Betrug - mit Daten von meinem Vater bei Versandhaus bestellt

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
glober
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - mit Daten von meinem Vater bei Versandhaus bestellt

Hallo, habe bei einen Versandhaus was Bestellt über Internet wert 1699,00€. Und habe dafür mein Vaters Namen und sein Geburtsdatum benutzt. Ich habe immer meine Unterschrift benutzt, und habe es auch mit meinen Ausweis bei der Post abgeholt. Ich habe die summe bis auf 1.171,00€ Bezahlt von meinen Konto. Dann konnte ich nicht mehr Bezahlen, und jetzt kam alles raus weil der Gerichtsvollzieher bei im war. Mein Vater Wohnt 350km von mir, und ich bekomme jetzt eine Anzeige von meinen Vater, und den Versandhaus, ich habe mir bis jetzt nie was zu schulden kommen lassen und bin 34J.. Es war eine Finanzielle Notlage und ich brauchte Geld, deswegen habe ich es gemacht. Was kann ich für ein Strafmaß erwarten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vermutlich wird man Ihnen vorwerfen, dass Sie bereits von Anfang an wußten, daß Sie möglicherweise nicht in der Lage sein würden, den Kaufpreis zu zahlen (Dafür spricht auch die Tatsache, dass Sie einen falschen Account benutzt haben).

Wenn Sie bisher noch nicht vorbestraft sind, dann wird das Verfahren möglicherweise unter der Auflage eingestellt, daß Sie innerhalb einer bestimmten Frist den schaden ausgleichen.

Ansonsten haben Sie mit einer kleinen Geldstrafe zu rechnen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Ihrem Fall wäre vermutlich eine Geldstrafe zu erwarten. Sinnvoll wäre es im Vorfeld einen Versuch zur Schadensbegrenzung zu betreiben und dem Versandhaus eine angemessene Ratenzahlung anzubieten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
glober
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich werde versuchen es vieleicht außer Gerichtlich zu klären, das ich es in Raten Bezahle. Aber ich weis nicht ob das Versandhaus es auch machen wird. Ich will nicht abstreiten das das was ich gemacht habe Unmoralisch ist, und ich mich auch dafür schäme, aber ich Wuste zu der Zeit keine andere Lösung.

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