Betrug - Wie hoch ist ungefähr das Strafmaß bei einem "Kontoeröffnungsbetrug"?

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Duke754
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - Wie hoch ist ungefähr das Strafmaß bei einem "Kontoeröffnungsbetrug"?

Folgender Fall:

Gegen Person A läuft ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls (2000 Euro)
Person A ist arbeitslos und hat deshalb einen Hafbefehl erhalten, der durch eine Meldeauflage außer Vollzug gesetzt wurde.

Einige Monate später wird von der Person A ein "Kontoerröffnungsbetrug" aufgedeckt. Wobei hier keine Schäden entstanden sind.

Person A ist nicht vorgestraft.

Wie schaut es mit dem außer Vollzug gesetzten Hafbefehl aus?

Wie hoch ist ungefähr das Strafmaß bei einem "Kontoeröffnungsbetrug" ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

der Haftbefehl stützt sich ja entweder auf Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die neue Tat wird, da offenbar im Versuchsstadium steckengeblieben, die Strafe nicht wesentlich erhöhen - daher erhöht sich auch die Fluchtgefahr nicht. Eine Tatwiederholung ist es auch nicht, da es kein schwerer D. ist, sondern eben Betrug - also auch keine Wiederholungsgefahr.
Ein "ungefähres Strafmaß" kann man nicht nennen. Der Rahmen für Betrug reicht von Geldstrafen bis zu 5 Jahren Haft. Hier wird aber mit dem schweren D. zusammen eine Gesamtstrafe gebildet, evtl. wird die neue Tat auch einfach nach § 154 StPO (bitte lesen!) eingestellt

Gruß vom mümmel

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