Behaupt falscher Tatsachen / Verleumdung

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Behaupt falscher Tatsachen / Verleumdung

Hallo,

Jemand behauptet gegenüber eines Dritten, welcher mich damit anspricht, ich hätte sein Auto mit seinen Kontaktdaten im Internet inseriert zum verkaufen.

Was natürlich überhaupt nicht stimmt.

Ich empfinde es als Rufschädigung und Anlastung einer Straftat

Kann ich über einer Anwalt eine Unterlassungserklärung erwirken, falls nicht dann eine Unterlassungserklärung beim gericht?

Wie hoch belaufen sich die Kosten ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich empfinde es als Rufschädigung und Anlastung einer Straftat


Bisher ist da weder eine Rufschädigung noch eine Straftat zu erkennen.

Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang diese Behauptung aufgestellt wird. Wenn z.B. dieser "jemand" behauptet, dass Sie das Auto in seinem Auftrag inseriert haben, wäre das zwar (ggf.) unwahr, aber weder strafbar noch rufschädigend.

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#2
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein er hat gesagt ich hätte betrügerisch sein Auto mit seinen Kontaktdaten inseriert - um ihn zu schaden "durch Telefonanrufe ect."


Mir geht es um die Behauptung der falschen Behauptung das ich es gewesen sein soll...weil diese Behauptung überhaupt nicht handfest ist, überhaupt nicht nachweisbar

Ich würde deshalb gerne eine Unterlassungserklärung erwirken, das keine falsche Behauptungen mehr aufgestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Kann ich über einer Anwalt eine Unterlassungserklärung erwirken, falls nicht dann eine Unterlassungserklärung beim gericht?

Zumindest kann man es versuchen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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