Guten Tag lieber 123 Ratgeber,
ich frage hier im Namen eines Freundes und zwar hat er in eienr Internetalution was verkauft im Wert von 130€ dieses aber nie abgeschickt,ich weiss nicht wo es war das wollte er mir nicht nennen,auf jeden Fall hat ihn der Käufer verständlicherweise angezeigt.Er ist egrade arbeitslos geworden und hat im Leichtsinn gehandelt ich weiss dies alledem ist keineswegs eine Entschuldigung.Es tut ihm auf jeden Fall sehr leid und bereut dies auch udn ist bereit dem Käufer sein Geld monatlich in Raten auszugleichen sobald er Geld hat was ich denke mal nächstes Monat sein wird!Eh ihr über mich herfallt ich fand die Auktion auch nicht ok aber es tut ihm leid.Nun hab ich einige Fragen an euch:
Wann wird die Polizei vor ihm an der Tür stehen?(anzeige ist eine woche alt laut Käufer)
Wird es eine Wohnungsdurchsuchung geben?
Wird er vor Gericht müssen?
Er ist nicht vorbestraft und will das Geld bis spätestens nächstes Jahr Januar zurückgezahlt haben vielleicht auch früher was er auch der Polizei so mitteilen wird.Was wird er für eine Strafe bekommen?Er ist geständig udn wie gesagt nicht vorbestraft und gewillt den Schaden auszugleichen.
Ich bitte um Eure Mithilfe.Viele Dank!!!
Junior 45
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Notfall oder generelle Fragen?
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Ich habe vergessen zu sagen das mein Freund dies nur ein einziges Mal getan hat und dies auch nicht mehr tun will.
gruss
Junior 45
Das kann man alles nicht vorhersehen. Evtl. läft ihn die Polizei schriftlich vor und macht gar keine Durchsuchung, denn es könnte ja sein, daß dieSache auch auf dem Postweg abhanden gekommen ist.
Was die ggf. Strafe betrifft, kommt es darauf an wie alt er ist (Jugend- oder Erwachsenenrecht), und was er für ein Einkommen hat.
Aber prinzipiell kann man da nur mehr oder weniger raten.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Hallo,
er ist shcon erwachsen 25 nie vorbestraft und bekommt bald Arbeitslosengeld.Er ist ja bereit das Geld in Raten zurückzuzahlen.
Gruss
Junior 45
Er ist ja bereit das Geld in Raten zurückzuzahlen.
Ja, daß ist ja auch schön. Das erspart ihm ein zivilrechtliches Vorgehen des Käufers und wird sicherlich auch strafrechtlich etwas berücksichtigt werden.
Ich kann aber nicht einen Betrug begehen, und dann meinen ich komme ohne Strafe davon, weil ich bereit bin das Geld zurückzuzahlen. Dann würde ja jeder nur noch Betrügereien machen, wenn das schlimmste was passieren könnte wäre, daß man seine Beute wieder hergeben muß. (wenn man erwischt wird). Und wenn man nicht erwischt wird hat man halt Glück gehabt Dann würde z.B. auch kein Bankräuber mehr ins Gefängnis kommen, wenn er sich bereit erklärt seine Beute zurückzugeben.
Wenn er verurteilt wird, kann er mit einer Geldstrafe oder mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage rechnen. Über die jeweilige Höhe kann man nichts vorhersagen, da es -wie gesagt- unter anderem auch auf die Höhe seines Einkommens ankommt.
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