Berufung Verhandlung

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Berufung Verhandlung

Ein Freund von uns hat heute einen Termin bekommen für die Berufungsverhandlung
Da steht unter anderem drin
Es soll über die von ihnen und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegte Berufung verhandelt werden
Heißt das das die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hat
Wer kann helfen

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Es soll über die von ihnen und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegte Berufung verhandelt werden


Was sagt das Wort "UND" wohl in diesem Zusammenhang.....?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja der Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate ohne Bewährung verlangt aber das Urteil war 8 Monate ohne Bewährung
Also kann bei der Berufung das Urteil noch höher ausfallen
Stimmt das

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja

wirdwerden

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#4
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Jetzt hat unser Freund einen
1,80 Euro Job bekommen von der ARGE und geht einmal die Woche in Therapie
Der Bewährungshelfer hat ihm versprochen für die Berufungsverhandlung eine positive Prognose zu stellen
Hilft das bei der Berufungsverhandlung das er Bewährung bekommen kann
Er hatte auch bevor die Anklage kam die Schäden in drei Fällen an die Geschädigten gezahlt und die drei Geschädigten hatten kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung
Was sie alle drei der Staatsanwaltschaft vor der ersten Verhandlung mitgeteilt hatten
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob der 1,80 € Job und das einmal pro Woche zur Therapie gehen ausreichen, um jetzt Bewährung zu bekommen, kann man von hier aus nicht sagen. Die anderen Sachen waren dem Gericht schon bei dem ersten Termin bekannt und trotzdem gab es keine Bewährung. Offenbar steht derjenige ja auch schon unter laufender Bewährung, sonst hätte er ja keinen Bewährungshelfer. Wie viele Bewährungen laufen denn da schon? Eine oder mehrere?

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#6
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Er hatte 4 Jahre bewährung die im April dieses Jahres vorbei waren

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#7
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir denken daß der Staatsanwalt aus reiner Willkür in Berufung gegangen ist
Was meint ihr welche Chance unser Freund hat
Wie gesagt er hat bis März nächsten Jahres einen 1,80 Euro Job
Der auch verlängert wird um ein halbes Jahr
Und er geht zur Zeit einmal in der Woche zu einer Gesprächstherapie
Könnte da noch einmal Bewährung dabei raus kommen
Er wäre bei einer Verurteilung weit aus schlechter gestellt finanziell also in allem schlechter gestellt als jetzt
Er ist auch eingetragene Pflegeperson von seiner Frau sie hat Pflegegrad 2
Wer kann uns einen Rat geben bitte

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sorry, aber hellseherische Fähigkeiten hat hier niemand. Die Nachteile, die hier aufgelistet sind, das sind die typischen, die mit einer Inhaftierung einhergehen. Natürlich ist man bei einer Inhaftierung schlechter gestellt als bei einer Nichtinhaftierung. Was erwartest Du eigentlich? Dass man bei einer Inhaftierung für seine Kriminalität noch belohnt wird, Schmerzensgeld bekommt, oder was?

Wir haben es mit einem Wiederholungstäter zu tun. Der ja wohl recht beharrlich gegen die Regeln verstößt. Da lässt das Gesetz nicht so furchtbar viel Spielraum.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was sagt denn der Anwalt des Freundes? Der wird das am besten einschätzen können, er kennt das Verfahren, die Vorgeschichte usw.?

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was meint ihr welche Chance unser Freund hat
Wie gesagt er hat bis März nächsten Jahres einen 1,80 Euro Job
Der auch verlängert wird um ein halbes Jahr
Und er geht zur Zeit einmal in der Woche zu einer Gesprächstherapie


Die Glaskugel hat ihre Meinung nicht geändert seit Oktober.

Natürlich ist theoretisch noch mal eine Bewährungsstrafe denkbar. Genauso gut ist es denkbar, dass es bei einer Strafe ohne Bewährung bleibt.

Wenn ein Gericht eine Strafe unterhalb von einem Jahr nicht zur Bewährung aussetzen, ist das ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass es den Kanal voll hat.

Die angebliche Willkür der Staatsanwaltschaft ist auch Quatsch. Das Gericht ist sechs Monate unter dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Da ist es völlig normal, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, weil ihr das Urteil zu niedrig ist. Der Freund ist ja auch in Berufung gegangen, weil ihm das Urteil zu hoch war. Das ist ja auch keine Willkür.

Dass seine Frau pflegebedürftig ist, wusste er auch schon als er die Straftaten begangen hat.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und - Pflegegrad 2 ist ja nicht so weltbewegend. ER kann damit ja auch jetzt den ganzen Tag arbeiten. Da wird dann für die Dauer der Inhaftierung auf Fremdpflege am Morgen und am Abend umgestellt und gut ist. Zahlt alles die Pflegekasse.

wirdwerden

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#12
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe was vergessen die Schäden wurden bezahlt bevor die Anklage kam und alle drei Geschädigten hatten kein Interesse an einer Weiterverfolgung
Es war ein schaden von insgesamt 150 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Ich habe was vergessen die Schäden wurden bezahlt bevor die Anklage kam


Das kann sich durchaus strafmildernd auswirken

Zitat (von moppesmoppes):
und alle drei Geschädigten hatten kein Interesse an einer Weiterverfolgung


Das ist irrelvant

Zitat (von moppesmoppes):
Es war ein schaden von insgesamt 150 Euro


Ändert nichts am Delikt, könnte aber durchaus bei Strafzumessung Beachtung finden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Ich habe was vergessen die Schäden wurden bezahlt bevor die Anklage kam und alle drei Geschädigten hatten kein Interesse an einer Weiterverfolgung
Es war ein schaden von insgesamt 150 Euro


Und dennoch hat das Gericht eine Strafe ohne Bewährung verhängt, obwohl es die Schadenswiedergutmachung schon in der 1. Verhandlung berücksichtigen konnte.

Ich kann es nur wiederholen: Wenn eine Strafe unter 1 Jahr nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, deutet das sehr darauf hin, dass der Angeklagte es den berühmten "Zacken zu weit" getrieben hat, dass "der letzte Tropfen ins Fass gefallen ist, der es zum Überlaufen gebracht hat", oder wie immer man es nennen will.

Wahrscheinlich hat die StA auch ganz bewusst eine Strafe knapp oberhalb von 1 Jahr gefordert, denn es kann zwar auch eine Strafe zwischen > 1 und max. 2 Jahre noch zur Bewährung ausgesetzt werden, dafür braucht es aber noch mal "besonderere" Gründe, als bei einer Strafe von max. 1 Jahr.

Dennoch ist eine Bewährung in der Berufung sicherlich nicht völlig unmöglich. Man wird es abwarten müssen. Ausgesprochen gut scheinen die Chancen jedenfalls nicht zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo zusammen
Wann wäre der 2/3 Zeitpunkt bei 8 Monaten
Und wie wäre es bei 11 Monaten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sie besitzen keinen Taschenrechner? Dann bitte hier ausrechnen: https://web2.0rechner.de/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

An muemmel
Ich habe manierlich gefragt und das forum ist doch da das man Hilfe bekommt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich habe manierlich gefragt und das forum ist doch da das man Hilfe bekommt Für rechtliche Fragen, nicht für simpelste Rechenaufgaben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich weiß leider nicht wie man es rechnet

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Man teilt die Anzahl der Monate durch 3 und nimmt das Ergebnis dann mal 2.

11:3=~3,7
3,7x2= 7,4

Bei 11 Monaten wären also knapp 7,5 zu verbüßen.

Beim Berechnen des 2/3 Zeitpunktes sollte man aber nicht vergessen, dass es ja wohl auch noch eine potentiell zu widerrufende Bewährungsstrafe im Hintergrund gibt. Über diesen Widerruf wird und wurde nicht in der Berufungsverhandlung entschieden. Das ist ein extra Verfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Das wären 11 monate
Anders wären es 8 monate
Die Berufung wurde von unserem freund zurück genommen

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das wären 11 monate


Ja, danach hast Du ja auch gefragt.

Zitat:
Die Berufung wurde von unserem freund zurück genommen


Die StA hat ihre auch zurückgenommen? Blieb es also bei 8 Monaten...

Zitat:
Die Bewährung war drei Monate


Dann passt es ja wieder mit 11 Monaten. 8 neue und 3 aus dem Widerruf.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2018 07:56

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Die drei Monate Widerruf sind ja auch noch nicht entschieden
Da komm ja erst mal noch eine Anhörung
Wenn die Ladung kommt dann stellt sein Anwalt erst mal antrag auf Haftaufschub
Dann hat er im Januar noch einen Termin bei seinem Psychiater
Denn er ist psychisch sehr angeschlagen
Dann wurde nicht gewürdigt das seine Frau pflegegrad 2 hat
Man kann seine Frau nicht einfach so ins Heim stecken
So viel Geld gibt es bei pflegegrad 2 ja gar nicht
Aber allein versorgen kann sie sich auch nicht
Seine Frau ist 78 Jahre alt
Das alles wurde alles nicht berücksichtigt
Auf jeden Fall sagt sein jetziger Anwalt das das mit dem Widerruf noch nicht so sicher ist das der Anwalt da schon mal was machen kann
Man kann auch nicht ins Urteil schreiben das er eine negative sozialprognose hat nur weil er mit 57 Jahren keine Arbeit hat
Die Arge hat nicht viel Arbeit um den Leuten anzubieten
Er hat zwar Mist gebaut aber meine Meinung ist das man durchaus eine Bewährungsstrafe hätte geben können
Ich glaube nicht das er jetzt noch vor Weihnachten eine Ladung bekommt der Anwalt sagt auch so schnell würde das jetzt vor Weihnachten nicht gehen
Und dann wie gesagt erst mal antrag auf haftaufschub

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Er hat auf die Berufung verzichtet. Was erwartet er jetzt? All das war doch schon vorher bekannt. Pflegegrad 2 ist außerdem nicht die Masse, da kommt jemand am Morgen und gegebenenfalls am Abend, um zu helfen. Hier ist doch nichts besonderes geschildert, was nicht schon bei der Verurteilung da war. Und was bringt ein Haftaufschub von maximal 4 Monaten? Das Urteil ist nun mal in der Welt, offensichtlich rechtskräftig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die berufungsverhandlung war ja erst vor drei tagen
Bei pflegegrad 2 gibt es nicht soviel Geld das der pflegedienst zweimal am Tag kommen kann
Und das ca. 7 Monate lang
Das wurde in der Verhandlung nicht berücksichtigt
Wer kocht denn der Frau
Wer macht die Wäsche
Unser Freund ist eingetragene Pflege Person
Das hätte in der Verhandlung berücksichtigt werden müssen
Und warum soll nicht der Antrag gestellt werden auf haftaufschub
Hat doch jeder das recht dazu
Er hatte den drei geschädigten das Geld noch bevor die Anklage kam zurück gezahlt
Die Geschädigten hatten gar kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung
Zudem hat er im Januar einen Termin beim psychiater weil er psychisch sehr angeschlagen ist
Weil viele Sachen nicht berücksichtigt wurden kann der Anwalt vielleicht einen Antrag stellen auf Wiederaufnahme
Sogar sein Bewährungshelfer gibt ihm eine positive Prognose

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals langsam und in kleinen Schritten:

1. Wenn externe Pflege erforderlich ist, dann gibt es anderes Geld, das ist keine Familienpflege mehr, also ein himmelweiter Unterschied. Und, Pflegegrad 2 ist ja nun nicht so weltbewegend. Das bekommt man gebacken, viele mit Pflegegrad zwei leben noch völlig alleine, da kommt ein oder zweimal am Tag jemand eben für all die Sachen und das wars.

2. Eine eingeschränkt pflegebedürftige Person kann durchaus noch das Knöpsgen an der Waschmaschine drücken, sich selbst versorgen, sonst wäre sie anders zugeordnet. Und wenn sie wirklich gar nichts mehr kann, dann ist sie falsch einklassifiziert, dann sollte man sich um ein Upgrade kümmern, für die Zeit der Inhaftierung gibt es außerdem Pflegeheime, die darauf eingerichtet sind, Menschen temporär aufzunehmen und zu pflegen, alles kein Problem.

3. Geh mal davon aus, dass das Berufungsgericht wie auch wir hier keine juristischen Vollidioten sind, sondern auch die Umstände berücksichtigt haben. Nur, schwierige persönliche Verhältnisse sind nun mal kein Freibrief für Straftaten.

4. Für eine Wiederaufnahme müssen Tatumstände vorliegen, die NACH Abschluß des Verfahrens dazugekommen sind, da gibt es hier nix. Abgesehen davon, ein Fachanwalt für die Überprüfung der Erfolgsaussichten, der muss bezahlt werden. Einen, den ich kenne, der sowas macht, nimmt allein für die Überprüfung 2000 € pauschal. Und bei Betrügern im Voraus.

5. Es gibt nun mal keine Nachkorrektur von rechtskräftigen Urteilen, nur weil das Ergebnis nicht passt. Das erst recht nicht, wenn der Betroffene die Berufung zurückgenommen hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn er nicht die Berufung zurück genommen hätte dann hätte er womöglich noch zwei Monate mehr bekommen weil der Staatsanwalt auch berufung eingelegt hatte
In der berufungsverhandlung wurde ja gar nichts gesagt das er eingetragene Pflege Person ist usw
Da wurde nur von unserem freund die Berufung zurück genommen und das war es da war die Verhandlung um
Und es ist ja jetzt möglich das er im Januar haftunfähig geschrieben wird
Von seinem Psychiater
Der Anwalt stellt sowie die Ladung da ist einen Antrag auf ärztliche Untersuchung
Im Vorfeld geht unser Freund aber schon zu seinem Psychiater damit er schon mal ein Gutachten in der Hand hat
Und das ist ein sehr guter und korrekter und bekannter Arzt
Mal abwarten was raus kommt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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