Beleidigung,Nötigung

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
zeutl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung,Nötigung

Hallo diese Woche war die Polizei bei mir am Wohnhaus und hat geklingelt..ich war aber nicht da und hatte 2 zettel im briefkasten... nen Brief das ich wegen Beleidigung und Nötigung angezeigt wurde. Plus ein Zettel Gefährderanschreiben

ich habe bei FB die ich persönlich nicht kenne länger geschrieben über monate und an besagtem Tag beleidigt und genötigt . (Ebenso wurde der Polizei wohl auch bekannt das ich andere Personen beleidigt habe auf Fb , die bis dato aber auch nichts unternommen haben und wohl auch nicht werden)

Wie soll ich nun den Anhörungsbogen ausfüllen..ehrlich gesagt möchte ich mir wegen einer Internetbeleidigung (noch) keinen Anwalt holen.
Wenn ich meine Personalangaben mache und das kreuz mit einstellung des Verfahrens mit kleiner geldbusse einverstanden reicht das? Oder muss ich auch ein kreuz machen bei stimme zu oder nicht zu?

Oder sollte man sich äussern? War sehr betrunken , könnte einem menschen auf der strasse nie weh tun..es war vor dem blöden PC

Oder kann ich den anhörungsbogen auch komplett ignorieren und nicht zurückschicken?



Erst wenn es richtig Ernst wird . Verhandundlung , Strafbefehl möchte ich einen Anwalt einschalten

P.s. Meine letzte Straftat war 2003..(beleidigung polizei) müsste also als ersttäter gelten

-- Editiert von zeutl am 21.10.2018 14:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
mit einstellung des Verfahrens mit kleiner geldbusse einverstanden reicht das?


Da steht garantiert nicht :

"mit kleiner Geldbuße"

Zitat:
Oder muss ich auch ein kreuz machen bei stimme zu oder nicht zu?


Wozu sollst Du zustimmen?
Oder ist gemeint "ich gebe die Tat zu" , bzw gebe die Tat nicht zu?

Einsicht und Reue könnten eine Einstellung schon forcieren. Allerdings ist Beleidigung ja das kleinere Delikt Nötigung, bzw versuchte Nötigung ist schon etwas anderes. Vor allem wenn sich die Polizei veranlasst sieht eine Gefährderansprache zu machen.

Grundsätzlich musst du dich halt entscheiden, ob du die Sache zugeben willst, und möglichst billig aus der Sache herauskommen, oder ob du bestreiten willst, dass du derjenige gewesen bist, der das geschrieben hat.

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#2
 Von 
zeutl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch bzw gegen kleiner Geldauflage

Ja , gebe die Tat zu oder nicht zu!

Man kann doch die IP herausfinden oder? Wusste nicht Das Nötigung schlimmer ist! Habe sowas ähnliches gesagt wie: mach dir dein leben zur Hölle wenn du mir über eine andere Person das und das nicht sagst. Eigentlich war das überhaupt nicht Ernst gemeint,zudem hätte ich an diese Info über diese eine andere Person mit wenig Aufwand auch selbst kommen können (ohne strafbar zu werden)

Ist es eigentlich das Gleiche wenn ich jemanden im Internet nötige und in einem andern Fall ner Person auf der Strasse ins Gesicht sehe und das sage?

Ich möchte jetzt erstmal so wenig wie möglich sagen, gucken wie der Staatsanwalt reagiert und dann notfalls Anwalt einschalten..deshalb die Frage wie soll ich Anhörungsbogen ausfüllen?

-- Editiert von zeutl am 21.10.2018 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Doch bzw gegen kleiner Geldauflage


In dem Formular steht vorgedruckt: "Mit Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage bin ich einverstanden" ?! Es geht um das Wort "kleine" ...

Tu mir bitte mal einen Gefallen und scan das ein oder mach ein Foto mit dem Handy und lad es anonymisiert bei https://www.pic-upload.de/ hoch und poste den Link hier.

Zitat:
Wusste nicht Das Nötigung schlimmer ist!


Beleidigung = Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bzw. 2)
Nötigung = Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.

Zitat:
Ist es eigentlich das Gleiche wenn ich jemanden im Internet nötige und in einem andern Fall ner Person auf der Strasse ins Gesicht sehe und das sage?


Ja

Zitat:
Ich möchte jetzt erstmal so wenig wie möglich sagen, gucken wie der Staatsanwalt reagiert und dann notfalls Anwalt einschalten..deshalb die Frage wie soll ich Anhörungsbogen ausfüllen?


Wenn Du auf gut Glück spielen willst, solltest Du gar nichts aussagen. Dir ist aber schon klar, dass ein Anwalt mglw. teurer wird, als die zu erwartende Strafe?!

Wenn Du die Weichen von vornherein auf "möglichst billig" stellen willst, solltest Du die Tat zugeben (Kreuz), Einsicht und Reue bekunden und das entsprechende Kreuz bei "Mit einer Einstellung usw. bin ich einverstanden" machen.

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