Betrug, Bewährung... Untersuchungshaft

10. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Bewährung... Untersuchungshaft

In meiner letzten Frage gings ums gleiche, nur etwas anders nun,

Muss dazu sagen das ich die eig. Hauptschuldige bin.
Ich hatte diese Betrüge getätigt (bestellungen..)
Klar, er wusste irgendwann davon & dann hab ich auch nicht mehr weitergemacht.. Es geht in der Verhandlung um ca 10 solcher Falschnamigen Bestellungen die nicht gezahlt wurden..

Ich bin noch nie in erscheinung getreten (strafrechtlich).

Mein Freund seine Bewährung wurde 3x verlängert und jetzt ist er deswegen und wegen Diebstahl in der U_haft bis zu verhandlung.

Wenn ich das Gericht davon überzeugen kann das ich die Hauptschuldige bin .......... was auch so ist, nur denk ich das sie ihm das wohl eher anhängen mmöchten..
Mit ihm kann ih bis zum prozess nicht mehr reden...

Kann er seine Bewährung die ja fast beendet war nochmal verlängert bekommen oder gibts keine chance ??

Weiterhin kommt hinzu das ein antrag auf bewährungswiederruf steht.

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15 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

In Ihre letzten Thread war die Bewährung schon widerrufen, jetzt ist der Widerruf beantragt - was denn nun? Im Übrigen klingt mir das Ganze sehr danach, als wollten Sie seine Schuld auf sich nehmen. Das kann gewaltig nach hinten losgehen, und dann schließen Sie Bekanntschaft mit dem § 258 StGB ... Übrigens - vielleicht hat er längst ein Geständnis abgelegt?

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#2
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das er die schuld auf sich nehmen will war mir von vornherein klar, das dachte ichmir und ich muss morgen erstmal mit seinem bewährungshelfer telefoniern was er jetzt bereits ausgesagt hat.
Er sieht für sich keine chance und will mich da ganz raushalten was mich sehr belastet und ich nicht mit umgehn kann, schlaflos bin....

bisher wurde es noch nicht wiederrufen, der antrag ist gestellt wie es in seinem brief stand.
Aber das wird doch dann automatisch wiederrufen oder nicht ?
Kenn mich doch da nicht aus :(

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Auch der Antrag auf Widerruf wird üblicherweise NACH einer Verurteilung gestellt. Statt mit dem Bewährungshelfer sollten Sie sinnvollerweise mit seinem Anwalt reden - neuerdings kriegt doch jeder U-Häftling einen Pflichtverteidiger...
Wenn Ihr Freund übrigens behauptet hat, er hätte Taten begangen, die Sie begangen haben - tja, nehmen wir mal an, das wird ihm geglaubt. Dann ist er zwar nicht wegen Betruges dran, aber wegen des schon erwähnten § 258 StGB .

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Du, die bisherigen Antworten haben sich nicht geändert.

Dein Freund ist Mittätter und damit genauso "schuldig" wie Du.

quote:
Mein Freund seine Bewährung wurde 3x verlängert


In dem anderen thread hast Du geschrieben, dass er 3 Bewährungen nebeneinander hat, und nicht, dass 1 Bewährung 3mal verlängert wurde. Das ist was völlig anderes , würde aber auch nichts ändern, da auch bei nur 1 Bewährung die bereits 3mal verlängert worden wäre, garantiert jetzt der Widerruf käme.

Ich gehe davon aus, dass es so ist, wie Du in dem anderen thread geschreiben hast, also dass er 3 Bewährungen hat.

quote:
nur denk ich das sie ihm das wohl eher anhängen mmöchten..


Da geht es nicht um "anhängen". Er hat die Taten doch "mit"-begangen, die letzten ja wohl alleine ("dann hab ich auch nicht mehr weitergemacht...").

So weh es auch tut: Irgendwann ist Schluß. Er hat mehr Chancen bekommen als 90% aller anderern Straftäter bekommen. Er hat keine(!!) davon genutzt.

Und das mit dem "daraus gelernt" usw. hört sich immer toll an, aber das hat er bei der 2. und 3. Bewährung dem Gericht auch schon erzählt, sonst hätte er die Bewährungen näml. nicht bekommen. Die Richter haben ihn jeweils "gewarnt", dass er in den Knast muß, wenn er weitermacht. De facto hat er aber gar nichts gelernt, sondern weitergemacht. Kann ich auch irgendwo verstehen, denn es gab ja nie eine spürbare Konsequenz. Ist ja nie wirklich was passiert, sondern immer nur Bewährung, Bewährung, Bewährung. Und da ist der Schock groß, wenn es damit auf einmal vorbei ist und das Faß übergelaufen ist. Das ist schon klar.

Meiner Meinung nach tut man den Leuten mit zig Parallelbewährungen keinen Gefallen. Habe gerade selbst so einen Fall hier: Junge Frau (die ich seit vielen Jahren kenne), 3 Parallelbewährungen, zusammen 5,5 Jahre. Dann einen Raub begangen (Mindestrafe 1 Jahr, nicht in U-Haft oder Sicherungshaft gekommen) Während des Wartens auf die Raubverhandlung einen versuchten Totschlag begangen (ist noch nicht klar, ob das Opfer überlebt, und falls ja, bleibende Schäden behält (wahrscheinlich)). So jetzt ist die "Kleine" auch das erste mal in Ihrem Leben in Haft und hat alles in allem nun eine Strafe von mindestens (!) 10 Jahren vor sich. Hätte man die gleich am Anfang mal 1 Jahr eingesperrt, hätte sie sich (evtl.) komplett anders entwickelt. So ist ihr Leben komplett im Ar***.

Wie auch immer - und auf Deinen Freund zurückzukommen:

Punkt ist einfach, dass irgendwann der Zeitpunkt erreicht ist, wo das Faß überläuft. Und der Punkt ist bei Deinem Freund ganz offenbar erreicht. Dass Dir das als seiner Freundin "wehtut" kann ich verstehen (sagte ich in dem anderen thread schon), aber das ändert nichts.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
das dachte ichmir und ich muss morgen erstmal mit seinem bewährungshelfer telefoniern was er jetzt bereits ausgesagt hat.


Das weiß der Bewährungshelfer zum einen gar nicht und würde er Dir -selbst wenn- auch kaum sagen, als Mittäterin. Er würde damit näml. stark am Rande einer Strafvereitelung spazieren gehen. Denn es hat durchaus einen Grund, dass Du Deinen Freund nicht sprechen darfst. Näml. genau den um keine Aussagen "abstimmen zu können".

Außerdem gab es doch sicherlich bereits Aussagen ( ggf. auch von Dir) bei der Polizei, oder nicht? Dann ist er Drops eh gelutscht, weil die Wahrheit doch eh schon bekannt ist.

Und nochmal: Du schreibst, dass Dein Freund die Taten mitbegangen hast (auch wenn er es "für Dich" gemacht, oder "Du angefangen" hast). Damit ist er Mittätter und juristisch genauso schuldig wie Du.

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#6
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei seinem Verteidiger hab ich auch ein Termin erst wenige tage vor der verhandlung, der hatte eher nichts frei....

Also werd ich mich wohl drauf einstellen müssen das er da nicht so schnell rauskommt ?
Ich träum einfach davon das er von der haft "gelernt" hat und noch eine chance (die letzte) bekommt und ich sage auch das es GUT so ist das er aktuell inhaftiert ist weil er sonst nie gelernt hätte das es so nicht weitergehn kann und man arbeiten muss usw....
Er hatte ja ein gutes Leben mit mir wo ich immer auf arbeit wr und verständniss ohne ende für ihn hatte...
Wir hatten uns auch aus solchen gründen getrennt...
Doch er fehlt mich extrem und ich merke ja an seinem briefen das er mit ganz anderen worten schreibt und was kapiert hat...

Mein Antrag auf einen Pflichtverteidiger wurde mir abgelehnt also weis ich gar nicht was ich sagen soll vor gericht.. am besten gar nichts...................

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#7
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und die bewährungen waren immer (kenn mich doch nicht aus) verlängert, also die tagen waren immer während der bewährung und diese wurde einfach immer mehr (war ja bei der letzten verhandlung 08 dabei wo sie diese verlängert hatten).. dachte das sind immer neue.. 3x verlängert od neu ich dachte es wär dasselbe..

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Mimi, nimm es mir nicht übel. Aber, für wie blöd hältst Du die Gerichte und uns? Da war eine Wohnung ohne Strom für 6 Wochen, da war die blanke Not. So, und plötzlich dann Arbeit in Deinem Unternehmen, beim Vater u.s.w.

Und jetzt bist Du die Täterin. Okay, zwei Kriminelle haben sich zusammen getan. Aber glaubst Du wirklich, dass Deine Taktik, abgesehen von allem anderen durchschlägt? Weil Du noch nicht vorbelastet bist, und deshalb Bewährung bekommen würdest, deshalb ist Dein Lover plötzlich das Unschuldslamm? Meinst Du nicht, dass dem Gericht sowas auffällt?

Abgesehen davon kann das dahingestellt bleiben. 2 Täter, einer beratungsresistent. Und wer nicht hören will (hatte er ja genug Möglichkeiten), der muss halt fühlen.

wirdwerden

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Also werd ich mich wohl drauf einstellen müssen das er da nicht so schnell rauskommt ?


Jep

quote:

Ich träum einfach davon das er von der haft "gelernt" hat und noch eine chance (die letzte) bekommt


Ja, da träumen viele Freundinnen von. Ich kenne das.


quote:
Er hatte ja ein gutes Leben mit mir wo ich immer auf arbeit wr und verständniss ohne ende für ihn hatte...
Wir hatten uns auch aus solchen gründen getrennt...



Genau. Die 08/15 Geschichte, wie es immer läuft.

quote:
und ich merke ja an seinem briefen das er mit ganz anderen worten schreibt und was kapiert hat...


Glaub mir, ich arbeite seit 15 Jahren in der Straffälligenhilfe, und habe jeden Tag mit Inhaftierten und Entlassenen zu tun. "Die Worte" ändern sich auch ganz schnell wieder, wenn er wieder draussen ist, bzw. nach der Verhandlung frei käme. Es wäre ganz schnell wieder die alte Leier, auch wenn Du Dir das im Moment nicht vorstellen willst. Einfach deswegen, weil wieder dasselbe Signal an ihn gesendet würde, wie bisher immer. Es passiert nicht wirklich was. Dies mal halt ein paar Tage U-Haft die erst mal erschrecken, aber der Eindruck verblasst auch sehr schnell wieder. Wartet jetzt erst mal die Verhandlung ab, und dann kann man weitersehen.

quote:
und die bewährungen waren immer (kenn mich doch nicht aus) verlängert, also die tagen waren immer während der bewährung und diese wurde einfach immer mehr (war ja bei der letzten verhandlung 08 dabei wo sie diese verlängert hatten).. dachte das sind immer neue.. 3x verlängert od neu ich dachte es wär dasselbe..


Ja, dann ist es beides. Es gab neue Bewährungen und die alten wurden verlängert. Suuuuper Milde, aber nichts draus gemacht - Schade.

quote:
Mein Antrag auf einen Pflichtverteidiger wurde mir abgelehnt


Was bedeutet, dass Du sehr sicher weniger als 1 Jahr bekommen mit Bew. wirst. Wie alt bist Du denn? Schon 21?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nun ja, Mimi arbeitet doch. Dann kann sie sich doch einen Verteidiger selbst leisten. Ausserdem ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, zu meinen, ein Verurteilter müsse einen Pflichtverteidiger nicht bezahlen. Der Staat geht lediglich in Vorlage, und das war es. Allerdings bekommt der Pflichtverteidiger etwas weniger an Gebühren.

wirdwerden

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#11
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 27 Jahre alt
Ich arbeite zwar aber über Zeitarbeit und ich verdiehn grad mal netto 800€ .......... kann mir daher wirklich keinen leisten !
Muss mich dem ganzen so stellen.. aber ok das mach ich, war ja auch allein bei der Tat & seh mich nicht als opfer! Wenn ich kein Verteidiger bekomm weis ich halt nur nicht was ich sagen soll od ob ich überhaupt aussage usw.... bin eben verwirrt u hab etwas angst..

Wenn er eine Haftstrafe bekommt....... Muss er sie umgehend antreten ? In der U-haft ist er ja weil wir zum letzten Termin nicht erschienen sind (warn ja nich umgemeldet & habens verpasst)..
Oder bekommt er nen Termin u darf solang raus ???????????

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#12
 Von 
luxuslady1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Sobald er rechtskräftig verurteilt ist, wird die Bewährung widerrufen. Das ist mal sicher. Und durch seine Untersuchungshaft wird auch fast sicher sein dass er schuldig ist, du hättest das alles schon bei einem Haftprüfungstermin klären können

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

beides ist möglich. Ich würde ja eher auf fortdauernde Inhaftierung tippen, wegen des versäumten Gerichtstermins und weil ja offenbar Bewährungen in einer imposanten Höhe offen sind - da läßt sich schon Fluchtgefahr annehmen. Aber eine zeitweilige Haftentlassung wäre auch denkbar.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Verhaftet wurde er per § 230 StPO Haftbefehl. Das Ding wird aber wahrscheinlich schon einen § 453c StPO Haftbefehl umgewandelt sein oder wird es zieml. sicher noch, d.h. er bleibt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Haft.

§ 453c StPO

(1) Sind hinreichende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Aussetzung widerrufen wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses, um sich der Person des Verurteilten zu versichern , vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, oder, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß der Verurteilte erhebliche Straftaten begehen werde, einen Haftbefehl erlassen.

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-- Editiert am 11.04.2011 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

VIELEN DANK ! Danke für eure Antworten !!

Ich bin auf das Gespräch mit seinem Anwalt gespannt... Würd gern abschalten, kann aber an nichts andres mehr denken denn das Verfahren ist in 2 wochen...

Gut ich geh mal vom Schlimmsten aus, er muss seine Bewährung absitzen + die neue Strafe & das sofort umgehend nach der Verhandlung..

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber ohne diesen kl. funken könnte ich nicht zum alltag übergehen der sich sehr schwer gestaltet so wie es im mom. ist.

Ich danke euch für die ehrlichen Meinungen & den Rat :)

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