Beleidigung & Polizisten lügen, Erfolgschance?

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
jemueh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beleidigung & Polizisten lügen, Erfolgschance?



Hallo liebe Community,

ich habe heute einen Strafbefehl wegen Beleidigung erhalten (25 Tagessätze). Leider habe ich vor 2 Jahren schon einmal einen Strafbefehl erhalten (betrunken auf dem Fahrrad, 25 Tagessätze). So wie ich die Sache sehe, bekomm ich nun beide Strafen in mein polizeiliches Führungszeugnis, sobald die neue Strafe rechtskräftig wird, obwohl es ja die bekannte Mindestgrenze von 90 Tagessätzen gibt beim Führungszeugnis.

Daher wäre es mir ein sehr großes Anliegen, den aktuellen Strafbefehl anzufechten. Folgendes hat sich zugetragen:

- Habe gegen 3 Uhr angetrunken mit 2 Freunden die Disco verlassen
- am Bordstein lag ein sich erbrechendes Mädchen von höchstens 18 Jahren, dünn bekleidet, in der kalten Nacht, neben ihr ein junger Mann
- ein Streifenwagen fährt vorbei, hält an, die Polizisten steigen aus. Sie fragen: "alles ok bei Ihnen?" Der Junge antwortet: "Jaja, ich hab alles im Griff!". Die Polizisten antworten "Nagut, schönen Abend noch" und wenden sich zum gehen.
- verwundert über das Nichteinschreiten der Polizei fragt mein Kumpel: "Entschuldigung, wo haben sie denn eigentlich das Kostüm her?" und ich habe hinzugefügt: "Mit dem Wagen haben sie sich ja auch wirklich Mühe gegeben".
- Daraufhin wurden unsere Personalien aufgenommen und uns wurde mitgeteilt, dass wir mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung zu rechnen hätten. (In Deutschland gibt es diesen Straftatbestand nicht mal, Beamtenbeleidigung ist immer noch ne Beleidigung...)
- Wir zwei haben uns schriftlich zur Anzeige geäußert und unsere Motivation dargelegt und damit ausdrücklich erklärt, dass es nicht unsere Absicht war, jemanden zu beleidigen.
- Der 3. von uns hat alles gehört und ist als Zeuge angegeben.

Der Strafbefehl hat mich aus den Latschen gehauen: Die haben unsere Aussage einfach ignoriert. Wortlaut: "... beleidigten Sie die uniformierten Polizeibeamten XY mit folgenden Worten: die Clowns mit dem grünen Partybus sind auch schon wieder da, um Ihre Missachtung auszudrücken."

Das ist eiskalt gelogen, das haben wir definitiv nicht gesagt, und offensichtlich haben die Polizisten hier etwas dramatisiert um eine Beleidigung (den "Clown"?) zu konstruieren. Erinnert stark an die Zustände in der DDR, aber so ist Bayern eben... Wir sind zu dritt, sie zu zweit. Was kann ich tun? Wie hoch sind meine Chancen, wenn ich Widerspruch einlege? Bin für jeden Tipp dankbar!!! :)

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Wie hoch sind meine Chancen, wenn ich Widerspruch einlege? Der Ausgang von Strafverfahren ist im Allgemeinen schlecht vorherzusagen. Hier dürften die Chancen aber allemal schlecht sein, zumal von Ihrer Seite durchaus beleidigende Äußerungen gefallen sind. Und um mal die Risiken eines Einspruchs zu erläutern - die Strafe kann durchaus nach oben hin verschärft werden. Sollte die Tagessatzhöhe, zu der Sie leider nichts geschrieben haben, irgendwie zu niedrig sein, können Sie fast mit Sicherheit von einer Verschärfung ausgehen. Und Ihr Zeuge riskiert ein Verfahren wegen Falschaussage, wenn er bei seiner ursprünglichen Aussage bleibt - ein ganz harscher Tatvorwurf...
Das mit dem FZ sehen Sie richtig - die Grenze mit den 90 TS gibt es halt nur dann, wenn man nur eine Eintragung im Bundeszentralregister hat. Allerdings bleibt die ältere Sache nicht mehr sehr lange im FZ, da die Verurteilung drei Jahre nach dem Urteilsdatum getilgt wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 15.11.2013 01:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
zumal von Ihrer Seite durchaus beleidigende Äußerungen gefallen sind.


Sehe ich ebenso. Selbst die von Ihnen eingeräumte Äußerung läßt sich als Kundgabe der Miß- und/oder v.a. Nicht-Achtung deuten.

25 Tagessätze sind moderat. Die hätte es hier in Niedersachsen auch gegeben. In Bayern hätte ich eigentl. mit mehr gerechnet.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 15.11.2013 02:46

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Schon merkwürdig: Betrunkene können sich nie daran erinnern, was genau vorgefallen ist ... nur das, was nicht vorgefallen sein soll, das wissen sie immer ganz genau! ;)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jemueh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich hab ja nie gesagt, dass ich betrunken war. Der Status "angetrunken" sollte viel mehr eine Erklärung sein, warum ich mich überhaupt zu einem Kommentar in dieser Situation hinreissen lassen habe. Und da wir alle 3 unabhängig voneinander noch am Folgetag ein Gedächtnisprotokoll angefertigt haben, weiß ich sehr genau noch, was passiert ist, und was nicht.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Also ist die Strafe doch mehr oder weniger gerecht?

Selbst bei 1 Tagessatz wirst Du die Einträge haben.

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Selbst bei 1 Tagessatz wirst Du die Einträge haben. Nö, denn eine Strafe von einem Tagessatz wäre gar nicht zulässig - 5 müssen es mindestens sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rescco
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Was haben Sie denn von der Polizei erwartet, was sie nicht selber leisten konnten? Die Polizeibeamten haben sich wohl um die beiden gesorgt und deshalb angehalten und nachgefragt. Der Junge Mann war offensichtlich in der Lage, klar und verständlich zu antworten. Ich nehme an, dass die Polizeibeamten daraus schlossen, dass die Personen sich erkennbar NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befanden, und sind daraufhin (auch in Ermangelung einer Rechtsgrundlage zum Einschreiten) weitergefahren bzw. hatten dies vor. Doch dann kamen Sie und Ihre Freunde. Also für die Zukunft: Wenn man nichts zu sagen hat, einfach mal die Schnauze halten. Oder in diesem Fall: Taschentücher raus, Kotze abwischen und nach Hause bringen...

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"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Also eine Beleidigung habt Ihr ja ausgesprochen.
Die Polizisten haben sich erkundigt und wohl nach bestem Wissen und Gewissen beschlossen, dass sie das so lassen können.
Natürlich hättet ihr "eingreifen" können und ggf. Missfallen äußern aber nicht so.
Wenn Ihr gesagt hättet, dass Ihr der Meinung seid dass der Junge nicht allein in der Lage ist.... aufgrund von Beobachtungen, die schon vor Eintreffen der Polizei von Euch gemacht wurden... dann wäre die Situation von der Polizei ggf. neu eingeschätzt worden.
Ihr habt Sie aber sozusagen zwischen den Zeilen als "unfähig" dargestellt die Situation korrekt einzuschätzen, obwohl diese darauf geschult werden und es häufiger haben als Ihr. Das natürlich auch eine falsche Einschätzung mal sein kann ist ja menschlich.

Natürlich sollten die Polizisten nicht lügen im Wortlaut, aber die Beleidigung bleibt trotzdem bestehen. Ob die Tagessätze mit anderem Wortlaut heruntergehen wage ich zu bezweifeln.
Vielleicht wäre es schon da oder später sinnvoll gewesen sich zu entschuldigen. Du möchtest ja auch nicht beleidigt werden. Das hätte sich vielleicht strafmindernd ausgewirkt.
Geht es nur darum, dass die Einträge nicht sichtbar sind, oder willst Du generell auf Straffreiheit raus?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Also eine Beleidigung habt Ihr ja ausgesprochen.


Daran kann man, den Wortlaut aus dem Eröffnungsposting unterstellt, berechtigte Zweifel haben.

Meine Meinung zu diesem Straftatbestand ist ja hinlänglich bekannt. Aber Polizeibeamte die wegen sowas eine Anzeige schreiben (und nichtmals den Wortlaut richtig zitieren) sollten sich besser einen anderen Beruf suchen.


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