Betrug verjährung..?

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mariechen111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug verjährung..?

Hallo

Ich hätte da bitte eine frage:

Kurze vorgeschichte:

Im jahre ca. 2003 bis 2004 höchstens 2005 aber eher 2004,habe Ich von einen Deutschen Staatsbürger ein paar gegenstände geschickt bekommen wert nach seiner meinung 700 €.Der jenige ist pensionist und hat sich durch selbstbauarbeiten wohl damit sein einkommen etwas aufgebessert,schätze Ich mal.Damals sind wir so verblieben das Ich es eventuel in raten zahle oder er eventuel mir sogar es sonst schneken würde bei finanzielen schwierigkeiten,Ich habe es also nicht verheimlicht das zur damaigen zeit etwas eng war mit dem Geld,leider kamen umstände überaschend dazu die es damals noch schwieriger machte.Der kontakt brach dan mit der zeit von selbst ab wir hatten bislang bis heute kein kontakt mehr Ich bin umgezogen hatte aber natürlich auch ein nachsendeauftrag gehabt,nun viel mehr war es dan so dass Ich trotz allem auffindbar war aber wie erwähnt der kontakt lies beidseitig komplett nach.Forderungen mittels Anwalt oder Gerichtlich wurden seitens der fordernden person keine gestellt,Ich glaubte schlussendlich das er mir es dan doch geschenkt habe.

Die gegenstände sind im laufe der Zeit auch durch übersiedelungen verloren gegeangen bis auf ein einziges teil Stück (insgesammt waren es damals 6 stück)das Ich dan nicht mehr brauchte und es verkauft habe,Ich dachte natürlich auch nach so vielen jahren bestünde seitens der Fordernden person auch kein interesse mehr an dieser ware adressen oder sowas hatte Ich auch keine mehr nach dieser zeit.Jedebnfalls habe Ich es über Internet verkauft scheinbar von da wurde die Person dan erneut aufmerksam und begann vom neuen zu fordern.Die Person droht mir nun mit betrugsanzeige wenn Ich diesen nicht in einigen tage bezahle.

Meine frage nun wie sieht das nun tatsächlich aus..? ist da bereits eine verjährung eingetretten Strafrechtlich ..?wegen betrug..? Ich bin österreichische Staatsbürgerin und weiss nun nicht wie das ist eigendlich mit den verjährungen in diesen beiden Staaten die abläufe dazu usw.

Ich bitte daher Sie dringend um einen rat dazu.

Danke schön,..



-- Editiert am 30.05.2011 12:35

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, Betrug verjährt nach 5 Jahren.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Mariechen111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die rasche antwort,.. Ich selbst bin jetzt völlig verwirrt,da mir jetzt betrug angedroht wird,einerseits wusste Ich ja nichtmal ob die jenige Person überhaubt noch lebt bei über 90 jahren,dan jahre kein kontakt,andererseits möchte Ich es gerne in raten zahlen womit die Person wohl leider nicht einverstanden ist,andererseits wird mir geraten keine zahlungen zu leisten da sonst angeblich verjährungen wieder endkräften,
eine dumme situation irgendwie beidseitig die Hände gebunden.

Also nach dem Deutschen recht ist 5 Jahre die verjährung,..aber Ich weiss nicht wie es hier in Österreich aussieht oder erlischt durch die Deutsche verjährung automatisch auch hier der anspruch auf Anzeige auf betrug..?

Danke schön,..

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei der von mir genannten Verjährung handelt es sich um die strafrechtliche Verjährung, welche eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges in diesem Fall verhindert. Die kann auch nicht wieder "rückgängig" gemacht werden.

quote:<hr size=1 noshade>
wird mir geraten keine zahlungen zu leisten da sonst angeblich verjährungen wieder endkräften, <hr size=1 noshade>


Dabei handelt es sich um den zivilrechtlichen Teil (also die Geldforderung) der Sache, der völlig unabhängig vom strafrechtlichen ist . Hier würden Verhandlungen über Ratenzahlung die Verjährung in der Tat hemmen. § 203 BGB . Eine Hemmung kann aber nicht eintreten, da die Forderung auch zivilrechtlich bereits verjährt ist (3 Jahre ab Jahresende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, in diesem Fall).

Wenn Sie die Schuld nun grundsätzlich anerkennen, beginnt wohl eine neue Verjährungsfrist zu laufen.

Evtl. (da bin ich mir aber nicht sicher) gibt es die Möglichkeit hinsichtlich der Forderung die Einrede der Verjährung geltend zu machen, aber dennoch zu Raten zu zahlen (wenn Sie das wollen) und zwar ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

PS. Inwieweit österreichisches Recht hier zur Anwendung kommen könnte, weiß ich nicht. Mit AT-Recht kenne ich mich auch nicht aus.

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#5
 Von 
Mariechen111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die antwort..

Denoch noch eine lezte frage bitte:

Die fordernde Person hat mich 1 woche zuvor überaschend nach ein paar jahren angerufen ca. 6 Jahre(voriges wochenende) mittels Tel.Ich nehme an die nummer im Internet gefunden,
Ich habe Ihn Tel. Mündlich gebeten noch bis herbst eventuell zu warten,wodurch ja heute schriftlich mit einschreiben die ablehnung dazu gekommen ist mit androhung der Betrugsanzeige.
Ich kann unmöglich 700 € im moment zahlen und kompromisse sind wohl leider nicht möglich.

Ist dieser tel. vorschlag von mir nun irgendwie hemmend auf die verjährungen..? oder gelten solche vorschläge nicht.. als Beweis?

Danke schön,..

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hemmend wie schon gesagt in diesem Fall nicht, da Verjährung ja schon eingetreten ist (was nicht mehr läuft, kann auch nicht gehemmt werden).

Allerdings könnte durch ein Schuldanerkenntnis -wie auch schon gesagt- eine neue Verjährungsfrist beginnen. Nur wird Ihr Gegner dieses telefonische Schuldanerkenntnis kaum nachweisen können.

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#7
 Von 
Mariechen111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Noch eine kurze frage können auch bei Betrugsverjährungen
neue verjährungsfristen beginnen..? oder ist das nur rein zivilrechtlich gesehn..?
Wie oben von mir berichtet durch die aussage am Telefon,und die schriftliche abehnung auf herbst zu warten,
wegen das er mich angerufen hat nach diesen jahren und Ich Ihn sagte bitte geduld bis herbst könnte er vielleicht nicht beweisen aber im schreiben schrieb er rein bis herbst will er nicht warten.

Danke schön,..

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aus meinem zweiten Beitrag:

quote:
Bei der von mir genannten Verjährung handelt es sich um die strafrechtliche Verjährung, welche eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges in diesem Fall verhindert. Die kann auch nicht wieder "rückgängig" gemacht werden.


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#9
 Von 
Mariechen111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ok Ich hoffe Ich habe es soweit verstanden,Betrug ist überhaupt verjährt ohne rückwirkung,auch bei eventueller neuer schuldeingeständnis.

Ich danke Ihnen für die Hilfe ,.. vielen dank.

Danke schön,..

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ok Ich hoffe Ich habe es soweit verstanden


Ja, haben Sie..

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#11
 Von 
jeshat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab eine frage,2007 habe ich mich innerhalb von 3 monaten in mehreren hotels eingemietet ohne yu bezahlen danach bin ich mit meiner lebensgefaehrtin nach kroatien veryogen.wie lange dauert die verjaehrungszeit
ich weiss das ein haftbefehl vorliegt
kann ich nach 5 jahren wieder nach deutschland ohne ins gefaengnis yu kommen,ich bin deutscher

im voraus besten dank fuer alle antworten

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