Beleidigung von 2 Polizisten - wieso ist nur der eine Polizist als Zeuge aufgeführt?

2. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
komo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung von 2 Polizisten - wieso ist nur der eine Polizist als Zeuge aufgeführt?

Hallo alle miteinander,

ich habe gestern einen Brief vom Amtsgericht bekommen, indem mir, wegen einer Strafsache gegen mich wegen Beleidigung, die Anklageschrift übersandt wurde.

Die Anklageschrift besagt, dass als Heranwachsender(war zu dem Zeit punkt 19, jetzt seit Mitte Mai 20) zwei Polizeibeamte als "Wichser und Hurensohn" betitelt haben soll. Ausserdem besteht ein besonders öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.


Nun gut folgendes zum besagten Tag: Ich war an diesem Tag mit zwei Freunden ziemlich gut trinken. Nachts (gegen 2Uhr morgens) kam es dann eigentlich direkt vor der Haustür meines Freundes zu einer Polizeikontrolle.

Ich war ziemlich stark alkoholisiert und kann mich auch nicht mehr an alles sooo genau erinnern. Naja auf jeden Fall hat der eine Polizist direkt den Hund ausgepackt und ziemlich nah an mich rangelassen. Dies machte mich agressiv, sodass ich etwas lauter wurde. Ob ich die Beamten tatsächlich beleidigt habe, habe ich nicht mehr in genauer Erinnerung. Auf jeden Fall war aber meiner Meinung nach ihr Verhalten nicht in Ordnung, da sie auch agressiv waren und direkt mit dem Hund kamen, obwohl wir nur zu dritt waren.

Als Beweismittel sind als Zeugen einer der Beamten(wieso nur einer und nicht beide?), sowie meine beiden Freunde aufgelistet. Wobei neben dem Namen des Polizisten die Abkürzung "Bl.2", jeweils neben den Namen meiner Kollegen die Abkürzung "Bl.3" und neben meinem Namen auf den Anklageschrift die Abkürzung "Bl.7". Was haben diese Abkürzungen zu bedeuten und wieso ist nur der eine Polizist als Zeuge aufgeführt?


Hier noch meine weiteren Fragen:

1. In der Anklageschrift steht, dass ich eine Woche Zeit habe Beweisführungen und Zeugen zu beantragen. Oder auch Einwendungen gegen Eröffnung des Hauptverfahrens. Könnte ich da irgendwas machen?

2.Wenn eine Hauptverfahren eröffnet wird. Wann muss ich damit rechnen (Zeitpunkt ab jetzt)? Und wird es dann öffentlich verhandelt(da steht ja was von öffentlichem Interesse)?

3. Sollte ich einen Anwalt einschalten? Oder hat man in Deutschland auch sowas wie einen Pflichtverteidiger? Oder braucht man für sowas überhaupt einen Anwalt?

4. Ich bin Student und habe ein Einkommen von ca. 400 Euro. Da ich annehme, dass es für Beleidigung sowas wie Bußgeld oder Schmerzensgeld gibt, wie hoch kann das sein? Oder mit was für einer Strafe muss ich rechnen, wenn ich als Heranwachsender(nehme an dann Jugendgesetz oder sowas) verurteilt werde?



Gruß und Danke im Vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

war aber meiner Meinung nach ihr Verhalten nicht in Ordnung

Jaja, böse sind immer die anderen. Sagen Sie das unbedingt auch vor Gericht, dann gibt es auch garantiert keine mildernden Umstände.

Was haben diese Abkürzungen zu bedeuten

'Bl.' = Blatt.

ad 1.

Woher sollen wir wissen, was Sie noch zu Ihrer Entlastung vorzubringen haben?

ad 2.

Verfahren sind eigentlich immer öffentlich.

ad 3.

Geht auch ohne Anwalt. Pflichtverteidiger nur, wenn man sich keinen leisten kann und eine erhebliche Straftat vorliegt. Beleidigung ist keine.

ad 4.

Beleidigung dürfte maximal 30 Tagessätze, d.h. bei Ihnen 400 EUR sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
komo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Danke für Ihre Antwort.

Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich möchte nichts auf andere schieben. Ich war extrem alkholisiert und weiss nicht mehr wirklich was genau passiert ist. Dies können auch meine zwei Freund bestätigen. Sollte ich die Beamten wirklich beleidigt haben, dann werde ich mich auch bei Ihnen in aller Form entschuldigen und dazu stehen.

zu Ihrer Antwort zu 1.:
Kann ich als Einwand aufführen, dass ich betrunken war? Kann ich auch meinen Vater und meine Schwester als Zeugen aufführen? Die haben nämlich am morgen gesehen wie ich auf meinem Boden eingeschlafen war und noch immer betrunken war morgens??

Und macht es Sinn ohne Anwalt selbst ein Schreiben an das Gericht zu schicken?


zu Ihrer Antwort zu 2.:
Wie lange dauert es denn bis so ein Hauptverfahren eingeleitet ist?


zu Ihrer Antwort zu 4.:
Würde ich auf jeden Fall eine Geldstrafe bekommen oder wenn ich nach Jugendstrafgesetz verurteilt würde, vllt auch nur Sozialstunden?


Gruß und besten Dank
komo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

zu 1.)

Sicher können Sie das...

Sollten Sie übrigens darauf hinauswollen, dass Sie nicht bestraft werden können, weil Sie betrunken waren: Sie können auch wegen Vollrauschs (§ 323a StGB ) bestraft werden, wenn Schuldunfähigkeit deswegen für die Beleidigungstat vorliegt.

Ob ein Anwalt Sinn macht müssen Sie letztendlich auch selbst entscheiden. Möglicherweise wenn Sie die Tat bestreiten und es gute Aussichten gibt nicht verurteilt zu werden. Zudem dürften dessen Kosten (die müssen Sie bei Verurteilung selbst tragen) wohl oberhalb der Kosten für die zu erwartende Strafe liegen.

zu 2.) Hängt von der Auslastung des Gerichts ab.

zu 4.)

Wenn Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sind auch Sozialstunden möglich. Eine Geldstrafe gibt es nur im Erwachsenenstrafrecht.

-- Editiert von EP am 02.06.2007 20:37:53

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#4
 Von 
komo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sind auch Sozialstunden möglich" <- bedeutet das nun wenn ich nach Jugendstrafrecht verurteilt werde, ich auf jeden Fall Sozialstunden bekomme, oder das es AUCH möglich ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht sind auch in der Wikipedia aufgezählt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht#Sanktionen

Welche Sanktion letztendlich verhängt wird entscheidet der Richter. Einen Anspruch auf Sozialstunden gibt es nicht.

-- Editiert von EP am 03.06.2007 11:08:57

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
komo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok alles klar.

Vielen Dank für alle Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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