, im Eimer war aber noch mehr als genug drinnen. Folge: Wir hatten die geniale Idee, das Ding mit raus aus der Bar zu nehmen; um auf dem Heimweg fertigzutrinken. Ein Kumpel hat ein paar hundert Meter weiter dann an eine öffentliche Stelle uriniert, und promt hielt ein Auto an und die Zivilpolizei belangt ihn wegen Wild*****n. Schön und gut, dann sehen sie weiter hinten den Eimer auf dem Boden stehen den wir mitgenommen haben, und fragen uns: "Der ist doch aus der Bar XX, den habt ihr doch da migenommen? Wenn ihr jetzt was dazu sagt, können wir das vielleicht auf eine angenehmere Art und Weise klären. Wir schweigen alle und dann sagt ein Kumpel: "Entschuldigung...ist das legal"? (Zwar sehr ironisch, aber wir waren ja auch alle betrunken). Jetzt reicht es dem Polizisten und er kassiert unsere Ausweise um die Personalien aufzunehmen für eine Anzeige. Man muss sagen wir waren auch nicht gerade nett zu den Beamten, denn wir haben wie gesagt mehr als gut getrunken gehabt. Aber beleidigend sind wir eigentlich nie geworden.
Der Polizist meint dann zu uns, dass es jetzt für alles zu spät wäre und wir jetzt alle eine Anzeige bekommen wegen Diebstahl (obwohl wir "nur", wie man es betrunken halt lustig findet, den billigen Alu-Eimer mitgenommen haben um fertigzutrinken. Wert des Eimers war maximal 3-5 Euro, eher viel weniger.) Dann sind sie einfach weggefahren und haben nicht mehr mit sich reden lassen.

Meine Frage lautet nun, wie sollen wir weiter vorgehen?
Bekommen wir Post und werden wir zu einer Vernehmung eingeladen? Kann man das irgendwie vermeiden?

Würde wenn es nötig ist gerne auch selbst nochmal in die Bar gehen, es zugeben und mich entschuldigen oder den Eimer ersetzten, es war ja nach unserer Auffassung nicht mal wirklich eine bewusste Straftat. Sind uns bewusst, dass es sich nicht gehört und es einfach eine besoffene Dummheit war.

Bringt Anrufen und Nachfragen bei der Polizeidienststelle was? Wie lange dauert eine Rückmeldung der Polizei und was passiert jetzt zwangsläufig alles?

Sorry für den langen Text, wäre dankbar um jede Antwort.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frage lautet nun, wie sollen wir weiter vorgehen?
Bekommen wir Post und werden wir zu einer Vernehmung eingeladen? Kann man das irgendwie vermeiden?


Ihr solltet zu dem Barbesitzer bzw. Eigentümer des Eimers gehen, euch dort entschuldigen, den Eimer zurückbringen oder ggf. ersetzen und darum bitten von einem Strafantrag abzusehen.
Da der Eimer wahrscheinlich weniger als 50,00 EUR wert war ist für die weitere Verfolgung grdsl. der Strafantrag des Geschädigten erforderlich (vgl. § 242 Abs. 1 StGB i. V. m. § 248a StGB )


Zitat:
es war ja nach unserer Auffassung nicht mal wirklich eine bewusste Straftat. Sind uns bewusst, dass es sich nicht gehört und es einfach eine besoffene Dummheit war.


Nach Auffassung unserers Rechtssystems war es aber eine Straftat, nämlich die des gemeinschaftlichen Diebstahls nach § 242 Abs. 1 StGB i. V. m. § 248a StGB .


Zitat:
Bringt Anrufen und Nachfragen bei der Polizeidienststelle was? Wie lange dauert eine Rückmeldung der Polizei und was passiert jetzt zwangsläufig alles?


Nein, bei der Polizei anrufen bringt nichts. Die Polizei ist hier nur ihrer Pflicht und ihren Aufgaben nachgekommen.
Die Polizei wird erst einmal nun auf den Eigentümer des Eimers, als den Barbetreiber, zugehen und fragen, ob er einen Strafantrag stellen möchte. Daher wäre es viel wichtiger, dass Sie den Barbetreiber zu Ihren Gunsten stimmen, so dass er auf einen Strafantrag verzichtet. Verzichtet er, werden die Akten nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese entscheidet dann, ob sie den Strafantrag des Antragsberechtigen durch besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in diesem Fall ersetzt. Wenn niemand von Ihnen mehrfach einschlägig vorbelastet, oder gar auf Bewährung ist, dann dürfte das in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zutreffen. Folglich wird das Verfahren dann, wenn weder Strafantrag, noch besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, jedenfalls ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da dann ein Verfahrenshindernis vorliegt.


Grüße

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#2
 Von 
HierBinIch_Now
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Antwort!

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