Beschluss wichtig!!

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thomas999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss wichtig!!

Hi

Habe einen Strafbefehl bekommen worauf ich Einspruch eingelegt habe nun nach 2 Monaten liegt der Beschluss vor.

150 Tagessätze a 20€

Es wird mir gestattet die Zahlung in Raten a 75€ abzuzahlen da ALG2 Empfänger

Meine Frage(n)

a) Kann ich bei der Ratenzahlung um herabsetzung bitten oder ist die vorgeschlagene Höhe (75€) fest.



b) Kann eine neue Ratenzahlung ausgehandelt werden zb. 50€/Monatlich wenn ja, wo?

c) Wie sieht es aus wenn ich die Strafe abarbeiten will wo muss ich mich wenden und wo kann ich überall diese Strafe abarbeiten?

d) In wiefern ist die Gerichtshilfe hilfreich zu Punkt a,b,c?


Gruß
Thomas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Wichtig wäre es noch zu wissen was eigentlich passiert wenn ich zb. nach 1 Monat oder von Anfang an die Ratenzahlung nicht leiste wie sieht es aus?

- Kontopfändung
- Gerichtsvollzieher
- Strafantritt


Gruß

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wegen der Ratenhöhe können Sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Bieten Sie einen Betrag an und zahlen Sie das als Zeichen des guten Willens auch gleich ein.
Sie können auch die Tilgung der Geldstrafe durch Freie Arbeit beantragen, ebenfalls bei ´der Staatsanwaltschaft.
Die Gerichtshilfe brauchen Sie dazu nicht.
Wenn SIe den Kopf in den Sand stecken werden Sie eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Bei Nicht-Antritt ergeht Haftbefehl.

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#3
 Von 
Thomas999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es aus mit Kontopfändung wie gehen die Behörden hier vor?

Gerichtsvollzieher , EV?


Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Soweit ich weiß, können die den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, auch Kontopfändungen durchführen aber keine EV verlangen. Stattdessen droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Bei Kontopfändungen dürfen die aber staatliche Transferleistungen innerhalb der ersten 7 Tagen meines Wissens nicht wegnehmen.

-- Editiert von danielB am 13.01.2006 22:31:10

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