Betrug und Urkundenfälschung - Strafe?

5. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Derik_lomp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)
Betrug und Urkundenfälschung - Strafe?

Guten Tag zusammen.
Ich hab da leider in meiner Vergangenheit Blödsinn gemacht, welchen ich hier jetzt auch nicht schön reden will.

Und zwar geht es um um Betrug und evtl. Urkundenfälschung.
Und zwar benötigte ich Geld. So hab ich diverse Geräte zum Verkauf ausgeschrieben welche ich gar nicht besass. Da ich noch Schulden hatte wollte ich so die Schulden bezahlen, hab mir aber damit nur noch mehr Probleme eingefangen. So habe ich eben die Geräte verkauft aber natürlich konnte ich diese nicht Liefern da ich sie nicht habe. Mit dem Geld vom 2ten Inserat habe ich dann dem, welcher mir Geld für das erste Inserat gegeben hat zurück bezahlt, und das geht nun immer so weiter - ein böser Teufelskreis. Nun hab ich noch mein Job verloren, und komme gar nicht mehr nach mit dem abzahlen. Ich hatte auch vom e Banking Zahlungsaufträge gefälscht. Allerdings weiss ich nicht wie das da ist, da auf jedem Zahlungsbeleg unten stand: Dient nicht als Auftragsbestätigung.
Jetzt wurde ich wahrscheinlich von 3 Personen deswegen angezeigt.

Vorstrafen hab ich keine, Betreibungen o.ä auch nicht.
Ich bin 19 Jahre alt.

Meine Frage nun, mit welcher Strafe muss ich wohl rechnen? Jedenfalls werde ich natürlich alles gestehen.

Ich danke euch fürs lesen und Antworten.
Gruss Derik.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie hoch waren denn die Schäden bzw. wie hoch ist der Gesamtschaden?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Derik_lomp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

schätzungsweise ca. 3.000 Euro

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11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

OK, und wieviele Anzeigen können da noch kommen?
Üblicherweise erstatten die Geschädigten bei ihrer örtlichen Polizei die Strafanzeige. Die Verfahren werden dann bei einer Staatsanwaltschaft zusammen geführt. Das kann eine Weile dauern, so dass die 3, von denen Sie wissen, nicht alle sein müssen, die Anzeige erstattet haben.

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#4
 Von 
Derik_lomp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

Mehr als 10 könnens nicht sein. Da ich aber momentan eben noch jeden Cent rückzahle.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mit 19 sind Sie Heranwachsender, so dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass Jugendstrafrecht angewendet wird. Das ist für Sie günstiger, weil es dann praktisch egal ist, ob gewerbsmäßiger oder einfacher Betrug angenommen wird (im Erwachsenenstrafrecht wäre der Strafrahmen deutlich anders).
Im Jugendstrafrecht ist es schwer, eine Sanktion vorherzusagen. Es können Freizeitarbeiten sein, es kann ein Arrest sein. Es kann auch eine Verwarnung geben oder eine Ermahnung (Letzteres ohne Urteil, also im Zuge einer Einstellung).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Tja, wenn Sie jetzt 19 sind, waren Sie zur Tatzeit 18/19 - da wird mit ziemlicher Sicherheit Jugendstrafrecht angewandt. Da gibt es dann Sozialstunden und/oder Jugendarrest. Das steht dann später nicht im Führungszeugnis.

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