Betrug oder andere Straftat???

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
epicrates
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)
Betrug oder andere Straftat???

Ich habe ein kleines Problem.

Ein Freund hat ende 2010 an einem Pkw einen Spiegel abgetreten und konnte von der Polizei ermittelt werden.

Der GES, leider ein entfernter Bekannter von mir, wollte daraufhin seinen Schaden über einen Rechtsanwalt, einfordern.

Gegenüber dem Rechtsanwalt gab der, der den Spiegel abgetreten hat, den Schaden begeleichen zu wollen. Nun hat er aber bis heute keine Zahlung geleistet.

Der Rechtsanwalt hat nun festgestellt, dass der "Täter" einige Monate vor dem Vorfall Privatinsolvenz angemeldet hat.

Hat er sich nun durch die Aussage ggü. dem Rechtsanwalt eines Betruges oder einer anderen Straftat strafbar gemacht?

Was könnte der Autobesitzer tun um sein Geld doch zu bekommen.

Bin für alle Antworten dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Thema Insolvenz:
Das spielt hier keine Rolle, da die Inso ja VOR diesem Vorfall angemeldet wurde.
Außerdem ist m.M.n. eine Sachbeschädigung sowieso nicht von einer Inso abgedeckt.

Ich sehe hier keine Straftat. Wie wäre es mit Mahnbescheid, Vollstreckung, etc.?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Frage war anders gemeint:

Ob es einen Betrug darstellt, wenn man -trotz lfd. Insolvenz- eine Verbindlichkeit eingeht, diese aber nicht begelichen kann (und das auch weiß). Die Antwort darauf wäre in vielen Fällen: "ja"

Hier liegt es aber m.E. anders da der Schadenersatzanspruch aus dem Gesetz entstanden ist und es somit gar nicht in der Macht des Schädigers liegt, ob er ihn -auf dem Papier- begleichen muß oder nicht. Legiglich wenn er von Anfang an nicht vorhatte zu zahlen (aus seinem pfändungsfreiem Einkommen) wäre es ein Betrug.

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