Betrug / Diebstahl

21. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrug / Diebstahl

Als ich gestern nach hause kam, wurde ich schon von der Polizei erwartet!
Ich soll meine Rechnung ca 40,00 € an der tankstelle noch offen haben!

Das stimmte dann auch. Hatte nach dem tanken noch mit dem fahrer hinter mir gesprochen, der hatte probleme seinen tankdeckel aufzubekommen und da habe ich geholfen.
Bin dann nach dem gesabbel noch luftprüfen gefahren und dann von der tankstelle weg.

Soll in den nächsten tagen eine Vorladung bekommen und was daszu sagen.
Was kann mir deswegen passieren?
Rechnung habe ich jetzt bezahlt.
zwei mal Diebstahl wurde schon eingestellt!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Jetzt werden die Behörden ermitteln. Der Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten. Vielleicht ist es sogar sinnvoll, sich nicht dazu zu äußern.

Danach wird die StA entscheiden, was sie weiter macht. Wenn es schon früher Anzeigen in diese Richtung gabe, ist es wahrscheinlich, dass das Verfahren dieses Mal nicht eingestellt wird.

Ob und was für eine Strafe herauskommt, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Das hängt an vielerlei Faktoren: Ihr Alter (Jugendstrafrecht?), Vorstrafen, Schadenswiedergutmachung (hier JA), Geständnis ja/nein usw.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vielleicht (!) können Sie die StA davon überzeugen, dass Sie nur versehentlich vergessen haben zu bezahlen. Das soll in solchen Situationen ja durchaus mal vorkommen. Allerdings sprechen in diesem Fall die vorherigen Verfahren doch gegen Sie.

Normalerweise rate ich dazu, bei der Polizei keine Angaben zu machen. In diesem Fall wäre es aber vielleicht sinnvoll, die Geschichte genauso wie hier zu erzählen. Vielleicht glaubt man Ihnen ja.


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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Vielleicht (!) können Sie die StA davon überzeugen, dass Sie nur versehentlich vergessen haben zu bezahlen. Das soll in solchen Situationen ja durchaus mal vorkommen. Allerdings sprechen in diesem Fall die vorherigen Verfahren doch gegen Sie.

Nun ja, es dürfte schon darauf ankommen, um was es bei den anderen Verfahren ging und ob dort auch mit Vergessen argumentiert wurde. Ich denke, zweimal geringfügiger Ladendiebstahl, der nie abgestritten wurde, dürfte da eher unkritisch sein. Zumal wenn das Video der Tankstelle und die Aussage von Sonny zusammenpassen...

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#4
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ob und was für eine Strafe herauskommt, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Das hängt an vielerlei Faktoren: Ihr Alter (Jugendstrafrecht?), Vorstrafen, Schadenswiedergutmachung (hier JA), Geständnis ja/nein usw.


Also, bin über 30 Jahre und keine vorstrafen.
Ersten Anzeige Kraftstoffdiebstahl nach § 242 STGB. ( §170 )
Zweiten Anzeige Tankbetrug nach § 263 STGB. ( § 153 a mit Auflage )
habe nochmal nachgeschaut, beide eingestellt.





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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, das ist mehr als einschlägig...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Okay, das ist mehr als einschlägig...

und was heißt das jetzt genau?
womit muß ich rechnen?

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#7
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ,
ich arbeitete in einem supermarkt wo ich seit ende januar geld durch bons ausgezaglt habe..
die sache ist rausgekommen ich wurde fristlos gekündigt und habe eine anzeige bekommen , dass ich 600euro gestohlen haben soll.die polizei miente das ich eine einladung von ihnen bekomme wo ich micht zu der sache bei der polizei äußern soll.
nun habe ich große ansgt davor das ich in den knast kommen weil ich nie mit soetwas zu tun hatte und man fragte auch nicht wo ich das geld habe oder wen ich es gegeben habe.
ich bin 19 und bin schüler.
nun meine angst um meine zukunft und meine fragen:

1) wann kommt ungefähr die einladung von der polizei? die sache ist nicht mal 1 woche alt
2) würde ein gericht stattfinden`?? wenn ja wann ungefährt?
3) welche strafen erwarten mich ?? ich bin noch unbestraft!!und bin 19

würde micht freuen wenn ich schnelle infos bekommen würde zu der sache weil ich nicht mehr damit leben kann

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