Betrug / Unterschrifsfälschung strafmaß

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
hotte1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug / Unterschrifsfälschung strafmaß

Hallo

ich habe folgendes Problem. wie hoch ist die Strafe für betrug??? ich muss dazu sagen das ich bereits zur einer geldstrafe on 90 tagessätze verurteilt wurde.

Es geht um folgendes

Meine freundin bzw. jetzt exfreundin hatten einen gemeinsamen telefonanschluss das heisst als vertragspartner waren wir beide eingetragen. Den Tel Anschluss haben wir online bestellt sie hat den anschluss genutzt und auch damit telefoniert. genauso sieht das aus mit dem Stromersorger auch da waren bzw. sind wir beide vertragspartner nun habe ich mist gebaut und zwar ich habe einen Handyertrag über den namen meiner freundin abgeschlossen jedoch wusste sie daon nichts. wir haben uns gestritten und ich habe auch gesagt das wir bzw. ich die summe der rechnung bezahlen werde. immer wieder gab es streit und nun haben wir uns getrennt und sie ist ausgezogen doch jetzt behauptet sie das sie on den allem nichts wusste bzw. nicht mit einerstanden war. Telefonanschluss ... stadtwerke usw und jetzt sagt sie das ich einfach ihr namen angegeben habe ohne das sie daon wusste doch das stimmt nicht. das schlimme ist aber das ich mal im handyladen gearbeitet habe und ich mit meinem Arbeitgeber mich erkracht habe so das die angelegenheit nun zum arbeitsgericht gegangen ist. Jetzt habe ich erfahren das mein ex chef mir dinge unterstellt die nicht stimmen wie zb ich das ich mehrere Mobiltelefone gestohlen haben soll. Das ist natürlich jetzt ein gefundendes fressen für mein ex arbeitgeber und er wirft mir nun das vor... die behauptung daon gehe ich stark aus, hat meine ex verbreitet das problem ist jetzt wie soll ich es beweisen das das nicht der fall ist!!! das ich nichts gestohlen habe usw... angeblich sollen nun auch rechnungen aufgetaucht sein die ich ich sag jetzt einfach mal in namen meines ex chef erursacht habe. bringt eine selbstanzeige etwas???
bevor ich es vergesse wir hatten einen ebayacount das lief allerdings auf den namen meiner freundin und jetzt wird mir vorgeworfen ich habe dort ware verkauft und nicht geliefert. weil das geld auf mein konto eingegangen ist will meine ex jetzt damit nichts zu tun haben bzw. sie streitet es ab daon gewusst zu haben doch wie soll ich es beweisen das sie es wusste bzw. das sie wusste das der ebayacount auf ihr namen lief.

ich habe meine freundin gedeckt ich meine jetzt sie hat sozialbetrug begangen und ich habe nichts gesagt das heisst also damit habe ich mich jetzt auch strafbar gemacht jedoch wissen die behören daon nichts. Ist es ratsam ein Lebensgeständnis abzugeben das heisst es wird alles gesammelt und dann werde ich oder wir nur einmal erurteilt oder erhält man jetzt für jede einzelne sache eine anzeige bzw. einen urteil ??? nicht das ich jetzt wegen dem handyertrag den ich auf den namen meiner freundin abgeschlossen habe erurteilt werde und anschliessend kommt das mit dem sozialbetrug raus und dann wird man nochmal verurteilt. ich muss ganz ehrlich sagen mit einer geld strafe oder eine strafe auf bewährung könnte ich leben aber ich will nicht ins gefängniss. kommt es auf die anzahl der betrüge drauf an ?? oder die Summe bzw. den schaden. nun ich habe erfahren das man mir nun 16 betrüge vor werfen will....
ich habe mit meiner ex zusammen gewohnt und als ich nicht da war hat sie mit mehreren bekannten die wohnung durchsucht und sämmtliche unterlagen mitgenommen Post usw. sicher überall wo der namen meiner ex drauf stand haben sie mit genommen.. doch was für unterlagen das nun genau waren weiss ich nicht fakt ist sie sagt nun sie hätte damit nichts zu tun und ich hätte alles alleine gemacht sogar die orwürfe sie nicht stimmen.

also nochmal
wie sinnvoll ist ein lebensgeständniss wo ich alles zu gebe was ich bis lang in meinem leben gemacht habe selbst falsch parken usw. wie wirkt sich das auf das urteil aus bzw. wie strafmildern ist so ein geständniss ???


ich danke

Gruß

SV

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

da fehlen aber diverse Infos. Wie hoch ist die Schadenssumme Ihrer 16 Betrügereien? Wie lange ist die Verurteilung zu den 90 TS her? Gab es die auch für Betrug?
Falsch parken ist übrigens keine Straftat. Und was die Frage nach dem Geständnis anbelangt - natürlich ist das strafmildernd, aber in % wird Ihnen das wohl keiner sagen können...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie bekommen sicherlich einen "Mengenrabatt", wenn Sie alles auf einmal zugeben - die Frage ist halt nur, was von alleine rauskommen würde. Grundsätzlich würde ich von der "Lebensbeichte" erst einmal abraten. Auch erschließt sich noch nicht, ob denn bei Strom- und Telefonanbieter überhaupt Schulden entstanden sind.
Und übrigens: Wenn Sie von einer Straftat Ihrer Freundin erfahren und dies nicht anzeigen, machen Sie sich nicht strafbar. Das geht nur, wenn man von geplanten, sehr schwerwiegenden Straftaten erfährt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hotte1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort


nun kann ich denn jetzt mit einer bewährungsstrafe rechnen ??? ich meine jetzt 2007 / 2008 wurde ich bereits wegen betrug mit 90 TS verurteilt.

ist man mit 90 TS bereits vorbestraft oder erst ab 90 TS also ab heisst für mich 91 TS ???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
ist man mit 90 TS bereits vorbestraft oder erst ab 90 TS also ab heisst für mich 91 TS ???


Nein, im eigentlichen Sinne sind Sie erst am 91 TS vorbestraft. Aber Sie verwechseln hier zwei Dinge: Z.B. bei einer Bewerbung o.ä. können Sie sich zwar als vorbestraft bezeichnen. In einem erneuten Gerichtsverfahren können und werden die 90 TS jedoch sehr wohl mit einbezogen werden (selbst wenn es nur 10 TS wären).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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