Beielidigung Richter und Statsanwalt

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)
Beielidigung Richter und Statsanwalt

Der Angeklagte hat bei der Verhandlung den Richter und die Staatsanwaltschaft beleidigt .
Was kommt da auf den Angeklagten jetzt zu?
Die Verhandlung war heute, und er ist gleich abgeführt worden.
Ich habe es nur durch eine Zeugin erfahren.
Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monate beim Amtsgericht ist er heute Verurteilt worden wegen Betrug.
Der Richter hat nur gesagt, das es für ihn noch Nachfolgen hat die Beleidigung.
Er hat zu denen gesagt das sie Korubte Arschl....... sind das sie selbst die größten Betrüger sind.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

es gibt mehrere Möglichkeiten. Es kann Ordnungshaft oder ein Ordnungsgeld angeordnet werden oder aber es gibt ein neues Verfahren wegen Beleidigung. Warum ist er denn abgeführt worden? Wurde er wegen seiner eigentlichen Verurteilung abgeführt, bei welcher eine Haftfortdauer oder ein Haftbefehl angeordnet wurde? Oder wurde er wegen der Beleidigung nur zu Ordnungshaft von ein paar Tagen verurteilt? Ohne genauere Infos lässt sich da nichts sagen.



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"justice"

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#2
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Was ich gehört habe ist er wegen der Verurteilung festgenommen wurden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Mit was mus er rechnen?
Auf was kommt auf ihn jetzt noch zu?

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es wird ein neues Verfahren mit einer weiteren Strafe geben. Das ist doch ganz einfach: Keiner bei der Justiz wird dafür bezahlt, sich von uneinsichtigen Angeklagten beleidigen zu lassen.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

P.S.
Vielleicht kann mir gelegentlich einer erklären, wieso ernsthafte Antworten erwartet werden, wenn sich der Threadschreiber nicht mal die Mühe macht, die Überschrift seines Thread ohne Schreibfehler hinzubekommen...

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#6
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

* ironiemodus an* weil wir alle nur ohne Fehler sind und immer alles richtig machen * ironiemodus aus*

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monate beim Amtsgericht ist er heute Verurteilt worden wegen Betrug.


Na endlich. Guter Richter.

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"gruß azrael"

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#8
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Ich war in der Meinung wenn unter 2 Jahre ist das man da eventuell eine Bewährung bekommt bzw. das man da ein schreiben bekommt das man die Strafe dann antreten muss .
Aber das man bei 18 Monate gleich Verhaftet wird das wusste ich auch nicht.
Das Urteil ist ja nicht einmal noch Rechtskräftig oder?

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Richtig, wobei die Betonung auf "eventuell" liegt. Bewährung bedeutet, dass für den Angeklagten bereits alleine die Eindrücke des Verfahrens und die Verurteilung als solches eine solch ausreichende Warnung darstellen, dass davon auszugehen, ist, dass er künftig keine weiteren Straftaten begeht. Dass, was ich bisher von dem Angeklagten gehört habe, deutet nicht mal ansatzweise daraufhin, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Daher kam wahrscheinlich aus guten Gründen keine Bewährung in Betracht.

Dass man unmittelbar nach der Verurteilung festgenommen wird, ist in der Tat ungewöhnlich, aber auch durchaus rechtlich zu rechtfertigen. Vermutlich wird das Gericht bei dem Angeklagten die Fluchtgefahr bejaht haben. Insoweit ist es auch unbeachtlich, ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht. Wird er in zweiter Instanz auch verurteilt, wird die Untersuchungshaft auf die Vollstreckungshaft angerechnet.

Hier sieht man mal wieder, warum es immer wieder ein guter Rat ist, vor Gericht einen einsichtigen, reuigen und vor allem anständigen Eindruck zu machen, insbesondere wenn man auf Bewährung aus ist.





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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Was mich nur wundert das er keine Bewährung hat er ist zwar Vorbestraft hat eine Geldstrafe bekommen gehabt und die hat er auch bezahlt, darum wundert es mich das er gleich verhaftet wurde


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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Was mich nur wundert das er keine Bewährung hat er ist zwar Vorbestraft hat eine Geldstrafe bekommen


Er hat keine Bewährung bekommen, weil der Richter nach den vielen und nicht unerheblichen Betrügereien letztendlich die Nase voll hatte und den Angeklagten anscheinend für unbelehrbar hielt. Nach dem Motto *Wer nicht hören will, muss fühlen...*

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"gruß azrael"

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#12
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Aber die meisten bekommen das erste mal eine Geldstrafe und beim 2 mal eine Bewährung.
Der Betrag war zwar hoch fast 10,000 Euro.


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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

die meisten Angeklagten pöbeln auch nicht das Gericht an. Bewährung heißt, das Gericht geht davon aus, man beginge keine neuen Straftaten mehr. Dieser Herr begeht aber sogar im Gerichtssaal Straftaten (in Form von Beleidigungen) - wie soll das Gericht dann davon ausgehen, er würde künftig keine Straftaten mehr begehen?

Gruß vom mümmel



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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr soll zu Bewährung ausgesetzt werden („Einrücken“ muss besonders begründet werden), bei Freiheitsstrafen über einem Jahr soll vollstreckt werden (Bewährung muss besonders Begründet werden). Ab zwei Jahre ist Ende. – So § 56 StGB
Keine Bewährung ist also bei 18 Monaten der Normalfall.

Ob’s für die Beleidigung einen „Nachschlag“ gib, bleibt abzuwarten – nach § 154 StPO könnte von der Verfolgung abgesehen werden. Kommt wohl darauf an, ob zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal einen „Nachtreten der Justiz“ notwendig ist. Über derartige Mätzchen von Verurteilten sollte man eigentlich hinweggehen, andererseits sollte bei Prozessteilnehmern nicht der Eindruck entstehen, die Beteiligten hätten Narrenfreiheit wie in den TV-Gerichtsshows.


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Aber die meisten bekommen das erste mal eine Geldstrafe und beim 2 mal eine Bewährung.
Der Betrag war zwar hoch fast 10,000 Euro.


Ich zitiere dich mal:

quote:
Nach der Verurteilung
3 Vorsrafen wegen Betrug und jetzt geht es um ca 10,000 Euro.
Verheiratet 2 Kinder und lebt von Alg II

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von recht55 am 25.12.2009 20:13


Fehlt da nicht sogar noch die Vorstrafe wegen Fahrerflucht?


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"gruß azrael"

-- Editiert am 08.01.2010 21:34

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#16
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Nein die Fehlt da nicht es geht da um einen mann und nicht um eine frau.
Auserdem kat er die Verhandlung wegen Betrug gehabt und nicht wegen Unterschlagung.
Das sind 2 verschiedene Leute .

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