Betrug mit Vorstrafen

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)
Betrug mit Vorstrafen

Mit welcher Strafe kann man rechnen wenn jemand 3 Vorstrafen wegen Betrug hat und in nächsten Jahr wieder eine Verhandlung hat wegen Betrug?
Es gab bis jetzt immer nur Geldstrafen, keine Bewährung.
Bitte um eine ungefähre Schätzung wie ihr es denkt was man da so bekommen kann.
Über Vorschläge wäre ich dankbar.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Sind die neuen Taten vor oder nach der letzten Verurteilung begangen worden?

Um wie viele einzelne Taten geht es, wie hoch ist der Gesamtschaden?

Geht es vielleicht sogar um Betrug in einem besonders schweren Fall (z.B. gewerbsmäßiger Betrug)?

Wie sind die Lebensverhältnisse und das soziale Umfeld des Täters?

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#2
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Nach der Verurteilung
3 Vorsrafen wegen Betrug und jetzt geht es um ca 10,000 Euro.
Verheiratet 2 Kinder und lebt von Alg II

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#3
 Von 
christianulm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

wie hoch waren die Strafen, die bis jetzt ausgehängt wurden?

MfG

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#4
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)


Ich denke, eines ist schon mal sicher: Es wird jetzt definitiv eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

In welcher Höhe und ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden wird, da kann man spekulieren.

In diesem Zusammenhang ist die Frage von christianulm wichtig.

Wie hoch waren die letzten Strafen (in Tagessätzen?)

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#5
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Nachtrag:

Sie sollten sich jetzt definitiv einen Strafverteidiger suchen. Es dürfte hier aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen, so dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Zu welchem Spruchkörper sind Sie eigentlich angeklagt worden?

Zum Strafrichter oder bereits zum Schöffengericht?

Letzteres wäre nicht gut, denn es bedeutet eine Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe.

-- Editiert am 25.12.2009 21:20

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#6
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo
30 Tagessätze zu a 15 Euro
50 Tagessätze zu a 20 Euro
50 Tagessätze zu a 10 Euro
Die Verhandlung findet beim Amtsgericht statt und es macht ein Einzelrichter von Landgericht .
Pflichtverteidiger wurde abgelehnt.


-- Editiert am 25.12.2009 21:51

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#7
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Wir kommen der Sache näher.

quote:
es macht ein Einzelrichter von Landgericht

Das ist ein gutes Zeichen. Es besteht also eine Straferwartung von weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe.

quote:
Pflichtverteidiger wurde abgelehnt.

Ein noch besseres Zeichen (kurioserweise). Denn es bedeutet, dass die Tat (hinsichtlich der zu erwartenden Sanktion) nicht so schwerwiegend ist, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist.

In der Regel nimmt man das bei einer Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe an. Ihnen scheint also weniger zu drohen. Und man wird Sie (verfahrensfehlerfrei) kaum zu mehr verurteilen können, ohne dass die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung dann einen Revisionsgrund darstellen würde.

Ich könnte mir - bei aller gebotenen Vorsicht - vorstellen, dass Sie in den Bereich von 3 bis 6 Monaten Monaten Freiheitsstrafe (wohl auf Bewährung) kommen werden. Vielleicht aber auch etwas mehr. Dass SIe nochmal mit einer Geldstrafe davonkommen (dann aber im Bereich von mehr als 100 Tagessätzen), halte ich für eher unwahrscheinlich.

Die Luft wird auf jeden Fall jetzt dünner.

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#8
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Kann es sein das es mehr ist?
Kenne jemand den wurde der Pflichtverterdiger auch abgelehnt der bekam 30 Monate und der wurde gleich Verhaftet.

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#9
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Die Verhandlung findet beim Amtsgericht statt und es macht ein Einzelrichter von Landgericht .


Das kann so nicht stimmen.

quote:
es macht ein Einzelrichter von Landgericht


Das ist ein gutes Zeichen. Es besteht also eine Straferwartung von weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe.


Gemeint ist hier wohl der Strafrichter beim Amtsgericht?


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#10
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Es ist ein Richter von Landgericht und die Verhandlung ist beim Amtsgericht.
Es ist nur ein Richter und nicht mehre .

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#11
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Wie sieht es da jetzt aus?
Es ist ein Richter von Landgericht und die Verhandlung ist beim Amtsgericht.
Bitte um Antworten
Danke

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#13
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

irgendwie kommt mir das spanisch vor (ein Richter am Landgericht ist zuständig, die Verhandlung ist aber beim Amtsgericht!?).

Naja, vielleicht ist ja ein Richter am Landgericht aus irgendwelchen Gründen zeitweilig beim Amtsgericht eingesetzt..vielleicht geht das in manchen Bundesländern..keine Ahnung.

Ist aber auch egal, "wer das macht". Das könnte auch der Vorsitzende des Schöffengerichts sein, der z.B. Ihre Ladung verfügt hat. Das haben Sie möglicherweise missverstanden.

Entscheidend ist, wohin Sie angeklagt wurden. Schauen Sie mal in die Anklageschrift. Steht dort

An das
Amtsgericht
- Strafrichter -"

oder

"An das
Amtsgericht
- Schöffengericht -"

??

Gruß
idybell

-- Editiert am 31.12.2009 18:46

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#14
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Da steht nur Amtsgericht und die Staat dabei

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