Beschuldigung - vortäuschen einer Straftat.

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dennis9292
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigung - vortäuschen einer Straftat.

Hallo liebe Community,

mir ist folgendes Passiert:

Dezember 17: Mein Erstwagen wurde mir nachts gestohlen zw. 00 und 5 Uhr als ich außerorts Familie besucht habe übers Wochenende.
Vor Ort als Zeugen waren 3 Personen meinerseits ( wann kfz abgestellt).
Alle 2 Schlüssel und die Papiere wurden am morgen des Diebstahls direkt der Polizei übergeben.

Im Dezember teilte der zuständige Beamte der Polizei mir noch mit nach einer zweiten Vorladung, die Nachbarn dort (sind im streit mit meiner familie) hätten behauptet mein Motor wäre defekt und das KFZ hätte monate gestanden was natürlich nicht stimmt da diese mich den abend vorher fahren gesehen und gegrüsst haben und ich 30 km weiter weg wohne. Wieso diese Aussage getätigt wurde weiss ich nicht, kann es mir nur vorstellen aus Lust am schädigen.

Diese Aussage habe ich dann gerade gestellt und meine Wahrheitsgemäße Aussage getätigt dann wurde mir mitgeteilt die Ermittlung sei dann soweit durch und würde demnächst an die StA rausgehen.

Nun sind 7 Monate vergangen ohne jegliche Rückmeldung der Polizei, die Versicherung hat nicht reguliert da der Beamte die Akte nicht bearbeitet hat bisher.

Heute: Plötzlicher Anruf vom zuständigen Beamten der Wache das nun alles für die Versicherung vorhanden wäre, Akte wird an die StA versendet und er nun gegen mich ermitteln will mit der Behauptung ich hätte das KFZ selbst weggeschaft da er nach 7 Monaten plötzlich Zeugenaussagen hätte die den Verdacht gegen mich erhärten würden.

Ich bin sprachlos aus allen Wolken gefallen nach dieser Mitteilung, da ich das nicht gemacht habe.

Wie gehe ich nun weiter vor? Bekomme ich vom Gericht eine Vorladung oder kann es auch vorab eingestellt werden?

Wie kann ich beweisen das der Vorwurf falsch ist? Wie will das Gericht mir irgendwie etwas nachweisen das garnicht existent ist?

RSV habe ich, denen ist es aber egal ob ich unschuldig bin oder nicht die wollen damit nichts zu tun haben.


Bin etwas verzweifelt.

Liebe Grüsse.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
da er nach 7 Monaten plötzlich Zeugenaussagen hätte die den Verdacht gegen mich erhärten würden.


Ob er die hat, und wenn ja, wie substantiert die sind, können wir hier auch nicht wissen.

Zitat:
Wie gehe ich nun weiter vor?


Sie bekommen Gelegenheit sich ggü. der Polizei zu dem Vorwurf zu äußern und anschleissend geht die Ermittlungsakte (also die, die den Tatvorwurf gegen Sie betrifft) an die Staatsanwaltsachft, die dann entscheidet ob sie anklagt oder einstellt.

Zitat:
Wie kann ich beweisen das der Vorwurf falsch ist?


Abgesehen davon, dass Sie nichts beweisen müssen, können wir auch das nicht wissen, da wir ja nicht wissen, was in diesen ominösen neuen Zeugenaussagen stehen soll.

Zitat:
Wie will das Gericht mir irgendwie etwas nachweisen das garnicht existent ist?


Mglw. mit Hilfe der neuen Zeugenaussagen

Zitat:
RSV habe ich, denen ist es aber egal ob ich unschuldig bin oder nicht die wollen damit nichts zu tun haben.


Richtig. Bei Straftaten, die nur vorsätzlich begehbar sind leisten die nicht (von wenigen speziellen abgesehen, die dann aber ggf. meist auch Regress nehmen, im Verurteilungsfalle). Sie könnten aber abwarten ob Anklage erhoben wird oder nicht. Wenn Sie sich -im Fall einer Anklage- dann (erst dann!!) einen Anwalt nehmen und in der Hauptverhandlung freigesprochen werden, muss die Staatskasse die Anwaltskosten zahlen.

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