Betrug Paragraph 263 StGB

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fleek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Paragraph 263 StGB

Hallo ich möchte wissen ob jemand Erfahrung hat mit folgender Situation ...
Ich habe vor einigen Jahren in Italien gelebt und war dort selbständig mit einer Dienstleistung Firma ...zur damaligen Zeit hatte ich eine Beziehung zu einem Mann der für ein Unternehmen in Deutschland tätig ist (Bereich SAP ) ich habe aus Dummheit und blinde Verliebtheit ein großen Fehler gemacht den ich sehr bereue möchte es auch nicht schön reden es war einfach falsch ...dieser Mann bat mich ihm mit meiner italienischen Fa. Scheinrechnungen auszustellen Reverse Charge System Höhe insgesamt ca 400.000 den Betrag hat er mir auch überwiesen auf mein italienisches Konto welches ich ihm dann bar wieder zurück gegeben habe ...ich habe keinen Cent davon gehabt es war ein reiner Gefallen ...als er mehr wollte habe ich die Beziehung beendet weil es mir zu gefährlich war ..,jetzt nach Jahren kam die Kripo mit einer Durchsuchung zu mir nach Hause in Deutschland wegen Betrug und den Verdacht Scheinrechnungen erstellt zu haben ..,die haben alles beschlagnahmt was mit PC und Notizbücher zu tun hat .,.ich war schon beim Anwalt aber ohne Akteneinsicht kann er erstmal nichts dazu sagen ...ich weiß das ich dafür bestraft werden muss hab aber solche Angst ins Gefängnis zu kommen wie hoch sind die Strafen für solche Dinge in der Regel ?
Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da gibt es kein "in der Regel". Die Strafe orientiert sich immer sehr stark an den genauen Umständen des konkreten Einzelfalles. Im Falle einer Verurteilung (also wenn die Tat nachweisbar ist) werden Sie eine Freiheitsstrafe bekommen. Solange die nicht oberhalb von 2 Jahren liegt, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden (muss also nicht verbüßt werden, wenn man in Zukunft keine weitere Straftaten begeht und sich an etwaige Bewährungsauflagen hält). Eine solche Bewährungsstrafe halte ich hier für wahrscheinlich (wenn sie tatsächlich nicht von der Sache profitiert haben)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Sie hat einen Anwalt, der kennt die Sitten und Gebräuche des zuständigen Gerichts. Warum fragt sie nicht den?

wirdwerden

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum fragt sie nicht den?

Das steht doch hier:
Zitat (von Fleek):
aber ohne Akteneinsicht kann er erstmal nichts dazu sagen

Und wenn der Anwalt ohne Akteneinsicht nichts sagen kann, dann vielleicht ein Forum im Internet.

Zum Fall selbst: Fingierte Rechnungen über 400.000 Euro sind schon nicht wenig. Ob Staatsanwaltschaft und Gericht sich von der Story "alles selbstlos aus grenzenloser Liebe" überzeugen lassen ist fraglich. Zudem möglicherweise nicht nur Steuerhinterziehung sondern auch Geldwäsche eine Rolle spielt, womit es noch etwas "teurer" wird.

Glaskugel: WENN das Gericht die Geschichte vom Verbrechen aus Liebe glaubt und die eigene Bereicherung ausgeschlossen werden kann, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht unwahrscheinlich. Zieht die Liebesgeschichte nicht und es kommt ggf. noch Geldwäsche hinzu sieht es ganz anders aus.

Summa summarum: Nach Akteneinsicht ist man schlauer.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fleek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal ...an der Sache das es auch als Steuerhinterziehung von meiner Seite zählt habe ich gar nicht gedacht wegen dem Reverse Charge war er ja steuerpflichtig in Deutschland wenn das natürlich auch noch dazu kommt ... :(
das ich mich damit nicht bereichert habe wird natürlich schwer sein zu beweisen da er das Geld für die Rechnungen auf mein Konto überwiesen hat ,.ich habe ja nichts in der Hand das ich es zurück gegeben habe

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#5
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Fleek):

da er das Geld für die Rechnungen auf mein Konto überwiesen hat ,.ich habe ja nichts in der Hand das ich es zurück gegeben habe


400 000€ in bar übergeben und sich keine Quittung geben lassen?!?
Hoffentlich fordert er es dann nicht nochmal zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fleek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren zusammen ich habe ihn vertraut war dumm von mir ist nun mal so .,,und das ganze ist auch einige Jahre her hätte wahrscheinlich eh keine Quittung mehr ...

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