Belästigung?

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Christine Diehl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Belästigung?

Hallo! Ich bin neu hier, hoffe meine Sache passt hier rein...

Ich fang am besten mal ganz vorne an... Meine Stief-Schwiegermutter kann mich und meinen Mann bei bestem Willen nicht ausstehen, und tut alles, um uns das leben schwer zu machen..

Gestern klingelt es an der Tür, steht eine Familie da und möchte sich unser Haus anschauen.. Uns ist fast alles aus dem Gesicht gefallen... Wir gefragt, wie sie darauf kommen? Es würde eine Anzeige im Internet geschaltet sein!

Ich also überall gesucht und siehe da.... 3 x bei einer Internetplattform inseriert. Allerdings war sie so schlau und hat nicht unsere, sondern ihre Telefonnummer angegeben.

Ich hab dann sofort dort angerufen (beim Anbieter) und hab gesagt, das sie die Anzeige sperren sollen. Daraufhin haben sie gesagt, das wäre nicht möglich, sie haben sich beim anzeigenaufgeber versichert, das Haus stünde zum Verkauf...

Ich finde das eine bodenlose Frechheit!

Würde sie gerne bei der Polizei anzeigen, weiß nur nicht wirklich in was für ein Oberbegriff ich das packen soll..

Wer weiß rat? danke schon mal...

liebe grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

trauen Sie der Polizei ruhig zu, daß sie sowas selber kann. Aber da Sie es wissen wollten: § 238(1) Nr. 3 StGB , Nachstellung. Viele nennen es Stalking, aber Nachstellung ist der korrekte Name. Für eine Strafverfolgung muß das aber "beharrlich" passieren - das wird bei einem Einzelfall kaum gegeben sein.

Gruß vom mümmel

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