Guten Tag.
Nachdem mein Bekannter am 28.06.2011 einen Bewährungsbeschluss mit folgendem Text erhalten hat,
[...]
w e g e n Diebstahls
Die Bewährungszeit wird auf 1 Jahr festgesetzt.
Dem Angeklagten werden die Weisungen erteilt:
a) sich in der Bewährungszeit straffrei zu führen;
b) jeden Wohnungswechsel zu den Gerichtsakten mitzuteilen.
Der Angeklagte wurde gemäß § 268a StPO
belehrt,
kam heute (29.10.2011) ein neues Beschlussschreiben mit folgendem Text:
[...]
w e g e n Diebstahls
werden die nach § 453 StPO
zu treffenden Entscheidungen gemäß § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO
an das für den Wohnsitz des Verurteilten örtlich zuständige Amtsgericht in Tiergarten abgegeben
Kann mir nun das letztere einer auf Deutsch erklären?
-----------------
"Ich => "
-- Editiert eiinzelton am 30.10.2011 02:56
Beschluss-Schreiben nach Bewährungsbeschluss
30. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2011 | 02:49
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
Beschluss-Schreiben nach Bewährungsbeschluss
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2011 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Das bedeutet, dass das AG Tiergarten nunmehr das Bewährungsaufsichtsführende Gericht ist, weil es für den Wohnsitz des Verureilten zuständig ist. Das Urteil war offenbar von einem anderen Gericht.
Wenn es nach Ablauf der Bewährung dann soweit ist, dass die Strafe erlassen wird (oder sie innerhalb der Bewährungszeit widerrufen wird) sind diese Beschlüsse dann vom AG Tiergarten zu erlassen und nicht mehr vom verurteilenden Gericht.
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