Betrug durch Hobby Prostituierte

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kevinallein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug durch Hobby Prostituierte

Hallo, hatte vor mehr als einem Jahr eine Hobby Prostituierte kennengelernt und sie wiederholt in ihrer Privatwohnung für Sex gegen Bezahlung besucht. Dabei hatten wir immer sehr freundschaftlichen Umgang und auch viel privates gesprochen. Vor ein paar Monaten hatte Sie mich dann per WhatsApp gebeten, daß sie einen kleinen finanziellen Engpass habe und ob ich ihr nicht mit 300 Euro als Vorkasse für 2 zukünftige Besuche aushelfen könne. Da ich eigentlich geglaubt hatte, daß wir uns schon einigermassen kenne, habe ich dann die 300 für ein Flugticket überwiesen (es gibt also einen Beleg). Danach hatte Sie dann eine ganze Weile keine Zeit mehr für mich. Als ich dann per WhatsApp nach einer Rückzahlung gefragt hatte, hat sie mich dort blockiert und auch Anrufe nicht mehr beantwortet. Als ich sie einmal von einer ihr unbekannten Nummer anrief, nahm sie ab und täuschte dann schlechte Verbindung vor, als sie mich erkannt hat.
Ein paar Tage später fuhr ich dann bei ihr vorbei und wollte klingeln und traf sie dabei vor dem Haus an. Sie versprach mir dann, daß sie sich in Kürze bei mir melden würde, was natürlich nicht erfolge.
Seitdem hat Sie mir per WhatsApp mit Anzeige wegen Belästigung bedroht.
Nun meine Fragen:
- Kann ich sie wegen Betrugs anzeigen ? Was sind meine Optionen hier ?
- Ich nehme mal an, sie ist nicht als Prostiuierte angemeldet und zahlt keine Steuern. Was kann ihr hier drohen ?
- Im Falle einer Anzeige, wird da mein Name offengelegt ? Als Kunde sollte ich ja wohl hier keine Schwierigkeiten bekommen können - oder ?
- Hat sie eine Anzeige, mich hier wirklich ihrereseit anzuzeigen, weil ich mehrmal angerufen habe und bei ihr geklingelt habe ?

Was soll ich nun tun ?

Vielen Dank im Voraus

*** Link entfernt ***


-- Editiert von Moderator am 05.07.2018 08:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Madilyn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo kevinallein,

immer wieder erstaunlich was Menschen bereit sind zu tun. :-)

Gehen Sie zur Polizei und zeigen die Dame wegen Betrugs an. Als Beweismittel können Sie die Whatsapp-Nachrichten und einen Kontoauszug mit der Überweisung (auf dem auch die Kontodaten des Empfängers ersichtlich sind) weitergeben.

Dann wird die ganze Geschichte ausermittelt. Drohen bzgl. irgendeiner Gewerbegeschichte würde ich auf keinen Fall, damit begeben Sie sich selbst womöglich in eine Rolle die Ihnen später zum Nachteil werden könnte.

Einfach den offiziellen Weg gehen und gut ists.

Was ich vergessen hab: Sie als Kunde können natürlich nix dafür, wenn die Dame schwarz arbeitet. Sie können sich ja nicht von jeder Firma und jedem Dienstleister mit dem Sie etwas zu tun haben erstmal zeigen lassen, dass das auch alles rechtens ist.

Viele Grüße

Madilyn

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Sicher, könnte auf ein Kontaktverbot hinaus laufen. Nö. Für ein Kontaktverbot müßte die Dame zivilrechtlich klagen. Und um die eigentliche Frage zu beantworten: Man kann alles Mögliche anzeigen, aber strafrechtlich wird da nichts herauskommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
- Im Falle einer Anzeige, wird da mein Name offengelegt ?


Im Falle einer Betrugsanzeige kann es ohne das schlecht funktionieren...

"Sehr geehrte Frau X, sie sollen an einem Tag den wir Ihnen nicht sagen, Herrn Y, dessen Namen wir Ihnen nicht verraten, um 300,00 EUR betrogen haben" ;)

Ein Beschuldigter hat schon das Recht zu erfahren, was er getan haben soll und wer ihn beschuldigt.

0x Hilfreiche Antwort

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