Betrug und Urkundenfälschung - Bundeswehrfahrschein

4. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Blössl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 17x hilfreich)
Betrug und Urkundenfälschung - Bundeswehrfahrschein

Hallo
und zwar habe ich folgendes Problem:Vor circa zwei Monaten bin ich mit meinem Bundeswehrfahrschein beim Bahnfahren erwischt worden.Diesen hatte ich zuvor beim Ausscheiden aus meiner Kompanie nicht abgegeben und hatte auch dafür unterschrieben daß ich diesen verloren habe.Außerdem hatte ich das Datum verändert um weiter damit fahren zu können!Nachdem ich vom schaffner erwischt worden war musste ich zur Polizei wo ich alles zugab und mein handeln damit begründete daß ich kein geld mehr hatte um nach hause zu kommen und den ausweis dann zufällig wieder gefunden habe.Hierzu muß noch gesagt werden dass ich den ausweis als bahnkarte benutze und somit die hälfte bezahlt hatte.Nun würde ich gern wissen welche strafe mir droht da ich ja nun eine anzeige wegen betrug und urkundenfälschung habe.Außerdem ist mein Problem daß ich eigentlich Jura studieren wollte und jetzt Angst habe dies nicht mehr zu können da ich vielleicht vorbestraft werde. Bitte um einschätzung meiner lage und meiner chancen für das studium.Vielen dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Aha, Jurastudent - Juristen und Theologen sind bekanntlich die Schlimmsten....

Warte doch erst mal ab, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt - und ob eine eventuelle Strafe so hoch ist, dass sie als Vorstrafe eingetragen wird.

Fürs Jurastudium ist eine Vorstrafe übrigens (zumindestens in Bayern) irrelevant - da fragt keiner nach - erst beim Referendariat muß ein behördliches Führungszeugnis vorgelegt werden - aber nicht wegen jeden "kleinen" Vergehens wird man als Referendar abgelehnt.

Also bleib ehrlich und viel Spaß beim Studium....

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#2
 Von 
benjamin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein Semesterticket gefälscht, und wurde sofort am ersten tag erwischt.
...BGS... Anzeige...Urkundenfälschung...Betrug..
bin 23 jahre und schüler. was kommt auf mich zu. kein eigenes einkommen
Straflast..?? unbekannt

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#3
 Von 
flip
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was ist aus der Sache mit dem Bundeswehrfahrschein geworden?

Gruss

Phil

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#4
 Von 
DoubleYou
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich wurde beim Schwarzfahren erwischt und habe dann bei der Personalienfeststellung im Zug dem Schaffner falsche Angaben gemacht. Dabei erzählte ich ihm, meine Brieftasche mitsamt Ausweisen und Geld sei geklaut worden. Am nächsten Bahnhof wartete das BGS und erzählte mir was von einer Personalienüberprüfung, um herauszufinden ob ich eine Schutzaussage gemacht hätte. Auf dem Revier gab ich dann zu, gelogen zu haben, und machte die richtigen Angaben. Die Schwarzzahler-Nachzahlung von ca. 50€ hab ich schon bezahlt. Nun fehlt noch die angekündigte Anzeige! Was droht mir im schlimmsten Fall, wie läuft das ab? Danke für Hilfe

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Du bekommst einen Anhörungsbogen wegen Verstoß gegen §265a StGB (Erschleichung von Leistungen) Der maximale Strafrahmen dafür wäre 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das wirst Du natürl. nicht bekommen, bzw. überhaupt keine Freiheitsstrafe. (es sei denn, Du bist zigfach einschlägig vorbestraft)

In Deinem Fall ist eine Geldstrafe realistisch. Wie hoch diese ausfällt, hängt a) davon ab, ob und inwieweit Du vorher schon strafrechtlich in Erschinung getreten bist, und b) von der Höhe Deines Einkommens ab.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Na, und die Sache mit dem Jurastudium - hat ja jeder mitbekommen, das der Mörder von Jakob Metzler auch noch eben kurz sein Staatsexamen gemacht hat und jetzt halt "nur" nicht Staatsanwalt werden kann!!!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Der kann -soweit ich weiß- überhaupt kein Volljurist werden, also weder StA, noch Richter, oder Rechtsanwalt.

Was der evtl. machen kann, ist als Syndicus zu arbeiten, und nicht mal da bin ich mir sicher.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hi Bob,
ich weiß das gar nicht, nur in den Nachrichten hatten die das damals nur so gesagt, dass er nicht StA oder Richter werden darf, aber doch als Anwalt in einer Kanzlei arbeiten dürfte, wenn ihn jemand haben wollen würde.
Aber, wie gesagt, hab keine Ahnung davon, bin nur ein doofer Nachplapperer!

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

als Anwalt in einer Kanzlei arbeiten dürfte, wenn ihn jemand haben wollen würde

Genau, daß ist es. Er könnte wohl "im Hintergrund" arbeiten, Fälle vorbearbeiten, sortieren usw., aber nicht selber Prozesse führen oder Mandanten beraten, eben daß was einen "Volljuristen" ausmacht.

100%ig sicher bin ich allerdings auch nicht, bezügl. der gesetzlichen Regelung dahingehend. Ich meine daß es bei einer Haftstrafe von mehr als ??? "soweit ist".

Wo ich mir aber sicher bin, ist daß es wohl keine Anwaltskammer gibt die ihm nicht wegen "Unwürdigkeit" eine Zulassung verweigern würde.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo!
Nach § 7 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ist die Zulassung zur Anwaltschaft zu versagen, (Nr. 2.) wenn der Bewerber infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
In § 45 Abs. 1 StGB eine automatische Folge festgeschrieben:
Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Grüße vom
CyberFahnder

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Hallo Cyberfahnder,

Dann könnte er also nach seiner Haftentlassung zugelassen werden???

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

In aller Regel nicht, Bob, weil natürlich ein weiteres Ausschlusskriterium die "Unwürdigkeit" ist. Horst Mahler musste - glaube ich - 20 Jahre auf seine Wieder-Zulassung warten und von einem verurteilten Mörder weiß ich, dass er auch noch länger nicht zugelassen wurde.

Grüße vom CyberFahnder

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ah, :) Danke für die Info.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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