Beförderungserschleichung - Wenn der Strafantrag nicht fallen gelassen wird, dann Geldbuße?

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Valeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderungserschleichung - Wenn der Strafantrag nicht fallen gelassen wird, dann Geldbuße?

Hallo :(

Ich habe heute folgendes Schreiben bekommen:

"Sie fuhren mit der Rxxxbahn, ohne den Fahrpreis zu bezahlen:

1. 18.09.2009, 08:37 Uhr
(In der Sperrzeit benutzt, güültig ab 09.00 Uhr )

2. 30.01.2009, 07:48 Uhr
(w.o)

3. 05.05.2010, 07:24 Uhr
(w.o)

4. 06.05.2010, 07:41 Uhr
(w.o)
---------------------------------------------------------------------
Mit welchen Folgen hat man nun zu rechnen? :(
Es war sicher eine Dummheit und unvernünftig so zu handeln, eine Möglichkeit sich mit der Bahngesellschaft zu einigen besteht wahrscheinlich nicht mehr?

Wenn der Strafantrag nicht fallen gelassen wird, müsste sicher mit einer Geldbuße zu rechnen sein. Weiß jemand aus Erfahrung wie hoch diese ausfallen könnte?

Viele Liebe Grüße.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32910 Beiträge, 17280x hilfreich)

Hi,

das war vermutlich eine Anklageschrift? Wenn ein Verfahren soweit gediehen ist, wird es meist nicht mehr "fallengelassen". Wegen der Strafe müßten Sie mal Ihr Alter benennen - es könnte ja sein, daß Sie noch unter das freundliche Jugendstrafrecht fallen...

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 25.06.2010 18:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Valeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort ;(

24 :( Nettoeinkommen ca. 900€ im Monat bei einem Teilzeitvertrag von 30 Std. die Woche :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Neben dem Alter ist auch die Frage nach Vorstrafen zu beantworten. Bei 30 einschlägigen Voreintragungen kann es für Erwachsene auch mal um eine "kurze" Freiheitstrafe gehen, ohne Vorbelastung dagegen um eine Geldstrafe eher unter einem halben Nettomonatsgehalt (abzüglich Unterhaltspflichten und bestimmten weiteren Verbindlichkeiten).

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-- Editiert am 25.06.2010 18:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32910 Beiträge, 17280x hilfreich)

Hi,

na ja, dann würde ich mal mit so etwa 30 Tagessätzen rechnen, die jeweils 30 Euro betragen sollten (900 durch 30). Dabei gehe ich mal davon aus, daß Sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Und natürlich: Keine Gewähr!

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Valeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorbestraft bin ich nicht. Es gab einmal ein Verfahren wegen Drogenbesitz (Marihuana) das gegen eine Geldbuße eingestellt wurde. Es ist ja nicht nur das ich nicht viel verdiene, ich habe auch noch einen offenen Dispo von ca. 1000 € :(

Mist verdammt, warum mach ich sowas auch immer nur...

Vielen lieben Dank für eure Hilfe, es ist schrecklich so dazustehen und garnicht bescheid zu wissen. Vielen vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32910 Beiträge, 17280x hilfreich)

Hi,

tja, hinterher ist man immer schlauer...Wenn Sie die 900 Euro (oder was immer Sie kriegen) nicht auf einen Schlag bezahlen können, können Sie Ratenzahlung beantragen. Aber auf keinen Fall einfach nicht zahlen -da winkt die Ersatzfreiheitstrafe!

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Valeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke Ihnen für die Hilfe und werde nun abwarten was da auf mich zukommt. Natürlich werde ich die Strafe zahlen, wenn es zu einer kommt.

liebe Grüße und alles gute :)

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