Betrug & Urkundenfälschung! Tierartikel bestellt, und nicht bezahlt

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Black_Star1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug & Urkundenfälschung! Tierartikel bestellt, und nicht bezahlt

Hallo!

Wo soll Ich anfangen? Mh also Ich versuche es mal!

Person 26 Jahre alt und Diagnostizierte Borderlinerin.
Hat einen Gesetzlich bestellten Betreuer vom Amtsgericht (Ohne Einwilligungsvorbehalt) und wird Ambulant/Psychiatrisch betreut.

Vor 2 Wochen bekam Person Post von der Kriminalpolizei! Eine Vorladung wegen Betrug! Person hat über Jahre hinweg immer wieder Tierartikel bestellt, und diese nicht bezahlt.
Person beschreibt: Es ist beim Internet bestellen wie ein Glücksrausch, wenn die Sachen dann da sind und ankommen, sprüht es richtig in Mir über. Mir ist einfach nicht bewusst in dieser Sache, was Mir passieren kann.

Bestellungen von knapp 9.000 EUR von 2007-2011, insgesamt 97 Kundenkonten, und immer mal wieder wurde der Name (Alias), und Nachnahme anders geschrieben, sowie andere Namen ausgedacht. Dann noch von einem anderen Geschädigten knapp 800 EUR. Sind zusammen knapp 10.000 EUR. Unterschrieben hat Person auch mit anderem namen.Person hat eine Sammelklage von der Polizei erhalten.
Person musste hinterher Fingerabdrücke und Fotos da lassen.

Person war Polizeilich noch nie auffällig, es ist das erste mal. Person leidet unter Selbstverletzendem Verhalten und Angstzuständen. Eine Kaufsucht ist ausgeschlossen, Person kommt mit Ihrem Geld gut aus. Person ist nicht auf den kopf gefallen, aber wenn es soweit ist das sie bestellt, setzt bei Ihr der Kopf aus...Die Person habe oft geäußert, das Sie Hilfe brauche, weil sie es nicht schaffe, es abzustellen.

Person war in der Psychischen Ambulanz, eine Ärztin für Psychiatrie sagte Ihr, das dieses eine Art "Selbstschädigung" sei mit dem Bestellen, und auch Bestellungen auf anderem Namen etc.

Jetzt geht alles zur Staatsanwaltschaft.Der Gesetzlicher Betreuer der Person pflichtet Ihr immer wieder bei, das Sie nicht ins Gefängnis kommen werde aufgrund der Tatsache, das Sie das erste mal Straffällig wurde, und weil Sie unter einer Persönlichkeitsstörung leide.

Eine Therapie strebt die Person bereits an, die Person hat sich wieder einen Termin bei ihrem Arzt für Psychiatrie geholt, und hoffe, das Alles gut wird!

Person hat drei Ventile, in ihrer Persönlichkeitsstörung:

- Ritzen
- Essen bis kurz vorm erbrechen
- Internet Bestellungen

Es wechselt ab.

Was sagen Sie dazu?

Bei der Polizei sagte man dem Gesetzlich bestelltem Betreuer der Person, das sie von Ihm eine Unterschrift brauchen, das die Ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird, und dass das Gericht einen Gutachter beauftragen wird für die Person.

Die Person alles eingesehen bei der Vernehmung, und die Schuld auf sich genommen, und nichts abgestritten.

Wer kann was dazu sagen?

-----------------
""

-- Editiert Black_Star1986 am 17.03.2012 11:09

-- Editiert Black_Star1986 am 17.03.2012 11:33

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

und was will die Person oder Du wissen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Person hat eine Sammelklage von der Polizei erhalten.


Wohl kaum, sowas gibt es in DE nicht, nur eine Streitgenossenschaft, und dafür liegen hier die Voraussetzungen (mehrere Geschädigte aus derselben Handlung) nicht vor.

Möglicherweise könnte Schuldunfähigkeit vorliegen, das wäre gutachterlich zu prüfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Black_Star1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Also, wissen ansich möchten Wir, ob diese Person zu Freiheitsstrafe Verurteilt werden kann?

Diese Person war noch nie Polizeilich auffällig, und hat eine Persönlichkeitsstörung!

Viele sagen, das die Person nicht ins Gefängnis kommt!?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keineahnung020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Eine Freiheitsstrafe wird es hier sicherlich geben, die Frage ist, ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Hierfür sehe ich noch recht gute Chancen.

Dass die Ursache in Ihrer Krankheit liegt, können Sie natürlich erwähnen, wenn der Richter danach fragt (und dies wird er höchstwahrscheinlich tun).
Gut sind auch Bemühungen zur Wiedergutmachung und Zeigen von Reue. Die ganze Litanei an Krankheiten bringt allenfalls eine leichte Strafmilderung.

Ich erlaube mir mal ("ohne Gewehr" ;) ) mir eine äußerst grobe Schätzung meiner Glaskugel einzuholen:
ca. 1-2 Jahre,

bis 2 Jahre kann es noch Bew. geben (Bewährung= kein "Knast")

Vielleicht wollen die Kollegen auch noch ihre Meinung kundtun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich bin hier auch recht sicher, dass es diesmal noch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung mit diversen Auflagen/Weisungen geben wird.

Punkt ist aber, dass das die Person kaum abhalten wird, weitere Taten zu begehen, wenn es sich so verhält wie beschrieben.

Schon "gesunde" Menschen lassen sich von einer Bewährungsstrafe oft nicht beeindrucken, bzw. realisieren nicht, dass bei neuen Taten der Widerruf ganz real droht.

Wenn die Person also so weitermacht, wird der Knast nur eine Frage der Zeit sein, bzw. ggf. alternativ die Unterbringung im Maßregelvollzug/der Psychiatrie nach § 63 StGB .


PS: Mir ist aufgefallen, dass ein ähnlicher Fall mit nur einer Stunde Zeitunterschied bei FEA eingestellt wurde:

http://www.frag-einen-anwalt.de/strafanzeige-wegen-wareneingehungsbetrug-__f182067.html

Ich gehe mal davon aus, dass die Fälle nichts miteinander zu tun haben, denn der Fall bei FEA wäre völlig anders zu beurteilen als dieser hier.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Black_Star1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die Antworten!

Nein, dieser Fall hat absolut nichts mit diesem hier zutun! Ist aber auch Interessant zu lesen.

Also, weiterer Verlauf der Person.

Nach dem Verhör (paar Wochen später) wurde der Rechner verkauft (Um Bestellungen zu unterbinden) und auch eine Einweisung für eine Psychosomatische Kur wurde in eine Zuständige Einrichtung geschickt! Die Person hat nun 2 Monate Wartezeit, bis ein Platz dort frei wird!

Reue? Problem an der Sache ist, das die Person zwar klar im Kopf ist, jedoch keine Kontrolle mehr über sich hat wenn es ums Bestellen/ Geldausgeben geht! Eine Kaufsucht liegt nicht vor!

Ich denke und hoffe, das dieses gute Vorraussetzungen sind, das die Person selbst Sachen in die Hand genommen hat (Rechner verkauft, Therapieplatz)!

Es geht hier nicht um Mich, sondern um eine sehr gute Freundin die Ich seit dem Kindesalter kenne, und Ich mache Mir Sorgen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie gesagt:

Diesesmal wird es noch keine real zu verbüßende Freiheitsstrafe geben, sondern eine zur Bewährung.

Problematisch wird es, wenn sie es nicht schafft, das Verhalten dauerhaft zu unterbinden und während der Bewährungszeit erneut Betrugstagen begeht, sich also nicht "bewährt". Dann würde letztendlich die Bewährung widerrufen werden, und sie müßte die Strafe zzgl. der neuen Strafe verbüßen.

Für die anstehende Gerichtsverhandlung hat sie mit der Therapiesuche usw. soweit alles richtig gemacht.

Wichtig ist halt: Was kommt danach.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen