Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)
Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft

Wie wird eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft zugestellt?

Brief, Einwurfeinschreiben, eigenhändiges Einschreiben, vereinfachte Zustellung?

Was ist, wenn ein entsprechendes Einschreiben mangels Ausweispapier nicht bei der Poststelle abgeholt werden konnte und daher der Vernehmungstermin nicht zur Kenntnis genommen werden konnte? Droht eine Zwangsvorführung?

-- Editiert von dannik am 23.01.2008 15:15:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Gerichte/Staatsanwaltschaften verwenden hierzu eine Zustellung (gelber Brief), der auch in den Briefkasten eingeworfen werden kann.

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#2
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Besten Dank für die Info.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ergänzend: Ob das Schreiben abgeholt wurde ist egal. Die Zustellung ist bewirkt, wenn der Zusteller vermerkt hat, dass er die Benachrichtigung eingeworfen hat (Niederlegung). Ob derjenige, dem etwas zugestellt werden sollte, die Sendung nicht abholen konnte, weil sein Ausweis weg ist, er ein Gipsbein hat oder ihm das Wetter zu schlecht ist, spielt keine Rolle.

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