Belustigung über Straftaten strafbar?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)
Belustigung über Straftaten strafbar?

Hallo,

Grundsatzfrage:

Person A begeht eine Straftat, bspw. eine Sachbeschädigung.

Person B belustigt sich an der Straftat, reißt witze darüber und zieht die Tat ins Lächerliche und tut diese Belustigungen auch öffentlich kund.

Macht sich Person B strafbar?

Wenn ja, wer ist hier geschädigt?


Sachverhalt 2:

In einem Strafprozess wird Person C zu einer ordentlichen Strafe verurteilt. Macht sich Person D strafbar, wenn er zu Person C sagt "Das geschieht dir recht" oder sich darüber belustigt?


Danke schon mal.


Grüße
PP

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

1)

Kommt wohl auf die Straftat an. Bei einer einfachen Sachbeschädigung würde ich das verneinen; wenn die "Belustigung" aber tatverstärkend wirkt, könnte das eine Anstiftung sein... ("toll! die kleine Laterne kannst Du umtreten - mehr hast Du nicht drauf?")

geht es aber z.B. um Volksverhetzung, könnte das sich Belustigen daran auch volksverhetzend sein, je nachdem wie das geschieht.

Guter Stil ist es aber in jedem Fall nicht.

2) Nö.


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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Macht sich Person B strafbar? <hr size=1 noshade>


Nein.

Für einen sehr engen Katalog ist die Billigung von Straftaten strafbar, §140 StGB . Sachbeschädigung gehört nicht dazu, außerdem müßte der öffentliche Friede gestört sein, eine Billigung im Hinterzimmer ("Supi, daß endlich mal einer den ... erschossen hat!") wäre also generell nicht strafbar.

quote:<hr size=1 noshade>Macht sich Person D strafbar, wenn er zu Person C sagt "Das geschieht dir recht" oder sich darüber belustigt? <hr size=1 noshade>


Nein. Im Einzelfall kann so eine "Belustigung" aber u.U. eine Beleidigung verwirklichen ("Gut daß man dich mal wegen Körperverletzung verurteilt hat bei deiner Totschlägervisage!", "Schon ironisch, wenn eine impotente Wurst wegen Vergewaltigung verurteilt wird!").


-- Editiert TheCat am 15.01.2014 11:43

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#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. :)


Grüße
PP

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