Beihilfe

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
maximoriz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Beihilfe

Angenommen eine Person wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft veruteilt. Eine andere Person wird beschuldigt Beihilfe zu diesem Mord geleistet zu haben. Der Beschuldigte wusste nichts von der Tat und hat zum Beispiel aus Naivität dem Mörder Beihilfe geleistet.

Was hat der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung für ein Mindeststrafmaß und was für ein Höchststrafmaß zu erwarten?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Auch wenn das so pauschal kaum zu sagen ist: mind. 3 Jahre, max. Lebenslang (vgl. §§ 27 , 49 Abs. 1 StGB ).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maximoriz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Aber wenn der Beschuldigte nichts von der Tat wusste und das Gericht ihm diesbezüglich glaubt ist lebenslänglich auszuschliessen, oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

In dem Fall käme es gar nicht zu einer Verurteilung, da es am Vorsatz fehlte. Selbst bei dolus eventualis wäre allerdings LL unwahrscheinlich.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maximoriz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke.
Damit ich das als Laie auseinander halten kann noch ein paar Fragen dazu.

Es wird also unterschieden zwischen unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz?
Strafbar im Sinne der Beihilfe wäre in diesem Fall nur der Eventualvorsatz und der Vorsatz?
Bei Vorsatz versteht es sich von selbst, aber kommt es beim Eventualvorsatz immer zu einer Verurteilung in so einem Fall und ist auch beim Eventualvorsatz immer mit mind. 3 Jahren zu rechnen?

Wenn die Person nichts von der Tat ahnte, kann man das dann als unbewusst fahrlässiges Handeln bezeichnen?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Person nichts von der Tat ahnte, kann man das dann als unbewusst fahrlässiges Handeln bezeichnen? <hr size=1 noshade>



Die ganzen Stichworte zum selber-googeln gast du ja bereits. Fahrlässig Beihilfe ist nicht strafbar.

Ein Prüfungsschema hilft hier weiter, dann wird klar, inwiefern Vorsatz erforderlich ist, bzgl. der Haupttat und bzgl. des eigenen Teilnehmerbeitrages.

quote:<hr size=1 noshade>Aber wenn der Beschuldigte nichts von der Tat wusste und das Gericht ihm diesbezüglich glaubt ist lebenslänglich auszuschliessen, oder?
<hr size=1 noshade>


Ein Gehilfe kann nach § 38 II StGB mit maximal 15 Jahren bestraft werden, auch wenn er wie z.B. die 11.09.-Terrorhelfer mit direktem Vorsatz in jeder Hinsicht handelt.

Anders als beim Anstifter ("... gleich einem Täter ...") scheidet lebenslänglich beim Gehilfen generell aus.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Fahrlässige BeihiIfe - ich muß mir das vermutlich so vorstellen: Mein Nachbar kommt vorbei und leiht sich ein Küchenmesser. Damit ersticht er dann seine Frau. Natürlich ist das für mich völlig straffrei, es sei denn, der Nachbar hat ausdrücklich gesagt:" Gib mir ein Messer, ich will meine Frau umbringen!".

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Es wird also unterschieden zwischen unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit


Was soll denn "bewußte Fahrlässigkeit" sein? "Ich sichere die Ladung auf meinem Anhänger nicht, damit die sich löst und jemanden verletzt"? Das wäre schon mindestens bedingter Vorsatz.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was soll denn "bewußte Fahrlässigkeit" sein?
Das ist ein Phänomen, das Juristen vom bedingten Vorsatz trennen.
Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand sieht, dass der tatbestandliche Erfolg (auf deutsch: eben die Straftat) einreten kann, aber darauf vertraut, dass schon nichts passieren wird.
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn er wiederum sieht, dass der Erfolg eintreten kann, es ihm aber egal ist und er den Erfolgseintritt billigend in Kauf nimmt.
Also ist die Abgrenzung zwischen "wird schon gut gehen" und "wenn es passiert ist es mir auch recht".
Das kann manchmal eine recht fließende Grenze sein.
Das Blöde dabei ist, dass es eine rein subjektive Abgrenzung ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
wenn jemand sieht, dass der tatbestandliche Erfolg (auf deutsch: eben die Straftat) einreten kann, aber darauf vertraut, dass schon nichts passieren wird


Ah, danke. Das wußte ich auch schon mal, hatte es aber wieder vergessen... :oops:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maximoriz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Also ist die Abgrenzung zwischen "wird schon gut gehen" und "wenn es passiert ist es mir auch recht".


Sicher schwer abzugrenzen, weil es ja das Innenleben betrifft. Ein Außenstehender kann nur mutmaßen. Wie wird verfahren? Wie aussagekräftig oder bindend ist für einen Richter ein psychologisches Gutachten des Angeklagten?

Wenn rein hypothetisch Patient A in einer Klinik Patient B ein Messer leiht, obwohl er weiss das Patient B eine Psychose hat,und es passiert darauf hin was...wirkt es zumindest groß fahrlässig, aber wie will man eventuellen Vorsatz beweisen?




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
maximoriz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach ne, sorry jetzt habe ich nicht nachgedacht. Das Beispiel ist schlecht, denn wenn der Verurteilte eine Psychose hat wird er wohl kaum lebenslänglich in den Knast wandern. Das passt also nicht unbedingt zu meiner Ursprungsfrage Beihilfe bei Mord.

Aber egal,es geht mir erstmal darum wie man dem Beschuldigten/Angeklagten ( bedingten) Vorsatz beweisen kann und mit welchen Methoden?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen