Beschuldigt des Diebstahls

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sley
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigt des Diebstahls

Hallo erstmal

Ich arbeite in einen Paketunternehmen,wo ich stückgut ausfahre.nun ist ein
Paket verschwunden und das unternehmen beschuldigt mich es zu entwendet zu haben.das alles ist auf Kammera aufgezeichnet zumindest was die aufladung auf den LKW betrifft.auch ich bin zu sehen wie ich diverse Pakete auflade.nun habe ich
das gefühl das ich versehendlich ein Paketstück falsch geliefert habe,ich habe auch schon dort angerufen und gefragt ob ich das Paket dort abgeliefrt habe jedoch sagten sie mir das es nicht der Fall sei.das Paket hat einen wert von ca 3000€.
was kann ich tuhen bzw wie hoch wird die strafe seien bei einer verurteilung.
da ich nicht nachweisen kann wo ich das Paket abgegeben habe ,da es nicht auf meiner Rollkarte steht.Ich habe auch schon öffters Pakete ausgeliefert ohne das sie auf der Rollkarte stehen,die Dispo hat es manschmal verlangt und da ich erst 2 monate dort arbeite habe ich es gemacht.

Ich wäre für jede auskunft dankbar.

MFG Sley

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

Alter? Vorstrafen?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
sley
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

also alter 40 ( würde Erwachsenen Recht )

Vorstrafen 1 Urteil Außergerichtlich( bzw Strafbefehl mit Geldstrafe
Arbeitsamt sache wegen Überzahlung )
sonst nichts

grus sley

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

na ja, das wird dann wohl nur eine Geldstrafe geben. Hat das Unternehmen überhaupt Anzeige erstattet?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
sley
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ja das Unternehmen hat Strafantrag gestellt.
aber es kämen merere Angestelte in betracht da ja alle auf Video
aufgezeichnet sind wie die LKWs beladen werden,denn merere Fahrer haben solche Pakete mit selben inhalt aufgeladen. jedoch nur ich habe die anzeige bekommen.(weis natürlich nicht ob andere Fahrer auch eine Vorladung bekommen haben.)
muss Dinstag zur Polizei,und weis nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich glaube aber das ich das Paket falsch ausgeliefert habe .mir wurde erst 3 Wochen später davon berichtet.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

Sie MÜSSEN nicht zur Polizei - Sie können da hingehen oder halt nicht. Ich möchte hier ja fast zu einem Anwalt raten, aber den müssen Sie selbst bezahlen und auf diesen Kosten bleiben Sie im Falle einer Verfahrenseinstellung sitzen. Insofern sollten Sie damit evtl. bis zu einer Anklage bzw. einem Strafbefehl warten.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
sley
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

also wäre es besser wenn ich bei der Polizei keine Aussage tätige,oder wäre es besser das ich eine mache.

MFG Sley

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

na, sagen wir mal, eine Aussage wie "Ich war es nicht und übrigens kommen auch andere Mitarbeiter als Täter in Frage" düfte unproblematisch sein.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
sley
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Dann danke ich dir für die auskünfte ich halte sie auf den laufenden.

PS ,darf die polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung machen.

also fingerabdruck und so weiter ?

MFG

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

das ist recht umstritten und kann daher nicht klar beantwortet werden. Sie werden hier aber viele Threads finden, wo das diskutiert wurde - einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Meines Wissen nach steht aber es ohnehin in der Vorladung, wenn man Sie ED-behandeln will. Steht da nichts, würde ich auch nicht damit rechnen. Übrigens können Sie ja auch einfach eine schriftliche Stellungnahme an die Polizei schicken...

Gruß vom mümmel

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