Belästigung durch Mieter

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)
Belästigung durch Mieter

Als hätte ich nicht schon genug Probleme (Ladendiebstahl, Wiederholungstäterin...).....

Zunächst war ich am Hadern, ob dies ein Fall für das Forum Mietrecht ist; nach langen Überlegungen war mir jedoch klar, daß mein Beitrag ins Strafrechtsforum gehört.
Kurze Schilderung: Vor ca. einem dreivierteljahr zog ein italienisches Pärchen ins Haus (15 Mieteinheiten). Sie war hochschwanger, er ist Fliesenleger.
Gestern klingelte es an meiner Wohnungtür und ich öffnete, da ich den Typen ja kenne. Kurzum: er sei schon schafr auf mich gewesen, als er mich das erste mal sah (trotz Frau) und wolle mich F.....
Meiner Mutter teilte ich dies mit - mit allen Details - und wir beschlossen heute abend, ihn zur Rede zu stellen. Er stritt alles ab, denn ich tränke zuviel und hätte mir alles eingebildet. Seltsamerweise darf seine Frau von all dem nichts wissen. Es sei eine "Ver.sch.ng" seinerseits gewesen (stimmt nicht). Leider kann ich hier im Forum nicht alles preisgeben (Wortfilter!).
Ich tränke zuviel, meinte er, alles sei nur ein Fake gewesen, wovon seltsamerweise seine Frau nichts wissen darf (Sachlage ist hier wohl jedem klar).
Er wollte mich von Hinten (auch allen klar).
Den Rest kann ich hier nicht posten, da es zu pervers wäre.
könnte ich ihn wegen Beleidigung anzeigen?
Normalerweise spreche ich mit Menschen, anstatt sie anzuzeigen, aber was er sich gleistet hat - bezüglch sexueller Präferenzen seinerseits - verstehe ich keine Spaß mehr.
Was den Alkohol betrifft: ja, gelegentlich trinke ich, was man auch riecht (ich wohne leider nicht im sozialen Wohnungsbau), und sich herumspricht. Alkoholkonsum ist jedoch nicht strafbar, solange man trinkt, ohne andere zu schädigen (Sachbeschädigung, Beleidgung....), eine Fahne ist wohl kaum ein Belästigungsgrund.
Sollte ich ihn wg. Beleidigung (schwerste sexuelle Belästigung) anzeigen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Remhagen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hilflos,

soweit du Zeugen für diesen Vorfall hast, würde eine Anzeige schon ok sein. Zuvor solltest du allerdings zu einem Schiedsmann/Schiedsfrau gehen.

Erscheint das Ferkel nicht beim Schiedsmann, bekommst du eine Bescheinigung und kannst dann damit zum Amtsgericht gehen und dort die Sache zu Protokoll zu geben.

Gruß
Remhagen

-----------------
"Es reicht nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Eine Zeugin habe ich, denn er kam schon einen Tag vorher zu mir, was ich meiner Mutter erzählte. Als er dann nochmals kam (oben geschilderter Fall), war sie in meinem Bad, Türe angelehnt, konnte alles hören, was wir ihm gestern Abend auch sagten.
Meinen Vater oder einen Freund wollte ch nicht hinzuziehen, da diese wohl andere Register gezogen hätten....
Eine Schiedstelle gibt es in unserer Stadt.

Falls er sich mir nochmals annähern sollte, bekommt er ein echtes Problem, da kenne ich kein Pardon.

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