Hallo ihr Lieben,
Zur Zeit habe ich eine Bewährung 7 Monate auf 3 Jahre
Eigentlich waren es 14 Monate,aber auf halbstrafe entlassen und die restlichen 7 Monate wurden zu Bewährung ausgesetzt.
Wegen Betrug
Keine besonderen Auflagen bis auf Bewährungshelfer
Jetzt droht neue Anzeige wegen Betrug
Mit was muss ich rechnen
Im Internet ware auf falschen Namen bestellt,Wert 150 Euro
Vielen Dank euch
Betrug,Bewährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit was muss ich rechnen Mit dem Widerruf der Bewährung plus ein paar Monaten für die neue Tat.
Es droht natürlich ein Bewährungswiderruf. Auch die neue Tat wird sich nicht einfach im Sande verlaufen.
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Ich schließe mich meinen Vorschreibern an. Eine neue Straftat während laufender Bewährung wegen des gleichen Vergehens führt mit maximaler Wahrscheinlichkeit zu einem (erneuten) Aufenthalt in der JVA.
Theo ist auch neue Bewährung incl.Verlängerung der alten möglich, ...
ABER:
Zum einen handelt es sich bei der Bewährung ja nicht um eine normale Bewährung, sondern um eine Reststrafenaussetzung aus einer vollstreckten Freiheitsstrfe. Zum anderen bekommt man normalerweise wegen Betruges nicht direkt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, zumal wenn die Strafe -wie hier mit 14 Monaten- grds. bewährungsfähig war. Es wird also außer dem 14 Monate-Urteil weitere Vorstrafen geben, wahrscheinlich sogar einige.
Das alles zusammengenommen spricht in der Tat eher für einen Widerruf der Reststrafenaussetzung plus x Monate für die neue Tat.
Ja das befürchte ich allerdings auch..
Jedoch war ich nicht auf einen Betrug hinaus....ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 14 Monaten und mein Vermieter wohnt ganz unten und ich in der Mitte,an meinen Briefkasten steht mein Name,jedoch oben auf der Klingel nicht,da steht noch der Name meines Vermieters der woher dort gewohnt hat. Oft habe ich ihn gebeten den Namen zu ändern,weil Hermes auch wenn ich ein Zettel drauf klebe mir meine Packete nicht zustellt. Sie schicken sie zurück wegen unzustellbar.
Jetzt habe ich bei einem Versandhaus bestellt und unter dem Namen eigetragen xxxx BEI yyyy
Die Ware auch bezahlt sofort
Mein Vermieter hat es mitbekommen, dem habe ich es auch so erklärt,er sagte es ist ok.
War es wohl doch nicht,er hat beim Versandhaus angerufen und gesagt das wäre doch Betrug.und so wie er es mir sagte ist er auch zu Polizei gegangen.ob es stimmt weiß ich nicht.
Habe bis jetzt nix von Polizei noch Versandhaus gehört. Ca 3 Wochen her.
Ich weiß es hört sich komisch an,aber ich war nicht auf einen Betrug hinaus.
Ich habe aus meiner letzten straftat gelernt und wollte keine Probleme mehr,vorallem weil ich Alleinerziehende Mami bin.
War es wohl doch nicht,er hat beim Versandhaus angerufen und gesagt das wäre doch Betrug Wieso? Die Ware ist doch bezahlt.
Jetzt habe ich bei einem Versandhaus bestellt und unter dem Namen eigetragen xxxx Und Sie heißen xxxx?
ZitatDie Ware auch bezahlt sofort :
Dann dürfte sich das Thema früher oder später in Wohlgefallen auflösen.
Nein @ streetworker, ich habe damals Sachen bei E... verkauft,Geld erhalten und Ware nicht weg geschickt. Im Gesamtwert von 233 Euro. Gerichtstermin gehabt,aus Angst nicht hingegangen,zum 2. Termin auch nicht,aus angst und Scham. Dann kam urteil per Post,14 monatiger haftantritt.
Später zu Anhörung beim Gericht in köln wegen halbstrafe,sagte der Richter dieses Urteil damals war viel zu hart.
Dann kam urteil per Post,14 monatiger haftantritt. Dumm nur, daß unsere Rechtsordnung verbietet, Strafen ohne Bewährung per Strafbefehl zu verhängen. Fake-Alarm!
Mein Vermieter,älterer Herr,hat nur gesehen sein Name auf meinem Packet und ist ZU Polizei und hat Anzeige erstattet. Aber mein Name stand auch drauf,nur halt mein Name bei Name des Vermieter
Laut Otto hätte ich es mit meinem Vermieter vorher besprechen müssen
ZitatDann kam urteil per Post,14 monatiger haftantritt. Dumm nur, daß unsere Rechtsordnung verbietet, Strafen ohne Bewährung per Strafbefehl zu verhängen. Fake-Alarm! :
So war es aber!!!! Nix Fake!!!!
So war es aber!!!! Nix Fake!!!! Und wenn Sie 23 Ausrufezeichen benutzen: Fake! Anderenfalls zeigen Sie mir doch bitte die Rechtsgrundlage (= den Paragraphen), die das erlauben würde...
ZitatSo war es aber!!!! Nix Fake!!!! Und wenn Sie 23 Ausrufezeichen benutzen: Fake! Anderenfalls zeigen Sie mir doch bitte die Rechtsgrundlage (= den Paragraphen), die das erlauben würde... :
Ich habe ausschließlich danach gefragt was auf mich zukommen kann im schlimmsten Fall, was hätte ich davon hier falschen Angaben zu machen? Dann kann ich mir das auch hier sparen.
Wenn ich Ahnung von Rechtsgrundlagen und Paragraphen hätte,würde ich auch nicht fragen.
Trotzdem vielen Dank das Sie sich für mein Problem Zeit genommen haben
Was Sie davon haben, sich Ihre Vergangenheit schönzureden, müssen Sie schon selber wissen. Und was die Rechtsgrundlage angeht, so können Sie die nicht nennen, weil sie schlicht nicht existiert... Man sollte halt beim Faken nicht zu dick auftragen.
Zitat:Im Gesamtwert von 233 Euro. Gerichtstermin gehabt,aus Angst nicht hingegangen,zum 2. Termin auch nicht,aus angst und Scham. Dann kam urteil per Post,14 monatiger haftantritt.
Wie Mümmel schon sagte. Wegen eines einmaligen Betrugsfalles mit Wert von 233 EUR gibt es keine Verurteilung zu einer 14monatigen Haftstrafe ohne Bewährung.
Und "per Post" (also per Strafbefehl) schon gleich gar nicht, da das gesetzlich nicht zulässig ist. Und zwar aus 3 verschiedenen Gründen nicht.
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