Berufsverbot wg. Vorstrafen anderer Familienmitglieder?

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2019 13:23:59
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsverbot wg. Vorstrafen anderer Familienmitglieder?

Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen, ob in Deutschland im Hinblick auf Bewerbungen für bestimmte Berufe, wobei Vorstrafen tabu sind, auch die Vorstrafen anderer Familienmitglieder relevant sind, sodass der nicht vorbestrafte Bewerber sich seinen Berufswunsch abzuschminken hat. Ich frage dies, da ich weiß, dass in anderen Ländern dies angewandt und praktiziert wird. Also, wenn z.B. die makellose Schwester des mehrfach vorbestraften Bruders sich für einen bestimmten Beamtenberuf bewirbt, muss sie dann zwingend mit einer vorprogrammierten Absage rechnen?

Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, ein Berufsverbot aufgrund Vorstrafen von Angehörigen gibt es nicht.

Es kann natürlich im Einzelfall sein, dass sich ein Arbeitgeber aufgrund ihm bekannter "prekärer Familienverhältnisse" des Bewerbers sich gegen diesen entscheidet. Das hat aber nichts mit einem gesetzlichen Berufsverbot zu tun.

Eine sehr, sehr, sehr seltene Ausnahme -die aber auch nur teilweise- wäre eine Stelle bei der eine Sicherheitsüberprüfung (gem. SÜG) der Stufe II oder III stattfindet, was nur in sehr speziellen Fällen der Fall ist. Dort kann(!) der Ehegatte/Lebenspartner (und nur der, also keine Schwester usw.) des Bewerbers einbezogen werden. Wenn dabei herauskommt, dass der ein Sicherheitsrisiko darstellt (das muss nicht unbedingt aufgrund von Vorstrafen sein, sondern kann auch andere Gründe haben) kann es sein, dass eine Einstellung für exact diese Stelle auf die sich beworben wurde, abgelehnt wird. Aber auch das ist kein "Berufsverbot" im rechtlichen Sinn. Nur weil jemand nicht als z.B. "Betriebsarzt" beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt wird, heißt ja nicht, dass er nicht woanders als Arzt -auch auf einer Beamtenstelle- tätig sein kann/darf.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2017 01:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja. Das gibt es im Prinzip auch in Deutschland.

Für einige Tätigkeiten findet ein Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz statt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfungsgesetz

Da gibt es verscheidene Abstufungen (Ü1, Ü2, Ü3). In den Stufen Ü2 und Ü3 werden auch Ehepartner und Lebensgefährten von Bewerbern "durchleuchtet".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.01.2019 13:23:59
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Eine sehr, sehr, sehr seltene Ausnahme -die aber auch nur teilweise- wäre eine Stelle bei der eine Sicherheitsüberprüfung (gem. SÜG) der Stufe II oder III stattfindet, was nur in sehr speziellen Fällen der Fall ist. Dort kann(!) der Ehegatte/Lebenspartner (und nur der, also keine Schwester usw.) des Bewerbers einbezogen werden. Wenn dabei herauskommt, dass der ein Sicherheitsrisiko darstellt (das muss nicht unbedingt aufgrund von Vorstrafen sein, sondern kann auch andere Gründe haben) kann es sein, dass eine Einstellung für exact diese Stelle auf die sich beworben wurde, abgelehnt wird. Aber auch das ist kein "Berufsverbot" im rechtlichen Sinn. Nur weil jemand nicht als z.B. "Betriebsarzt" beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt wird, heißt ja nicht, dass er nicht woanders als Arzt -auch auf einer Beamtenstelle- tätig sein kann/darf.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2017 01:21


Aber könnte es dennoch sein, dass die "strenge Sicherheitsüberprüfung" "unter der Hand" und somit inofiziell bei Berufen z.B. Polizei angewandt wird, wo solche an sich nicht gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Aber könnte es dennoch sein, dass die "strenge Sicherheitsüberprüfung" "unter der Hand" und somit inofiziell bei Berufen z.B. Polizei angewandt wird, wo solche an sich nicht gehört?


Was erwarten Sie denn darauf nun für eine Antwort?

"Inoffiziell und theoretisch" ist alles möglich. Inoffiziell kann man auch beim Pabst, beim UN-Generalsekretär und auch beim "obersten Führer" in Pjöngjang nachfragen ... Klar.... ist theoretisch alles möglich ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.010 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen