Betrug - Ermittlungsverfahren

29. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
wert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - Ermittlungsverfahren

Hallo,

gegen einen Bekannten von mir laufen zur Zeit zwei Ermittlungsverfahren:

1. Betrug - eine Urlaubsreise wurde nur zu 1/5 bezahlt.
Inzwischen ist die Restforderung samt Mahngebühren an den Gläubiger gezahlt worden.

2. Warenkreditbetrug - 1.900 €.Bestellung von Waren auf falschen Namen.

Mein Bekannter ist nicht vorbestraft, zahlt zur Zeit aber noch eine Geldstrafe ab (30 Tagessätze je 15 € ) wegen Leistungsbetrug beim Arbeitsamt.

Wie hoch wird die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in beiden Fällen sein?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...sofern nichts dagegen spricht, werden die beiden Verfahren wohl verbunden und dann auch eine Gesamtstrafe gebildet - die sich aus den beiden zu verhängenden Einzelstrafen zusammensetzt, in der Höhe aber unter der Summe der beiden Einzelstrafen zurückbleibt. Zur Höhe ist angesichts der relativ mageren Sachverhaltsangaben wenig zu sagen - würde aber mal denken, dass mit Glück noch eine (dann aber relativ hohe - so 100 TS) Geldstrafe dabei rauskommt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann mich hier anschliessen. Hinsichtlich der Tagessatzprognosen sehe ich hier jedoch nicht die Möglichkeit diese zu prognostizieren. Alles andere wäre reine Spekulation.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Wieso ist es eigentlich klar, dass der Bekannte bei der Buchung und Antritt der Reise, die Absicht hatte, nicht vollständig zu bezahlen?

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...habe ich auch überlegt - ist durchaus schwierig, bei einem potentiellen Eingehungsbetrug die Zahlungsunfähig- bzw. Zahlungsunwilligkeit zu beweisen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Derjenige, der sich geschickt einläßt, dem wird man nichts beweisen können und geht daher straffrei aus. Das gilt m.E. in diesem Fall.

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#6
 Von 
giulia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Bekannte bei Abschluß der Reise, bereits Verbindlichkeiten gegenüber anderen Institutionen hatte oder einen negativen Betrag auf dem Konto- dann liegt es auf der Hand, dass er betrügen wollte..so wird es der Richter auf jeden Fall auslegen....und ist ja auch nachvollziehbar...ob das wirklich so klar ist, dass er nochmals eine Geldstrafe bekommt- dafür würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen...da muss er schon einen verdammt guten Eindruck auf den Richter machen..vielleicht spring auch eine Bewährungsstrafe heraus....

Gruß,
giulia

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#7
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich habe ein Problem ;-):

Folgendes ist vorgefallen: Meine Freundin bestellte im Mai 2003 im Interent bei einem Versandhaus Waren im Wert von ca. 350 Euro für ihr Kosmetikstudio, sie ist dort schon lange Kundin. Aus Urlaubsgründen sollte aber die Ware zu mir geschickt werden. Bei mir kam nichts an. Als sie wieder zu Hause war, sprach ich sie darauf an. Auch sie hatte nichts erhalten. Wie fragten beim Verkäufer nach. Angeblich sollte die Ware bereits zwei Wochen zuvor an mich ausgeliefert worden sein. Wir forderten einen Ablieferungsnachweis an. Die dort zu erkennende Unterschrift ist mir völlig unbekannt! Ich erklärte an Eidesstatt, die Ware nicht erhalten zu haben. Daraufhin rief mich der Leiter der Buchhaltung des Verkäufers an und bezichtigte mich des Betruges. Er übergab die Sache seinem Anwalt. Meine Freundin (immernoch Rechnungsempfängerin) ging zu ihrem Anwalt. Der verwies auf meine Eidesstattliche Versicherung und auf die Verpflichtung des gewerblichen Verkäufers auf versicherten Warenversand. Hierauf folgte seitens des Gegenanwaltes eine Anzeige gegen Unbekannt. Der Anwalt meiner Freundin meinte, jetzt käme nichts mehr. Falsch getippt. Ich wurde nun von unserer örtlichen Polizeidienststelle angerufen. Diese ist beauftragt, mich wegen Warenkreditbetruges zu verhören (der Beamte schickt mir den Vernehmungsbogen zu). Ich habe lange mit dem Beamten gesprochen. Er meinte, ich solle hier nochmals auf meine eidesstattliche Versicherung verweisen und auf meine Unschuld. Mir ist so etwas wirklich noch nie passiert. Ich tippe stark darauf, daß der Paketbote die Pakete einfach vor meine Tür gestellt und selbst unterschrieben hat (hat er öfter gemacht, ging aber immer gut) - mittlerweile fährt ein anderer Bote die Tour. Was kann mir passieren ????

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#8
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wert,

Zu 1.)

Bei der Frage ob überhaupt ein Betrug vorliegt, kommt es tatsächlich wie vorher angedeutet wurde darauf an, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages Ihr Bekannter in der Lage war die Reise zu bezahlen.

Zu 2.) Bei einer Bestelung unter falschen Namen liegt nicht nur ein Betrug sondern wohl auch eine Urkundenfälschung vor.

Hinsichtlich der möglichen Strafe läßt sich die Sache nicht beurteilen. Es gilt aber bei einem Betrug generell den entstandenen Schaden des Betrogenen nach Möglichkeit zu begleichen bzw. mit dem Betrogenen eine Einigung über die Schadensbegleichung vorzunehmen.


MfG
LoFi

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